Christian Kastner
Kurzprofil
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Kastner befindet sich sehr zentral in Rosenheim, in der Salinstraße 1, ca. 400m vom Hauptbahnhof entfernt – schräg gegenüber dem KUKO am Salingarten.
Beratungstermine sind jederzeit nach Vereinbarung möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Christian Kastner
- Salinstraße 1
83022 Rosenheim
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (8031) 2069670
- Telefax
- +49 (8031) 2340523

Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Kastner hat an der Universität Freiburg Rechtswissenschaften studiert und nach dem Referendariat am Landgericht Ravensburg am Oberlandesgericht Stuttgart das 2. juristische Staatsexamen abgelegt. Rechtsanwalt Kastner, der seit 1985 auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig ist, ist seit 1993 als Rechtsanwalt zugelas-sen.
Umfassende juristische Kenntnisse und langjährige praktische Erfahrung auf dem Ge-biet des Arbeitsrechts einschließlich seiner Nebengebiete und des Dienstvertrags-rechts sind für Rechtsanwalt Kastner die grundlegende Voraussetzung für fachlich kompetente aber auch pragmatische Lösungen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, möglichst schon im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder bei der Gestaltung arbeitsrechtlicher Sachverhalte.
Rechtsanwalt Kastner berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete:
sei es im individuellen Arbeitsrecht:
Kündigung/Änderungskündigung, Versetzung/Umsetzung, Abmahnung, Vergütung, Urlaub, Krankheit und Entgeltfortzahlung, Mobbing und Diskriminierung, Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, Arbeits- und Dienstvertrag sowie (arbeits-)vertragliche Rechte und Pflichten, Arbeitnehmerhaftung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsver-trag, Sperrzeiten, Arbeitszeugnis, Wettbewerbsverbot,
sei es im kollektiven Arbeitsrecht:
Betriebsverfassungsrecht (Anhörung und Mitbestimmung des Betriebsrats, Betriebs-vereinbarungen, Sozialpläne), Mitbestimmungsrecht oder Tarifrecht
und im Handelsvertreterrecht:
Provisionen, Ausgleichsanspruch, Wettbewerbsverbot.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


