Torsten Winkler
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Torsten Winkler wurde 1976 in Karl-Marx-Stadt (jetzt Chemnitz) geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden. Das Referendariat absolvierte er in Hessen. Berufsbegeleitend arbeitet er an seiner Promotion für die Universiät der Bundeswehr in München. Im Jahr 2005 absolvierte Rechtsanwalt Winkler den theoretischen Teil der Weiterbildung zum Fachanwalt für Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Herr Winkler ist seit Juli 2006 zur Anwaltschaft zugelassen und bei den Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Herr Rechtsanwalt Winkler übernimmt Mandate im öffentlichen Recht und im Verwaltungsrecht. Dies umfasst vor allem die Gebiete Verwaltungsprozessrecht, Allgemeines Verwaltungsgericht, Abgabenrecht, Öffentliches Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungs- und Subventionsrecht, Umweltrecht, Öffentliches Dienstrecht und Staatshaftungsrecht.
Weiterhin bearbeitet Herr Winkler Sachverhalte aus dem zivilrechtlichen Bereichen des Kaufvertragsrechts, Mietrechts, Erbrechts, Familienrechts, Arbeitsrechts oder Gesellschaftsrechts.
Zu seinen Interessensschwerpunkten zählen außerdem das Insolvenz- und Steuerrecht, das internationale Privatrecht (UN-Kaufrecht) sowie das Strafrecht.
In allen dargestellten Rechtsgebieten wird Rechtsanwalt Winkler Sie umfassend beraten, Ein- bzw. Widersprüche gegen Verwaltungsakte formulieren, Ihre Verträge gestalten bzw. prüfen und Ihre Belange vor Gericht vertreten oder vermittelnd zwischen den Streitparteien agieren.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Torsten Winkler
- Konstantinstr. 387
41238 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2166) 987130
- Telefax
- +49 (2166) 9871339
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


