Martin Bleyer
Fachgebiete/Charakteristika
Martin Bleyer wurde 1967 in Lüneburg geboren. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität in Würzburg sowie an der Universität Hamburg. Darauf folgte das Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Rostock. 2000 wurde Herr Bleyer als Rechtsanwalt zugelassen. Nach einer dreijährigen Kooperation mit einem Steuerberater in Bielefeld trat Rechtsanwalt Martin Bleyer 2003 in die Bürogemeinschaft mit Herrn Precht ein.
Rechtsanwalt Bleyer ist in erster Linie im Steuerrecht und Steuerstrafrecht tätig. Das deutsche Steuerrecht ist äußert komplex. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Bleyer im Steuerrecht beinhaltet vielfach die Interessenvertretung des Steuerpflichtigen bei einem Steuerbescheid. Hier wird er tätig in Einspruchsangelegenheiten oder in Klagesachen gegenüber dem Finanzamt. Daneben geht es vielfach darum, dass eine festgesetzte Steuer zurzeit nicht gezahlt werden soll. Hier stellt Rechtsanwalt Bleyer beispielsweise Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, Stundung/Zahlungsaufschub oder gar Erlass der Steuerschuld. Außerdem ist der Jurist Ihr Ansprechpartner, wenn das Finanzamt die Zwangsvollstreckung betreibt und vollstreckungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Zum steuerlichen Bereich gehört selbstverständlich auch die Interessenwahrnehmung in einem Steuerstrafverfahren. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist hier frühzeitig erforderlich, zum Beispiel bereits bei einer eventuell durchgeführten Durchsuchung nebst Beschlagnahme. Spätestens im Anhörungsverfahren ist jedoch steueranwaltliche Hilfe und Beratung geboten. Oft kann schon durch eine sachgerechte Einlassung eine für den Verfolgten günstige Entscheidung herbeigeführt werden, ohne dass es überhaupt zu einer weiteren Strafverfolgung oder gar Anklage kommt.
Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Wird erst die Steuerfahndung aktiv, bedeutet das oft den dramatischen Einstieg in ein Verfahren. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind bei Unternehmern und Verbrauchern häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, zum Beispiel bei einer Steuerschätzung. Des Weiteren umfasst die Beratung durch Rechtsanwalt Bleyer beispielsweise Maßnahmen gegen Denunziation und bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger, sogenannte “Windhundverfahren” sowie die Beratung zu den Folgen fehlerhafter Anträge.
Die anwaltliche Vertretung im Insolvenzrecht umfasst unter anderem Verbraucherinsolvenz und Schuldnerberatung. So führt der Jurist seine Mandanten zur erfolgreichen Schuldenreduzierung/Schuldentilgung, indem er die persönliche finanzielle Situation analysiert, mit den Gläubigern Verhandlungen über einen möglichen Schuldenerlass führt und gegebenenfalls den Weg der Verbraucherinsolvenz beschreitet, an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht.
Aber auch die Unternehmensinsolvenz fällt in den Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Martin Bleyer. Hier übernimmt er die Beratung der Firmenleitung hinsichtlich aller Fragen, die sich ergeben, wenn eine Firma oder Gesellschaft in der Krise steckt. Eine solche Krise kann unverschuldet entstehen, wenn dringend erwartete Abschlagszahlungen oder Teilzahlungen ausbleiben, die dann ernsthafte Liquiditätsengpässe zur Folge haben. Dann können unter Umständen Kreditverbindlichkeiten der Bank oder auch fällige Sozialversicherungsabgaben nicht beglichen werden. In diesen Fällen hat die Firmenleitung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG et cetera) zu prüfen, ob sie nicht der ihr gesetzlich auferlegten Insolvenzantragspflicht nachzukommen hat. Häufig bewegt sich die Firmenleitung hier auf einem schmalen Grat zwischen der ordnungsgemäßen Weiterführung des Unternehmens und der strafrechtlich relevanten Unterlassung eines rein vorsorglich zu stellenden Insolvenzantrags. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Bleyer bei all Ihren Fragen zur Verfügung.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Bleyer ist das Handelsrecht, somit der Rechtsbereich, welcher für Kaufleute von besonderer Bedeutung ist. Er berät und vertritt sie zum Beispiel im Handelsvertreterrecht (§§ 84 ff. HGB). Dort werden handelsrechtliche Besonderheiten, insbesondere Rechte und Pflichten von Handelsvertreter, Vertragshändler, Makler und Unternehmer konkretisiert und ausgestaltet. Zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, aber auch um optimale Planungs- und Kalkulationssicherheit zu erhalten, berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Bleyer umfassend beispielsweise zu Provisionsabrechnung, Ausgleichsanspruch, Vertragsbeendigung sowie Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot. Gerne hilft er auch bei der Eintreibung von Provisionen oder unberechtigten Stornorücklagen oder deren Abwehr.
Auch im Jagdrecht ist Rechtsanwalt Bleyer tätig. Er vertritt Ihre Interessen bei Auseinandersetzungen mit Gerichten und Behörden wegen strafrechtlicher Vorwürfe sowie wegen Erteilung oder Entzug Ihres Jagdscheins. Die zuständige Behörde kann zum Beispiel bei einer gegebenen Behinderung oder nach einer Verurteilung durch die Justiz wegen einer Straftat die Erteilung des Jagdscheins verweigern oder aber einen erteilten Jagdschein wieder entziehen. In solchen Fällen wird Herr Bleyer die Sachlage prüfen und Ihre Interessen gegenüber der Behörde vertreten. Selbstverständlich übernimmt Rechtsanwalt Bleyer auch die Verteidigung in Strafverfahren, damit Sie einer Verurteilung wegen eines jagdrechtlich relevanten Strafvorwurfs möglichst entgehen. Auch bei einem Wildschaden oder Jagdschaden klärt er die Sachlage hinsichtlich der Ersatzpflichtigkeit und der Ansprüche der Beteiligten.
Ferner sind im Jagdrecht Jagdausübungsrechte und der Jagdschutz von Bedeutung. Das Jagdausübungsrecht regelt beispielsweise, ob sich der Jäger mit oder ohne Begleitung des Revierinhabers sowie mit oder ohne Waffe im Jagdrevier bewegen darf. Im Jagdschutz wird auch geregelt, ob und wann Hunde und Katzen im Jagdrevier geschossen werden dürfen. Das Jagdrecht findet seine Regelung im Bundesjagdgesetz, das ein ausfüllungsbedürftiges Rahmengesetz darstellt. Rechtsanwalt Martin Bleyer berät und vertritt seine Mandanten unter Anwendung der jeweils geltenden Landesjagdgesetze.
Fachanwalt für Steuerrecht
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