Andreas Suchy
Fachgebiete/Charakteristika
Andreas Suchy, geboren 1958 in Bautzen, studierte an der Humboldt-Universität Berlin Jura. Im Anschluss daran absolvierte er ein Assistenzjahr bei verschiedenen Rechtsanwälten, bevor er 1983 als Rechtsanwalt zugelassen wurde. Herr Suchy ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht fließend Sorbisch und verfügt über gute Kenntnisse in Russisch und Englisch.
Seit 2006 ist Herr Suchy Vorsitzender des Bautzener Anwaltsvereins. Von 1990 bis 2004 übte er das Amt des Richters beim Anwaltsgericht der Rechtsanwaltskammer Sachsen aus.
Rechtsanwalt Andreas Suchy betreut seine Mandanten insbesondere auf den Gebieten Strafrecht, Familienrecht, Arzthaftungsrecht (Medizinrecht), Verkehrsrecht, privates Baurecht und Architektenrecht.
Herr Suchy ist seit 1999 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Andreas Suchy die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehören hier auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen zum Service von Herrn Suchy.
Rechtsanwalt Andreas Suchy ist seit 2001 auch Fachanwalt für Familienrecht, berät Sie in diesem Bereich unter anderem im Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und im Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Seine Beratung erstreckt sich insbesondere auf Fragen der Vermögensaufteilung zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtssprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen in den Rechtsgebieten Allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht. Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung sowie den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, absolviert Andreas Suchy regelmäßige Fortbildungen im Familienrecht.
Unter den umfassenden Begriff Medizinrecht fallen alle Problemfelder wie Arzthaftungsrecht, ärztliches Vertragsrecht, Kassenrecht, aber auch Berufsrecht und Standesrecht. Anlässlich einer ärztlichen Behandlung kommt es zwischen Patient und Arzt zu einem Vertrag. Danach ist der Arzt zu einer ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und der Patient (oder seine Krankenversicherung) zur Zahlung des ärztlichen Honorars verpflichtet. Der Arzt muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Beschwerden des Patienten zu erkennen. Dabei muss er alle Therapieformen einleiten, die dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Verstößt ein Arzt schuldhaft gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von psychischer oder physischer Beeinträchtigung), so kann sich hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ableiten. Kommt es zu Behandlungsfehlern im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, dann haftet der Arzt oder das Krankenhaus für die entstandenen Schäden. Unter Umständen steht dem Patienten auch ein Schmerzensgeld zu. Hierzu berät Rechtsanwalt Andreas Suchy und führt erforderlichenfalls auch gerichtliche Auseinandersetzungen.
Jeder Verkehrsteilnehmer, sei er Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger, kann im Straßenverkehr zu Schaden kommen. Neben dem Verkehrsstrafrecht zählt das Verkehrszivilrecht in Anbetracht der Vielzahl von Unfällen und Personenschäden im Straßenverkehr zu einem breiten Arbeitsgebiet der Anwaltschaft. Die Beratung und die Schadensabwicklung bis hin zu Rechtstreitigkeiten vor Gericht bedürfen für den Betroffenen auch wegen der Prägung des Rechts durch Richterrecht und der Schnelllebigkeit der Rechtsprechung einer umfassenden und kompetenten anwaltlichen Hilfestellung. Hierzu berät Sie Rechtsanwalt Andreas Suchy außergerichtlich und erforderlichenfalls auch gerichtlich.
Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Suchys nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.
Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Andreas Suchy Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:
- Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
- Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmerverträgen und Generalunternehmerverträgen, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
- Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Anwälte für Ärzte e.V.
- Arbeitsgemeinschaft für Strafrecht im DAV
- Advogarant
- Pro- lege
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Andreas Suchy - Mättigstraße 39
02625 Bautzen
Sachsen
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