Rüdiger Pryssok

Kanzlei R. Pryssok

Fachgebiete/Charakteristika

Rüdiger Pryssok wurde 1955 in Crimmitschau geboren. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Humboldt-Universität zu Berlin. 1978 beendete er sein Studium als Diplom-Jurist. Seit 1990 ist er als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Herr Pryssok ist Fachanwalt für Steuerrecht und an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Um auf aktuelle Tendenzen der Rechtssprechung und der Gesetzgebung reagieren zu können, absolviert Rechtsanwalt Rüdiger Pryssok fortlaufend Lehrgänge und Fortbildungen, was auch mit seiner Eigenschaft als Fachanwalt für Steuerrecht zusammenhängt. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das deutsche Steuerrecht ist äußert komplex und von dem Gedanken getragen, den Interessen des Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen, was in dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt oder zumindest kommen soll. Gleichwohl gibt es nur abstrakte generalisierende Regelungen, so dass es häufig zu Auslegungsschwierigkeiten und damit Streitigkeiten kommt. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Pryssok im Steuerrecht beinhaltet vielfach die Interessenvertretung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuerbescheides. Hier wird er tätig in Einspruchsangelegenheiten gegenüber dem Finanzamt oder in Klagesachen gegenüber den Finanzgerichten. Sollte sich herausstellen, dass das Finanzamt einen rechtswidrigen Bescheid erstellt hat, der teilweise sogar die Insolvenz einer Firma verschulden kann, geht Rechtsanwalt Pryssok mit aller Härte gegen das Finanzamt vor. Durch seine hervorragende Verbindung zu einem Prozessfinanzierer besteht auch die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung. Das trifft auch auf die Steuer- und Wirtschaftsprüferberater-  sowie Rechtsanwaltshaftung zu.

Daneben geht es im Steuerrecht vielfach darum, dass eine festgesetzte Steuer zurzeit nicht gezahlt werden soll oder ein Haftungsbescheid vorliegt. Hier stellt Herr Pryssok beispielsweise Anträge auf Stundung/Zahlungsaufschub oder gar Erlass der Steuerschuld. Außerdem ist der Jurist Ihr Ansprechpartner, wenn das Finanzamt die Zwangsvollstreckung betreibt und vollstreckungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen. In der Gestaltungsberatung steht Ihnen Rechtsanwalt Pryssok ebenfalls zur Seite. Durch geschickte Ausnutzung des Rechts und durch richtige Formulierung bei der vertraglichen Gestaltung kann nämlich bereits die Entstehung der Steuer vermieden werden.

Der Gestaltungsbereich beinhaltet unter anderem die Vermögensnachfolge, insbesondere der Unternehmensnachfolge, die gerade auch in Blickrichtung von Basel II von Bedeutung ist. Hier sollte aber auch der Nichtunternehmer rechtzeitig tätig werden, um zum Beispiel den Erbfall vorab zu regeln.

Zum steuerlichen Bereich gehört selbstverständlich auch die Interessenwahrnehmung in einem Steuerstrafverfahren. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist hier frühzeitig erforderlich, etwa bereits bei einer Durchsuchung nebst Beschlagnahme oder Ermittlung der möglichen Steuerschuld. Spätestens im Anhörungsverfahren ist jedoch steueranwaltliche Hilfe und Beratung geboten. Oft kann schon durch eine sachgerechte Einlassung eine für den Verfolgten günstige Entscheidung herbeigeführt werden, ohne dass es überhaupt zu einer weiteren Strafverfolgung oder gar Anklage kommt.

Das Wirtschaftstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts. Rechtsanwalt Pryssok betreut Sie unter anderem bei Delikten wie Insolvenzverschleppung, Betrug oder Veruntreuung.

Rechtsanwalt Pryssok unterstützt und vertritt Sie im Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Gestaltung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorhaben. Streitigkeiten unter den Inhabern und den Gesellschaftern von Unternehmen lähmen die Unternehmensentwicklung bis hin zur Existenzfrage. Durch die vernünftige und den wechselseitigen Interessen entsprechende vertragliche Regelung kann eine denkbare Streitigkeit unter Gesellschaftern und Inhabern von Unternehmen schon im Vorwege verhindert werden. Lassen Sie sich daher eingehend von Herrn Pryssok beraten, bevor Sie vertragliche Bindungen eingehen.

Im Gesellschaftsrecht berät Rechtsanwalt Rüdiger Pryssok Sie umfassend bei der Vertragsverhandlung und -gestaltung sowie bei der Projektplanung. Er übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben:

  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen   Gesichtspunkten,
  • individuelle Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführervertrag,
  • Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf,
  • Unternehmensumwandlung und Generationswechsel,
  • Beratung für Existenzgründer,
  • umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht),
  • Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung.   
  • Auch wenn es um Spaltung oder Verschmelzung eines Unternehmens geht, ist Rechtsanwalt Pryssok, der damit gleichzeitig die Funktion eines Unternehmensberaters einnimmt, der richtige Mann für Sie.

Des Weiteren ist Rechtsanwalt Pryssok im Insolvenzrecht tätig. Seine Tätigkeit gestaltet sich hauptsächlich beratend, zur Vermeidung von Insolvenzen, schwerpunktmäßig im Rahmen sogenannter Sanierungsberatungen. Er übernimmt zudem auch anwaltliche Vertretungen von Schuldnern bis hin zur Restschuldbefreiung.

Dies umfasst die Vertretung beim Versuch der außergerichtlichen Einigung, im Insolvenzantragsverfahren, im selbständigen und auch im eröffneten Insolvenzverfahren bis zum Schlusstermin.

Das Insolvenzrecht und die Insolvenzberatung selbst gewinnen durch die seit Jahren steigende Zahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen mehr und mehr an Bedeutung. Die Serviceangebote in diesem Rechtsgebiet beinhalten beispielsweise die Abwehr einer Unternehmensinsolvenz, die Entwicklung eines außergerichtlichen Sanierungskonzepts, außergerichtliche Schuldenbefreiung zur Insolvenzabwendung, Insolvenzanmeldung, Insolvenzantrag, die Abwicklung einer Privatinsolvenz oder einer Verbraucherinsolvenz, die Schuldnerberatung, die außergerichtliche Schuldenbereinigung oder auch den gerichtlichen Insolvenzantrag bis zur Restschuldbefreiung.

In seinem weiteren Schwerpunkt Haftungsrecht befasst sich Rüdiger Pryssok mit Fehlern durch Anwälte, Notare, Architekten oder Steuerberater und den damit verbundenen Konsequenzen für die Mandanten, denen durch Beratungs- oder Bearbeitungsfehler (zum Beispiel eine falsche rechtliche Beurteilung oder ein Fristversäumnis) große Nachteile entstehen können. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen des Mandanten erfordert spezielle Sachkenntnisse und Standfestigkeit. Herr Pryssok hat auf diesem Gebiet umfassende Erfahrungen, die auf seiner langjährigen Tätigkeit beruhen.

Auch auf das Bankenrecht ist Rechtsanwalt Rüdiger Pryssok spezialisiert. Zu diesem Rechtsgebiet gehören Beratungen und Prozessvertretungen bei allen Fragen rund um Darlehen und Kredit, Sicherheiten (wie zum Beispiel Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek), Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Dauerauftrag et cetera) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändung, Zwangsversteigerung, sonstige Sicherheitenverwertung).


 

Fachanwalt für Steuerrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Rüdiger Pryssok
Dr.-Friedrichs-Ring 21 a
08056 Zwickau
Sachsen
Deutschland

Telefon
+49 (375) 291918
Telefax
+49 (375) 291919
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-pryssok.de


 
 

415 Zugriffe seit dem 10.11.2006