Dr. iur. Dr. phil. Franz Watschinger

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Dr. Franz Watschinger trat im März 2006 in die Bürogemeinschaft Altenweisl, Watschinger, Gärtner Rechtsanwälte ein. Die Büroräume liegen am Bozner Platz umgeben von großen Banken und Versicherungen etwa zwei Minuten von der Innsbrucker Innenstadt, dem Hauptbahnhof und dem Gericht sowie circa eine Minute vom Landhaus entfernt. Parkplätze finden Sie in den umliegenden Parkgaragen. Im Übrigen ist die Kanzlei sehr gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Eine Bushaltestelle ist direkt vor dem Gebäude.

Termine können jeweils in den Bürozeiten montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Rechtsanwalt Dr. Franz Watschinger steht Ihnen nach Terminvereinbarung jederzeit auch außerhalb der Bürozeiten für Besprechungen zur Verfügung. Gegebenenfalls werden auch Termine vor Ort beim Mandanten wahrgenommen. Rechtsanwalt Dr. Franz Watschinger ist vor allen österreichischen Gerichten und Behörden in allen Instanzen vertretungsbefugt.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Dr. iur. Dr. phil. Franz Watschinger
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Fachgebiete/Charakteristika

Franz Watschinger wurde 1971 in Innsbruck geboren und studierte an der dortigen Leopold-Franzens-Universität Rechtswissenschaften. Nach der Promotion in Zeitgeschichte 2001 folgte ein Jahr später die Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Europarecht, Völkerrecht und Verfassungsrecht an der Universität Innsbruck. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft im März 2006 war Herr Dr. Watschinger drei Jahre als Assistent am Institut für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Peter Pernthaler an der Universität Innsbruck und drei Jahre als Konzipient und Anwalt in einer der größten österreichischen Wirtschaftskanzleien tätig. Der Jurist spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Dr. Franz Watschinger berät und vertritt Sie im gewerblichen Rechtsschutz, Umweltrecht und sonstigem Öffentlichen Recht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Baurecht. Bei Bedarf verfügt er über Kontakte zu einer Versicherungsgesellschaft, einem Steuerberater sowie Sachverständige und Mediatoren im Umweltrecht und Baurecht.

Der gewerbliche Rechtsschutz gewinnt immer mehr an Relevanz. Dies beginnt bereits bei dem Schutz im Hinblick auf Firmenbezeichnung, Geschäftsbezeichnung, Marken oder Produktbezeichnung. Unterstützung erhalten Sie dabei durch die außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung von Verletzungen von Schutzrechten etwa nach Markenschutzgesetz, Urheberschutzgesetz oder UWG sowie bei der Erlangung oder Weitergabe von Werknutzungsrechten durch die Formulierung von Lizenzverträgen. Rechtsanwalt Dr. Watschinger vertritt und berät Sie auch bei Kauf und Verkauf von gewerblichen Schutzrechten im Rahmen von Unternehmenstransaktionen. Im Kampf um Kunden und Abnehmer wird in allen Geschäftsbereichen unter Mitbewerbern mit zunehmend härteren Mitteln gekämpft, um einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen. Dr. Watschinger hilft Ihnen, Ihr Unternehmen gegen unlauteren Wettbewerb zu verteidigen — von der Abmahnung eines Konkurrenten bis zur Geltendmachung von Unterlassungsanspruch und Schadensersatzanspruch. Im Übrigen überprüft der Jurist umfassend Ihre Wettbewerbsmaßnahmen und sonstige wettbewerblichen Aktivitäten auf potentielle wettbewerbsrechtliche Gefahren und unterbreitet Ihnen konkrete Änderungsvorschläge.

Das Umweltrecht als Sammelbegriff für eine größere Zahl von Teilrechtsgebieten zielt darauf ab, dem Menschen eine Umwelt zu sichern, die ihm ein gesundes Leben und ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht. Zum Umweltrecht gehören deshalb Bereiche wie das Naturschutzrecht, Wasserrecht, Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Betriebsanlagenrecht, Energierecht oder Atomrecht. Gerade im Umweltrecht überschreiten die Probleme häufig aber auch die genannten Teilrechtsgebiete, so dass hier von Rechtsanwalt Dr. Watschinger übergreifende Kenntnisse wie etwa im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfungen oder dem Handel mit Emissionszertifikaten erwartet werden dürfen.

Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht für Kaufleute regelt. Es modifiziert und konkretisiert das Bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Kaufleute an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind. Dies bedeutet insbesondere die Beratung und Vertretung in Bezug auf Handelskauf, Bürgschaft zwischen Kaufleuten und das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Bei gesellschaftsrechtlichen Fragen erfolgt die Vertretung und Beratung der Mandanten bei der Gründung von Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG), der offenen Erwerbsgesellschaft (OEG) und der stillen Gesellschaft, wobei Herr Dr. Watschinger hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und gewerberechtliche Aspekte vertieft betrachtet. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Gründung von Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der GmbH & Co KG und der Aktiengesellschaft (AG). Auch bei der Umwandlung und Umgründung von Gesellschaften (Nachfolgeregelungen) und bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern steht der Jurist seinen Mandanten zur Seite.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das allgemeine Vertragsrecht. Täglich begleiten uns Verträge durch den Alltag. In Geschäften schließen wir einen Kaufvertrag, der Nutzung unserer Wohnung liegt ein Mietvertrag zugrunde, und die Erbringung unserer Arbeitsleistung basiert auf einem Arbeitsvertrag. Hält man sich diese Vielzahl vor Augen, ist es nicht verwunderlich, dass das Vertragsrecht ein hohes Konfliktpotential beinhaltet, das sich nicht selten in rechtlichen Streitigkeiten entlädt. Dr. Franz Watschinger sieht seine Aufgabe darin, vertragliche Streitigkeiten bereits im Vorfeld, also vor Vertragsschluss zu vermeiden. Deshalb steht er Ihnen beratend und ausführend zur Seite, um Ihnen zu systematisch aufgebauten, logisch gegliederten, klaren, unmissverständlichen und vollständigen vertraglichen Vereinbarungen zu verhelfen. Außerdem formuliert er Ihnen nicht nur auf Ihr Unternehmen zugeschnittene und passgenaue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), sondern überprüft Ihre bereits formulierten Regelungen auf die Vereinbarkeit mit Ihren Unternehmenszielen und bestehenden gesetzlichen Regelungen insbesondere dem Konsumentenschutzgesetzen.

Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem gerade als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals erhebliches Kopfzerbrechen. Dies gilt insbesondere bei großen Bauprojekten, bei denen Spezialgesetze wie etwa das Bauträgervertragsgesetz eingehalten werden müssen. Dr. Franz Watschinger berät und vertritt nicht nur die Käufer von Wohnungseigentumseinheiten, sondern auch die Bauträger und steht als Treuhänder zur Verfügung.

Gut beraten ist also, wer hier bereits vorzeitig Vorsorge durch entsprechende Verträge schon vor Baubeginn geleistet hat, wer in der Bauzeit sich stets auf einen kompetenten und versierten Ansprechpartner verlassen kann und wer nach Beendigung des Bauvorhabens im Falle des Auftretens eines Mangels sich durchsetzt, weil er hierfür schon zuvor die Grundlagen geschaffen hat. Juristische Beratung und das Bereithalten der notwendigen Kompetenzen ist gerade bei der Durchführung von Bauvorhaben unerlässlich und erspart Ihnen nicht nur viel Ärger, sondern auch Geld. Diese Aufgabe wird von Rechtsanwalt Dr. Franz Watschinger gern übernommen und in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und den Sie beratenden wirtschaftlichen, technischen oder baubetrieblichen Experten gelöst.