Renate Struck
Kurzprofil
Die Kanzlei Struck wurde 1990 von Rechtsanwältin Renate Struck gegründet. Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören Privatleute, aber auch mittelständische Wirtschaftsunternehmen.
Die Büroräume der Kanzlei Struck sind in der Lessingstrasse, ca. 1km westlich des Grenzübergangs an der Stadtbrücke. Durch die zentrumsnahe Lage besteht ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region. Parkplätze finden Sie vor dem Kanzleigebäude.
Beratungstermine können direkt mit der Anwältin telefonisch oder mit Frau Lustig vom Sekretariat vereinbart werden. Sie sind nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Renate Struck
- Lessingstraße 11 a
15230 Frankfurt an der Oder
Brandenburg
Deutschland
- Telefon
- +49 (335) 325264
- Telefax
- +49 (335) 322077

Fachgebiete/Charakteristika
Renate Struck wurde in Alt Madlitz im Kreis Oder-Spree geboren. Ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin beendete sie mit dem juristischen Diplom. Daraufhin war Frau Struck als Justiziarin tätig, bevor sie sich 1990 als Rechtsanwältin in Frankfurt(Oder) niederließ. Die Volljuristin ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen. Sie ist ebenfalls vor den Sozial-, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichten auftrittsbefugt.
An ihrer Tätigkeit reizt die Juristin der persönliche Umgang mit ihren Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Zu ihren juristischen Stärken zählen das schnelle Erfassen der Problemfelder und die gezielte Anwendung von Lösungsmodellen. Ständige Erreichbarkeit ist ihr ebenso wichtig wie Engagement bei der Interessensvertretung und der vertrauensvolle Umgang.
Rechtsanwältin Struck berät und vertritt Sie im Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Allgemeinen Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Fischereirecht.
Frau Struck berät Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Unterhaltsregelung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung eines Ehevertrages. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Renate Struck, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal der Ehepartner und der beteiligten Kinder im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwältin Struck berät Sie in allen Angelegenheiten rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Renate Struck hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.
Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung von Renate Struck Vertragsrecht, Schadensersatzrecht und Grundstücksrecht. Im Vertragrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach deutschen oder international geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, eine Rechtsanwältin neben sich zu wissen, die diese komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.
Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite.
Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht und um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Dazu gehören unter anderem: die Prüfung einer Mieterhöhungserklärung, Beratung zu Kündigung und Räumung.
Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können eine Strafverteidigerin nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei" von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall" befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es höchste Zeit, eine Strafverteidigerin einzuschalten. Denn diese kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.
Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwältin Struck. Sie kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie hier auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Renate Struck. Stets wird sie sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen.
Insbesondere in der Strafverteidigung Jugendlicher ist Rechtsanwältin Renate Struck erfolgreich und versiert. Das Jugendstrafrecht hält spezielle Rechtsfolgen (unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe) für Jugendliche und Heranwachsende bereit, die eine besondere Auseinandersetzung mit der Materie erfordern. Die langjährige praktische Erfahrung und das Engagement von Rechtsanwältin Struck liefern die Grundlage für viele erfolgreiche Strafverfahren. Auch die Vertretung der Nebenklage ist ein wichtiges Aufgabenfeld.
Bei Rechtsanwältin Struck finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen des Kündigungsschutzes.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin ist das Fischereirecht. Oftmals stellen sich für denjenigen, der ein Fischereirecht gelten machen möchte, viele Fragen zu den damit zusammenhängenden Gewässerrechten. Rechtsanwältin Struck ist Spezialistin und bringt jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Fischereirechts mit. Aus vielen Verfahren kennt sie die oftmals Jahrhunderte zurückliegenden Gewässerrechte im Gewässergebiet der Oder und der Spree von deren Mündung bis zur Quelle.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


