Norbert Jansen

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Norbert Jansen ist seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen. Nach Erteilung der Zulassung übernahm der Jurist eine kleine Anwaltskanzlei in Münster. Diese baute er in den Folgejahren sukzessive aus. 1992 erfolgte der Umzug in moderne Neubauräume. 2002 vergrößerte die Kanzlei ihre Bürofläche um 50 Prozent, um den gesteigerten Anforderungen gerecht zu werden. Über die Jahre ist eine großzügige Kanzlei in hellen und freundlichen Räumen entstanden, die auch über eine moderne EDV verfügt. Rechtsanwalt Jansen betreut sowohl Privatleute als auch mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe.

Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr. Nach Absprache können Termine auch außerhalb der regulären Zeiten vereinbart werden. Auf Wunsch und nach Bedarf vereinbart Rechtsanwalt Jansen auch Beratungstermine vor Ort.

Die Kanzlei liegt in Wolbeck, einem Stadtteil von Münster. Parkplätze stehen den Mandaten hinter dem Haus in ausreichender Zahl zur Verfügung. Zudem besteht eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Die Bushaltestellen der Linien 8, 22 und 23 sind circa 500 Meter entfernt.

Die Kanzlei Jansen legt großen Wert auf die persönliche Betreuung der Mandanten. Bestmögliche Erreichbarkeit, Mobilität und Flexibilität sind selbstverständlich. Auf der kanzleieigenen Homepage (www.ra-norbertjansen.com) können sich Interessierte zusätzlich informieren.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Norbert Jansen
Hofstraße 7
48167 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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+49 2506 2044
Telefax
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Homepage
http://www.ra-norbertjansen.com


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Norbert Jansen studierte Rechtswissenschaften an der Ruhruniversität in Bochum. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Essen. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er verfügt über fundierte Grundkenntnisse in Englisch. Zudem ist er Mitglied in der Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster, in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Außerdem ist er Mitbegründer und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Wohnungseigentum des DAV.

Im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) nimmt die Beratung von Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen einen zentralen Stellenwert ein. Fragen zu Teilungserklärung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzung, Hausgeldabrechnung oder Rückstellung für Instandhaltung treten häufig auf und werden von dem Juristen fachkundig beantwortet. Zudem betreut er Miteigentümer oder Hausverwaltung bei der Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung und erklärt die dort getroffenen Beschlüsse. So erläutert er zum Beispiel die Unterscheidung zwischen einer baulichen Veränderung und einer Sanierung, wann als Konsequenz ein Mehrheitsbeschluss ausreicht oder eine Vereinbarung der Eigentümer erforderlich wird. Auch bei der Unterstützung einer Hausverwaltung gegenüber einem säumigen Mieter und der Durchsetzung von Forderungen hilft Rechtsanwalt Jansen schnell und unkonventionell.

Im Mietrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Jansen sowohl Mieter als auch Vermieter. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht die Klärung von Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter oder von Mietern unter sich. Mögliche Reibungspunkte sind zahlreich. Haben Sie beispielsweise Fragen zu Details Ihres Mietvertrags oder bestehen Unklarheiten über Vereinbarungen im Mietvertrag, liegt zum Beispiel ein gültiger Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag vor? Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen, kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden. Benötigen Sie rechtliche Hilfe bei Themen wie Mieterhöhung, Mietminderung, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Heizkosten, Nebenkosten oder Kaution? Oder haben Sie Probleme mit Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Schadensersatz, Kündigung, Räumung oder bei der Beitreibung einer ausstehenden Mietforderung? Bei all diesen Angelegenheiten wird Rechtsanwalt Jansen für Sie tätig.

Privates Baurecht und Architektenrecht sind zwei weitere Tätigkeitsschwerpunkte des Juristen. Das Baurecht gliedert sich in eine Vielzahl von Baugesetzen, Bauverordnungen und Bauverträgen, die für den Laien oft schwer zu verstehen sind. Dieser Informationsmangel kann mitunter sehr kostspielig werden, und es empfiehlt sich oftmals, eine frühzeitige rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Jansen unterstützt Bauherren von der Vertragsgestaltung bis hin zur Abnahme. Diese Komplettbetreuung ist für den Juristen selbstverständlich. Auch bei Ansprüchen wegen schlechter Bauleistungen, Verzögerungen und Schadensersatz steht er dem Bauherrn zur Seite. Gerade hier zahlt sich die enge Zusammenarbeit Rechtsanwalt Jansens mit Gutachtern und Sachverständigen aus allen Gewerken des Bauhandwerks aus.

Aber auch Handwerksbetriebe werden von Rechtsanwalt Jansen vertreten. Beispielsweise bei der Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Bauherrn oder bei der Durchführung von Beweissicherungsverfahren.

Auch das Architektenrecht ist sehr vielschichtig und komplex. Rechtsanwalt Jansen ist bestens mit der Honorarordnung der Architekten (HOAI) und dem Leistungskatalog der Architekten vertraut.

Im Verkehrsrecht liegt ein Schwerpunkt seiner Arbeit auf der Abwicklung von Unfallschäden. Dabei ist kurzfristiges und zügiges Handeln das A und O. Nach einem Unfall mit Sachschaden oder Personenschaden gewährleistet der Jurist seinen Mandanten eine kurzfristige Aufnahme der Unfallangelegenheit. So liegen Versicherungsnummer und Schadensnummer schnell vor und der Rechtsexperte kann sofort Kontakt mit den Versicherungen aufnehmen. Auch die enge Zusammenarbeit mit Gutachtern bei der Unfallrekonstruktion und der Schadensbewertung ist ein Plus der Kanzlei Jansen. Im weiteren Verlauf des Mandats übernimmt Rechtsanwalt Jansen für Sie den kompletten Kontakt mit Versicherung, Behörden und Versicherungsgesellschaft. Er unterstützt sie insbesondere dabei, gegenüber den Versicherern Ansprüche auf Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden durchzusetzen.

En weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit betrifft alles, was mit dem Führerschein/ Fahrerlaubnis zu tun hat. Dies beinhaltet Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit Bußgeld, Verwarnungsgeld und dem Flensburger Zentralregister stehen. Im Mittelpunkt stehen dabei Aspekte wie Führerscheinentzug, Fahrverbot, Punkteabbau, Fahrerlaubnis oder die Wiedererlangung des Führerscheins. Auch bei Unklarheiten bezüglich einer begangenen Ordnungswidrigkeit wie dem Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschildes oder einer Geschwindigkeitsübertretung unterstützt Sie der Jurist tatkräftig.

Nicht unerwähnt bleiben kann in diesem Zusammenhang auch das Verkehrsstrafrecht, Fragen zu Verkehrsunfallflucht, Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss werden von ihm kompetent beantwortet.

Rechtsanwalt Norbert Jansen absolviert umfassende jährliche Aus- und Weiterbildungen in seinen Fachbereichen, um seine Mandanten bestens über gesetzliche Neuerungen und die aktuelle Rechtsprechung unterrichten zu können.

Der Jurist ist zusätzlich im Bereich der Fortbildung von Handwerksbetrieben und als Dozent an Volkshochschulen tätig.

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