Gerrit Koch

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Gerrit Koch gründete 2003 seine Kanzlei in Lübeck und arbeitet seither in Bürogemeinschaft mit mehreren Rechtsanwälten und einem Notar. Zu seiner Klientel zählen vorwiegend klein- und mittelständische Unternehmen sowie Privatleute.

Der Jurist, der an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt ist, ist Mitglied in der Arbeitgemeinschaft Privates Baurecht und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein sowie in der Kaufmannschaft zu Lübeck.

In seiner Kanzleiarbeit legt er großen Wert darauf, gemeinsam mit den Mandanten Lösungen zu erarbeiten und durch zügiges Arbeiten schnell praxisgerechte Ziele zu erreichen. Da Herr Koch auf eine langjährige Erfahrung als Justiziar bei einem privaten Bauträger zurückgreifen kann, zeichnet sich seine Arbeit in Bausachen besonders durch praxisorientiertes Denken aus.

Sie finden die Kanzlei in der Nähe der Innenstadt und der Gerichte. Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, können die öffentlichen kostenfreien Parkmöglichkeiten in der angrenzenden Straße nutzen. Zudem bestehen unweit des Kanzleigebäudes mehrere Haltestellen verschiedener Buslinien.

Die Büroräume sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Bei Bedarf bietet Gerrit Koch auch Beratungstermine außerhalb dieser Sprechzeiten oder vor Ort beim Mandanten an. Die Kanzlei verfügt über eine Internetsite (www.gerrit-koch.de) mit der E-Mail-Adresse ra@gerrit-koch.de.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Gerrit Koch
Lange Reihe 35
23568 Lübeck
Schleswig-Holstein
Deutschland

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+49 (451) 3844955
Telefax
+49 (451) 3844957
E-Mail
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Homepage
http://www.gerrit-koch.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Gerrit Koch, der 1969 in Lübeck geboren wurde, studierte von 1990 bis 1995 an der Universität in Hamburg Jura. Er leistete seinen Referendarsdienst bis 1998 in Lübeck, Ratekau und Berlin ab und wurde 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Nachdem er bereits von 1998 bis 2003 als Justiziar bei einem privaten Bauträger in Hamburg gearbeitet hatte, gründete er seine eigene Kanzlei in Lübeck.

Rechtsanwalt Gerrit Koch bearbeitet Mandate aus dem Privaten Baurecht, Mietrecht, Architektenrecht und Werkvertragsrecht.

Treten bei einem privaten Hausbau Differenzen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Firmen auf, so wird das Private Baurecht herangezogen. Rechtsanwalt Gerrit Koch regelt dann alle Belange im Hinblick auf Werkvertrag, Bauvertrag, Nachtrag, Verjährung und Bauzeitverzögerung. Unter dem Nachtrag versteht man, dass während des Baus Veränderungen gemacht werden und diese in einem zusätzlichen Vertrag festgehalten werden müssen. Die Durchsetzung der verschiedenen Arten des  Gewährleistungsanspruchs der Auftraggeber im Falle von Baumängeln wird ebenfalls im Baurecht bearbeitet. In diesem Fall klärt der Jurist Ursache, Umfang und Verantwortlichkeit des Mangels und regelt die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenseratzansprüchen. Rechtsanwalt Gerrit Koch, der eine projektbegleitende Beratung von der ersten Idee bis zum Vertragsabschluss bietet, übernimmt außerdem die Gestaltung und Prüfung der Werkverträge und Bauverträge. Zudem steht er seinen Mandanten bei Fragen zu Honorarklagen des Architekten zur Seite.

Im Mietrecht übernimmt der Jurist das Mandat sowohl für Mieter als auch für Vermieter, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten über das Wohnungsraummietverhältnis oder das Gewerbemietverhältnis kommt. Er klärt Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien über den Mietvertrag, wegen Mangel an der Mietsache, Mietminderung, Betriebskostenabrechnung, Kaution, Räumungsklage, Mieterhöhung und Kündigung (außerordentliche Kündigung, fristgemäße Kündigung). Auseinandersetzungen ergeben sich oftmals bei dem Thema Schönheitsreparatur. Da seit der neuesten Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs starre Fristen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam sind, kommt es nun vielmehr auf den Einzelfall und die Notwendigkeit der Durchführung an. Auch die Abwicklung von entstandenen Schäden und die damit einhergehenden Schadenersatzforderungen werden im Mietrecht geregelt. Rechtsanwalt Gerrit Koch ist ein kompetenter Ansprechpartner bei der Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen.

Ferner fällt unter sein Tätigkeitsfeld das Architektenrecht, welches alle Fragen zur Haftung von Architekten sowie die Durchsetzung von offenen Honorarforderungen regelt. Die Vergütung der Architekten erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Hier übernimmt Gerrit Koch selbstverständlich auch die Gestaltung und die Abwicklung von Architektenvertrag und Planungsvertrag.

Die juristische Vertretung im Werkvertragsrecht durch Rechtsanwalt Koch reicht von der Gestaltung des Werkvertrags über Fragen zur Mängelhaftung bis hin zu Werklohnklagen seitens der am Bau beteiligten Firmen, falls diese nicht dem Vertrag entsprechend entlohnt werden.