Dr. Wolfgang Ullmann

Fachgebiete/Charakteristika

Dr. Wolfgang Ullmann bearbeitet Mandate aus dem Familien- und Erbrecht sowie dem Miet- und Grundstücksrecht.

Dr. Ullmann wurde 1939 in München geboren. Sein Abitur legte er in Starnberg ab. Nach der Bundeswehr studierte er an der Ludwigs-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaften. Dr. Ullmann promovierte 1968 zum Doktor der Rechte. Nach der Referendarzeit in Starnberg wurde Dr. Ullmann 1969 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Jurist ist verheiratet und hat zwei Kinder.  

Dr. Ullmann bekleidete in den zurückliegenden Jahren mehrere verantwortliche Positionen auf kommunaler Ebene und Vereinsebene. Er war mehr als zwei Jahrzehnte lang Aufsichtsratsvorsitzender der Raiffeisenbank Aufkirchen eG und ist seit 2003 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der neu gebildeten Raiffeisenbank Südöstlicher Starnberger See eG.

Seit 1998 ist Dr. Ullmann auch Fachanwalt für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich auf diesem Gebiet jährlich fortbilden und dies der Rechtsanwaltskammer nachweisen.

Ein wesentlicher Teil des Familienrechts ist das Scheidungsrecht. Dazu gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung und das Scheidungsverfahren selbst, ebenso die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation oder die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Weiter fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit von Dr. Ullmann ausmacht.

Man kann bekanntlich zu Lebzeiten z.B. durch ein Testament regeln, wer nach dem eigenen Ableben was bekommt. Trotzdem wirft nahezu jeder Erbfall juristische Probleme auf, die auch bei einer noch umsichtigen Regelung durch den Erblasser fast nicht vermieden werden können. Häufige Probleme ergeben sich z.B. bei der Berechnung und Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruch, bei der Frage, ob eine Erbschaft überhaupt angenommen oder besser ausgeschlagen werden sollte, bei der Erbenhaftung, bei einer Erbauseinandersetzung, sowie, nicht zuletzt, auch im Zusammenhang mit der Erteilung eines Erbscheins. Viele Mandanten haben den Wunsch, vom Anwalt eine letztwillige Verfügung formulieren zu lassen. Diese muss notariell beurkundet werden, kann aber auch eigenhändig niedergeschrieben und unterschrieben werden.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Ullmann unterstützt Sie bei der Lösung dieser Problemkreise und hilft Ihnen bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, bei Entscheidungen zur vorweggenommenen Erbfolge und auch bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.

Im Mietrecht sind die “Fronten” meist verhärtet. Nach einer sachlichen und objektiven Begutachtung Ihres Falles wird Ihnen Dr. Ullmann Ihre Rechte aufzeigen und gerne auch die außergerichtliche Auseinandersetzung für Sie übernehmen. Dies kann dazu beitragen, die Spannungen zwischen Vermieter und Mieter, die oft auch von Missverständnissen geprägt sind, aufzulösen. Dr. Wolfgang Ullmann vertritt Mieter und Vermieter von Wohnraum und von Gewerbemietraum. Die enorme Relevanz des Wohnraummietrechts ergibt sich aus der Natur der Sache: Die Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt, und für den Vermieter stellt sie häufig eine Form der Altersvorsorge dar, deren Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt. Gleich ob Sie nun Mieter oder Vermieter sind, „Ihr Fall” wird für Sie besondere Bedeutung haben und von Dr. Ullmann dementsprechend bearbeitet.

Der Schwerpunkt von Dr. Wolfgang Ullmann im Grundstücksrecht liegt bei der rechtlichen Verzahnung mit dem Familienrecht und Erbrecht und auf der Beratung beim Grundstückserwerb.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Wolfgang Ullmann
Hauptstraße 1
82319 Starnberg
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (8151) 9120-0
Telefax
+49 (8151) 9120-25
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kanzlei-ullmann.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

797 Zugriffe seit dem 20.09.2006