Anke Mußmann

Fachgebiete/Charakteristika

Anke Mußmann, geboren 1967 in Bernau, schloss zunächst eine Ausbildung zur Facharbeiterin für Schreibtechnik ab und war fünf Jahre in diesem Beruf tätig. Dem folgte das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg. Ihr Studium der Rechte absolvierte sie an der Universität Potsdam. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete Anke Mußmann am Landgericht Frankfurt an der Oder. Die Juristin wurde im November 1998 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Seit 2003 engagiert sich Anke Mußmann im parteipolitisch neutralen Verein “Bürger für Strausberg e.V.” kommunalpolitisch. Darüber hinaus setzt sie sich sehr für den Verein “ABC Bruecke e.V.” ein. Hierbei handelt es sich um ein Projekt zur Förderung des Schulbaus und der Schulbildung in Afrika (www.abc-bruecke.de).

Rechtsanwältin Anke Mußmann ist zivilrechtlich ausgerichtet. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bilden die Beratung und die Vertretung in den Bereichen Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Verbraucherinsolvenz.

Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Zu den Aufgaben der Rechtsanwältin gehört hier die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mängeln des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien. Frau Mußmann ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht im Deutschen Anwaltverein.

Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig geregelt  und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Seit 2003 sind in den §§ 105 bis 110 der Gewerbeordnung allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze normiert. Die Gewerbeordnung enthält Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts, zum Arbeitszeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Im Weiteren sind das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch zu berücksichtigen. Um einen Überblick über arbeitsrechtliche Lösungsmöglichkeiten zu erhalten, nehmen Sie die kompetente Hilfe von Rechtsanwältin Mußmann in Anspruch, vor allem dann, wenn es um Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag geht. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Anke Mußmann nach entsprechender Terminsvereinbarung gern zur Verfügung.

Rechtsanwältin Anke Mußmann berät Sie im Familienrecht unter anderem zum Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und zum Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Ihre Beratung erstreckt sich insbesondere auf Fragen der Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtssprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen auf den Gebieten allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht. Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung und den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, absolviert Frau Mußmann regelmäßige Fortbildungen im Familienrecht.


 

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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