Renate Böhm
Fachgebiete/Charakteristika
Renate Böhm wurde 1957 in Löbau geboren. Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin. Das anschließende Assistenzjahr leistete sie bei Gericht. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft 1991 war sie von 1982 bis 1991 als Familien- und Arbeitsrichterin in Löbau tätig. Im Oktober 1991 trat sie in die Kanzlei Suchy in Bautzen ein. Frau Böhm verfügt über Grundkenntnisse in Englisch. Die Juristin ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Als Schwerpunkte sind das Familienrecht, Arbeitsrecht und das Allgemeine Zivilrecht zu nennen.
Nach erfolgreicher Qualifikation wurde Rechtsanwältin Renate Böhm 2002 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Ehe und Familie gehören zu den wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie stehen deshalb nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates. Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit Renate Böhms innerhalb des Familienrechts liegt in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.
Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld für die Anwältin dar. Viele Paare einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wollen vorab ihre gemeinsamen Lebensbereiche umfassend regeln, zum Beispiel durch einen gemeinsamen Mietvertrag, gegenseitige Vollmachten, ein Auskunftsrecht bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Absicherungen, vertragliche Regelungen bei gemeinsamen Darlehen.
Rechtsanwältin Renate Böhm berät und vertritt Sie in allen Streitigkeiten im Arbeitsrecht. Dies beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Sie steht Ihnen außerdem bei Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung.
Gerade bei einer Kündigung kann sich die Hilfe der Rechtsanwältin auszahlen. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist durch den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz eingeschränkt. Das wichtigste Gesetz zur Begrenzung der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Kündigungsschutzgesetz. Es sichert in seinem Geltungsbereich für den Arbeitnehmer einen Bestandsschutz und Vertragsinhaltsschutz seines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz, den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung und den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen.
Wichtig ist die Beachtung der Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um gegen diese gerichtlich vorgehen zu können. Häufig wird in einer Kündigungsschutzklage dem Arbeitnehmer eine Abfindung im Hinblick auf den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Die Höhe der Abfindung bemisst sich unter anderem nach der Beschäftigungsdauer sowie nach dem zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt. Im Übrigen finden Sie bei Problemen wie Abmahnung, Zeugnis oder Mobbing in Rechtsanwältin Böhm eine kompetente Ansprechpartnerin, die Sie bei Bedarf vor allen Arbeitsgerichten vertritt.
Das Allgemeine Zivilrecht ist das Rechtsgebiet, mit der fast jede Privatperson oder Firma konfrontiert wird. Renate Böhm bietet eine qualifizierte Beratung und gerichtliche Tätigkeit zur Lösung nahezu aller zivilrechtlichen Probleme. Bei der Ausgestaltung von Verträgen und bei Konflikten unter anderem im Erbrecht, Mietrecht oder Verkehrsrecht werden Sie umfassend beraten.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- BautzenerAnwaltsVerein
- Fachausschuss für Familienrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Renate Böhm - Mättigstraße 39
02625 Bautzen
Sachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (3591) 49730
- Telefax
- +49 (3591) 497315

- Homepage
- http://www.anwaltskanzlei-suchy.de


