Steffen Eisselt
Fachgebiete/Charakteristika
Steffen Eiselt wurde 1965 in Limbach-Oberfrohna geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und verbrachte seine Referendariatszeit in Chemnitz. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt beim Arbeitsrecht, in welchem er Fachanwalt ist. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Individualarbeitsrecht hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit. Steffen Eiselt steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu überprüfen oder zu gestalten. Herr Eiselt berät und vertritt seine Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Eiselt die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Steffen Eiselt bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.
Das Kollektivarbeitsrecht regelt Rechtsfragen, bei denen der Arbeitnehmer nicht als Einzelperson, sondern als eine Gruppe betroffen ist. Daher regelt das Kollektivarbeitsrecht insbesondere die Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten. Rechtsanwalt Eiselt berät und vertritt Betriebsrat oder Arbeitgeber daher hinsichtlich ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten.
Im Sozialrecht stellen Streitigkeiten mit dem Versorgungsamt einen seiner Schwerpunkte dar. Häufig setzt der Rechtsanwalt den Schwerbehindertenstatus eines Mandanten gegenüber der Behörde durch. Gleiches gilt für Streitigkeiten um Arbeitslosengeld (Sperrzeit!), Erwerbsunfähigkeitsrente und Pflegestufen.
Im Insolvenzrecht wird Rechtsanwalt Eiselt bei Verbraucher- und/oder Firmeninsolvenz tätig. Er bietet einem Schuldner eine umfassende Betreuung seiner rechtlichen Angelegenheiten. Sie können Hilfe im Umgang mit Ihrem Geld, bei der Kontoführung und bei der Abrechnung und Zahlungsübersicht erwarten. Der Jurist führt die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern und Banken und wird in Ihrem Interesse Stundung, Ratenzahlung oder einen Vergleich erreichen. Zudem wird er Ihnen bei der sogenannten Restschuldbefreiung zur Seite stehen, so dass Sie nach sieben Jahren konsequenter Einhaltung der Abzahlungsmodalitäten, die Rechtsanwalt Eiselt für Sie vereinbart hat, von Ihren Schulden befreit sind. Hier arbeitet er – wie auch bei allen anderen Rechtsgebieten – auch mit Beratungshilfeschein.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Gleiches gilt auch bei den sogenannten Insolvenzstraftaten, wie beispielsweise der verspäteten Insolvenzanmeldung. Dieser Komplex hat sich in den letzten Jahren schon durch die steigende Zahl der Insolvenzverfahren sehr verstärkt und betrifft insbesondere GmbH-Geschäftsführer.
Im Erbrecht bietet Rechtsanwalt Eiselt erbrechtliche Beratung und die Gestaltung von Erbvertrag, Testament, Ehegattentestament, Nachlassregelung, Vorsorgeregelung und Patientenverfügung. Wenn Sie Ihren Erben schon vor dem Erbfall Vermögensgüter übertragen wollen, wird der Rechtsanwalt die vorweggenommene Erbfolge für Sie regeln. Im Falle einer Erbschaft ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die Erbauseinandersetzung zwischen den Hinterbliebenen regelt. Im Erbfall kommt es fast immer zu Streitigkeiten zwischen den Erben oder den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft. Herr Eiselt vertritt Ihre Interessen als Hinterbliebener und sichert Ihre Ansprüche. Darüber hinaus steht er Ihnen bei Problemen um Pflichtteilsanspruch, Erbschaftsausschlagung und Erbschein zur Verfügung.
Ob als Fußgänger oder Autofahrer: Verkehrsteilnehmer sind wir alle. Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen, die das Verkehrsrecht betreffen, erfordert jedoch spezielle Kenntnisse, die Ihnen Rechtsanwalt Eiselt bieten kann. Häufig kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Daher ist Herr Eiselt hauptsächlich in der Unfallregulierung tätig, also bei der Geltendmachung und Durchsetzung aber auch der Abwehr von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Eiselt führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungs- und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sach- und/oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Herr Eiselt für seine Mandanten Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung und vertritt sie auch bei einem eventuellen „strafrechtlichen Nachspiel“ oder im Bußgeldverfahren.
Außerdem betreut Herr Eiselt alle Mandate, die dem allgemeinen Zivilrecht zugeordnet werden. Unter anderem fallen darunter Verträge aus dem Kaufrecht, dem Werk-vertragsrecht, dem Bankrecht und dem Mietrecht. Typische Beispiele sind ein Autokauf oder eine Bürgschaft.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Steffen Eisselt
- Dr.-Friedrichs-Ring 21 a
08056 Zwickau
Sachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (375) 291918
- Telefax
- +49 (375) 291919

- Homepage
- http://www.ra-pryssok.de
405 Zugriffe seit dem 11.11.2006


