Wolf-Dietrich Pryssok
Fachgebiete/Charakteristika
Wolf-Dietrich Pryssok wurde 1952 in Crimmitschau geboren. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 1982 ist er Diplom-Jurist und seit 1993 zugelassener Rechtsanwalt der Bundesrepublik Deutschland. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
Herr Pryssok ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein.
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Als Fachanwalt für Familienrecht betreut Wolf-Dietrich Pryssok seine Mandanten umfassend im Scheidungsrecht in all seinen Facetten und dessen Nebengebieten. Er informiert dabei eingehend zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorge- und Umgangsrecht mit den Kindern, zur Vermögensauseinandersetzung sowie zum Unterhaltsanspruch in seinen diversen Formen. Häufig wird er aber bereits im Vorfeld einer Scheidung tätig, denn oftmals besteht die Unsicherheit, ob man sich eine Scheidung überhaupt leisten kann oder wie das Trennungsjahr praktisch umgesetzt werden soll. Auch bei Problemen, die innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auftreten können, ist er ein kompetenter Ansprechpartner. In diesem Rechtsgebiet ist er sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst. Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden.
In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht ist Herr Pryssok mit allen mietrechtlichen Problemen, wie unter anderem der Erhebung und Abwehr von Räumungsklagen, befasst. Ferner gehören zu seinem Tätigkeitsfeld folgende Bereiche:
- Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung,
- Abmahnung,
- Untervermietung,
- Geltendmachung und Abwehr einer Forderung (Mietzins, Kaution) oder Mietminderung,
- Anzeige der Mietmängel, Schadensersatz, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen und Kostenerstattung,
- Räumungsschutz (Räumungsfrist),
- Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/Nebenkosten,
- Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungs-, Miet- und Pachtvertrag.
Einen weiteren Schwerpunkt der juristischen Arbeit von Rechtsanwalt Pryssok bildet das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Pryssok berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum, die Teilungserklärung, die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan, das Wohngeld, die Instandhaltungsrücklage oder Sonderumlage.
Im Verkehrszivilrecht wird der Jurist hauptsächlich in der Unfallregulierung tätig, das heißt zur Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen.
Herr Pryssok führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Rechtsanwalt Wolf-Dietrich Pryssok für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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- Wolf-Dietrich Pryssok
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08056 Zwickau
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