Mag. Sebastian Ruckensteiner

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Ruckensteiner wurde 1997 von Rechtsanwalt Mag. Sebastian Ruckensteiner gegründet. Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören Privatleute, aber auch Wirtschaftsunternehmen aus dem mittelständischen Bereich.

Die Büroräume sind in der Defreggerstraße 10 in Innsbruck-Pradl, in direkter Nähe zum Rapoldipark. Durch die zentrumsnahe Lage haben Sie einen sehr guten Anschluss an den Personennahverkehr der Region. Parkplätze finden Sie vor dem Kanzleigebäude.

In den Bürozeiten montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr vereinbart das Sekretariat Beratungstermine. Sie sind nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Mag. Sebastian Ruckensteiner
Defreggerstr. 10
6020 Innsbruck
Tirol
Österreich

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0512 - 34 21 06 - 4
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Fachgebiete/Charakteristika

Nach dem Studium der Rechte an der Universität Wien und Innsbruck folgte für Sebastian Ruckensteiner das Gerichtsjahr beim Bezirks- und Landesgericht Innsbruck. Darauf folgte die Konzipientenzeit in Rechtsanwaltskanzleien in Wien und Innsbruck. Nach der Rechtsanwaltsprüfung ließ sich Sebastian Ruckensteiner als Rechtsanwalt in Innsbruck nieder. Er ist vorwiegend im Tiroler Raum tätig, ist jedoch – wie alle Anwälte in Österreich – vor allem an österreichischen Gerichten und Behören Vertretungsbefugt.

An seiner Tätigkeit reizt den Juristen der persönliche Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten auch in schwierigen Situationen. Zu seinen juristischen Stärken zählen das schnelle Erfassen der Problemfelder und die gezielte Anwendung von Lösungsmodellen. Ständige Erreichbarkeit ist ihm ebenso wichtig wie Engagement bei der Interessensvertretung und der vertrauensvolle Umgang.

Rechtsanwalt Sebastian Ruckensteiner berät und vertritt Sie im Immobilienrecht, Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, Familienrecht, Erbrecht und Miet- und Pachtrecht.

Herr Ruckensteiner berät und vertritt Sie kompetent im Immobilienrecht. Das Immobilienrecht umfasst viele Rechtsinstitute aus verschiedensten Rechtsgebieten. Zu anwaltlichen Leistung Herrn Ruckensteiners zählt die Beratung im Werkvertragrecht, Architektenrecht, Bauvertragrecht und Gewährleistungsrecht.  Aber auch in anderen Bereichen, die dem Immobilienrecht zuzurechnen sind, finden Sie bei Rechtanwalt Ruckensteiner Antworten auf Ihre Fragen: zur Honorarabrechnung, zu Baucontrolling, Bauherrenmodell und Bauträgermodell, Bauleistungsbeurteilung, Abnahme und Gutachten, Beweisverfahren, Bauleistungsbeurteilung, Ermittlung der Bausumme. Oftmals finden in Immobilienrechtsfällen die öffentlich-rechtlichen Regelungen Anwendung, sei dies im Bereich der Genehmigungsverfahren. Vertrauen Sie hier auf die kompetente Beratung von Rechtsanwalt Ruckensteiner.

Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung von Sebastian Ruckensteiner Vertragsrecht und Schadensersatzrecht. Im Vertragrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach österreichischen und international geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht. Zum Zivilrecht gehört auch das Schadensersatzrecht, wobei sich Herr Ruckensteiner hier speziell um die Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen wie Schmerzensgeld, Verdienstentgang usw. nach einem Verkehrsunfall oder Sportunfall (Schulunfall) kümmert.

Rechtsanwalt Ruckensteiner berät Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Sebastian Ruckensteiner, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Ruckensteiner berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Sebastian Ruckensteiner hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.

Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite.

Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht und die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu diesen Tätigkeiten gehören unter anderem: Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zur Betriebskostenabrechnung. Vertrauen Sie hier auf die juristische Erfahrung und auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise von Rechtsanwalt Mag. Sebastian Ruckensteiner.

Außerberufliche Engagements

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit engagiert sich Sebastian Ruckensteiner als staatlich zugelassener Bergführer. Darüber hinaus ist Herr Ruckensteiner begeisterter Skiläufer.