Ute Grunden
Kurzprofil
Rechtsanwältin Ute Grunden gründete ihre Einzelkanzlei 1996 in Greven. Die Büroräume liegen im Ortskern in einer Nebenstraße der Königstraße, einer Zufahrt zur Autobahn A1. Die Kanzlei ist diskret in einem separaten Gebäude auf einem Wohngrundstück untergebracht. Vor dem Gebäude sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Der Grevener Hauptbahnhof ist in circa fünfzehn Minuten zu Fuß erreichbar. Im Übrigen besteht ein Anschluss an das örtliche Busnetz.
Das Sekretariat oder die Juristin selbst stehen Ihnen montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr für die Terminabsprache zur Verfügung. Bei Bedarf bietet die Juristin Termine auch außerhalb dieser Zeiten, auch samstags oder vor Ort bei den Mandaten an.
Frau Grunden verfügt über Kontakte zu einem Steuerbüro in Greven. Im Übrigen besteht ein guter Draht zu örtlichen Behörden (Jugendamt, Sozialamt).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Ute Grunden
- Eschstr. 11
48268 Greven
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- (0 25 71) 5 62 10
- Telefax
- (0 25 71) 56 27 08
Fachgebiete/Charakteristika
Ute Grunden wurde 1959 in Greven geboren. Im Anschluss an das Abitur absolvierte sie das Studium der Rechte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Auf die Zeit als Rechtsreferendarin in Münster, Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, folgte 1996 die Zulassung zur Anwaltschaft. Frau Grunden kommuniziert bei Bedarf in gutem Englisch und Französisch. Sie ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwältin Ute Grunden sieht ihre größte Stärke im Ausarbeiten von Konfliktbewältigungsstrategien, die dazu dienen, unnötige und damit teure Klagen zu vermeiden. Die Juristin sieht es als ihre Pflicht an, so zu beraten, damit es gar nicht erst zum Rechtsstreit und somit zur Klage kommt. Ihre langjährige Berufserfahrung ermöglicht es ihr, durch Sachlichkeit und Ruhe, das bedeutet ohne störende Emotionen, bei Streitigkeiten zu schlichten und zu moderieren.
Beratung und Information sind vor allem im Familienrecht von besonderer Bedeutung. Sachgerechte Entscheidungen können nur nach eingehender Aufklärung und interessengerechter Beratung getroffen werden. Konflikte sind gerade im persönlichen Bereich besonders intensiv und für das weitere Leben einschneidend. Dabei heißt anwaltliche Tätigkeit gerade auch hier in erster Linie, kostengünstig und streitschlichtend zu beraten. Dafür ist jedoch eine fundierte Kenntnis der umfangreichen und komplizierten rechtlichen Materie Voraussetzung. Rechtsprechung und Literatur sind vielschichtig und nicht immer einheitlich.
Innerhalb des Familienrechtes ist Ute Grunden insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Angelegenheiten für Sie tätig:
- Kindesunterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder
- Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt für den Fall der Scheidung
- Gewährung und Ausgestaltung des Umgangsrechtes für minderjährige Kinder sowie Ausübung der elterlichen Sorge
- Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleichsanspruch nach Ehescheidung
- gemeinsames Eigenheim im Falle der Scheidung
Miete ist die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch an einen Dritten. Gegenstand der Miete kann jede Sache sein (eine Maschine, ein Fernsehgerät, ein Auto, ein Schiff oder Flugzeug, ein Pferd), wenngleich die Miete von Wohnraum neben der Gewerberaummiete die bedeutendste Rolle im Rechtsalltag einnimmt. Im Bereich Mietrecht erhalten Sie nicht nur Informationen und Beratung zu Abschluss oder Beendigung eines Mietverhältnisses. Selbstverständlich steht Ihnen Frau Grunden auch bei der Gestaltung und Prüfung des Mietvertrags, bei Streitigkeiten wegen Mietkündigung, Mietmangel, Minderung, Nebenkostenabrechnung oder Räumungsklage beratend zur Seite.
Das Arzthaftungsrecht regelt Fälle, in denen ein Patient Haftpflichtansprüche gegen seinen Arzt oder das betreffende Krankenhaus mit der Begründung geltend macht, er sei fehlerhaft behandelt oder über die Behandlungsrisiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden. Grundsätzlich schuldet der Arzt keinen bestimmten Erfolg.
Vertragspartner des Patienten ist bei einer ambulanten Behandlung in der Regel der Arzt. Schwieriger gestaltet sich die Frage nach dem Vertragspartner und damit nach dem Anspruchsgegner bei einer stationären Krankenhausbehandlung. Es können vertragliche Beziehungen ausschließlich zu dem jeweiligen Krankenhaus oder ein sogenannter Arzt-/Krankenhausvertrag bestehen, bei welchem vertragliche Beziehungen sowohl zum Krankenhaus als auch zum Chefarzt entstanden sind. Schließlich kann auch ein sogenannter totaler Krankenhausvertrag mit ärztlichem Zusatzvertrag Grundlage der Beziehung zwischen Arzt und Patient sein, da auch in diesem Fall Vertragsbeziehungen sowohl zum Arzt als auch zum Krankenhaus begründet werden.
Ob ein Arzt auf Schadensersatz, Schadenersatz oder Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden kann, hängt ab von dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, der Art und Schwere des Behandlungsfehlers, einem etwaigen Aufklärungsmangel oder einem Aufklärungsfehler. Behandlungsfehler können sich ergeben, wenn beispielsweise eine falsche Diagnose gestellt wurde, der Arzt den Patienten nur unzureichend über Risiken einer Maßnahme aufgeklärt hat, eine Operation nicht fachgerecht ausgeführt wurde oder während der Schwangerschaft oder Geburt nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden. Wenden Sie sich in diesen oder ähnlichen Fällen vertrauensvoll an Rechtsanwältin Ute Grunden.
Situationen, in denen man im Straßenverkehr eine Rechtsanwältin braucht, gibt es immer wieder. Nach dem unverschuldeten oder verschuldeten Verkehrsunfall, bei dem es Probleme mit dem Unfallgegner oder der Versicherung gibt, im Zusammenhang mit dem Gebrauchtwagenkauf oder -verkauf, bei dem etwas nicht geklappt hat, bei Ordnungswidrigkeiten und insbesondere beim Bußgeldbescheid oder bei Ärger mit der Leasinggesellschaft des Pkw. Wer zu seinem Recht kommen will, braucht eine kompetente Rechtsanwältin. Diese sollte natürlich möglichst auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisiert und in der Nähe sein. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs sowie die Verteidigung in Strafverfahren oder Bußgeldverfahren nach einem Verkehrsunfall gehören zu diesem Tätigkeitsbereich. Für Detailfragen und die Vorgehensweise bei Verkehrsunfällen steht Ihnen Ute Grunden gern zur Verfügung.
Einen ganz speziellen Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwältin bildet das Pferderecht. Frau Grunden verfügt über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Pferden. Ein wesentlicher Schwerpunkt im Pferderecht liegt auf der anwaltlichen Beratung und Vertretung der Mandantschaft bei Gewährleistungsfragen nach einem Pferdekauf und bei Fragen der Tierhalterhaftung. Die Problematik beim Pferderecht ist, dass die Vorschriften zum Kaufrecht schlecht auf einen Tierkauf übertragen werden können. Spezielle Kenntnisse im Bereich der Veterinärmedizin sind hier notwendig, um die Einschränkung des Haftungsrechts für den Käufer oder den Verkäufer aufgrund einer nachvollziehbaren Argumentation gewährleisten zu können.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


