Hans-Jürgen Brause

Kurzprofil


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Hans-Jürgen Brause
Hegermühlenstr. 9 c
15344 Strausberg
Brandenburg
Deutschland

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+49 (3341) 4487-0
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+49 (3341) 4487-11
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http://www.mussmann-brause.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Hans-Jürgen Brause, 1957 in Altenburg geboren, studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin Jura. Er wurde im Februar 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Jurist ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Brause ist Vorsitzender des Ortverbands der Ortsgruppe Verkehrswacht Strausberg e.V. Darüber hinaus verfügt er über Kontakte zu Kfz-Sachverständigen Strausberg und Umgebung, in Frankfurt (Oder) und Zielona Gora.

Rechtsanwalt Hans-Jürgen Brause betreut die Referate Verkehrsrecht, Versicherungsrecht (Haftungsrecht), Schadensersatzrecht und Strafrecht.

Einen großen Schwerpunkt bildet das Verkehrsrecht. Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die eine Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Versicherer sind zudem dazu übergegangen, mit den Geschädigten unmittelbar nach einem Unfallereignis in Kontakt zu treten. Dadurch entsteht bei den Geschädigten der Eindruck, der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners würde auch in ihrem Interesse handeln. Davon kann aber kaum die Rede sein. Es empfiehlt sich daher, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt auszusuchen, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat.

Herr Brause hilft Ihnen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen, und zeigt Ihnen auf, welche Schadenpositionen Ihnen als Geschädigtem im Einzelfall zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung des Unfallgegners erfolgreich durchsetzen.

Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, so wird gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren eingeleitet. Rechtsanwalt Brause führt für Sie das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle und verteidigt Sie erforderlichenfalls bei Gericht.

Thematisch mit dem Verkehrsrecht verknüpft ist das Versicherungsrecht. Die finanzielle Absicherung gegen bestimmte Risiken durch eine Versicherung hat in unserer Gesellschaft eine erhebliche Bedeutung. Der Versicherungsvertrag bildet dabei die Grundlage für Ansprüche des Versicherungsnehmers oder berechtigter Dritter gegen den Versicherer. Ein Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer entsteht häufig erst nach einem Versicherungsfall, nämlich dann, wenn der Versicherer den Schaden überhaupt nicht oder nur teilweise regulieren will. Die sich in der Praxis ergebenden Probleme bei Versicherungsverträgen stehen vielfach im Zusammenhang mit Standardfragen des Versicherungsrechts, zum Beispiel Anzeigepflicht oder Obliegenheiten. Rechtsanwalt Hans-Jürgen Brause hat sich daher auch im Versicherungsrecht spezialisiert.

Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen anderen die Unfallversicherung, Reiseversicherung, Diebstahlversicherung, Kaskoversicherung (Kfz-Versicherung), Haftpflichtversicherung und private Krankenversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft. Durch seine jahrelange Erfahrung in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Brause bestens mit der Branche sowie deren Unternehmen vertraut. Zu seinen Mandanten zählen viele Versicherungsnehmer, aber auch Versicherungsunternehmen.

Ein Schaden ist jede Einbuße, die jemand infolge eines bestimmten Ereignisses an seinen Lebensgütern, wie Eigentum und Gesundheit, erleidet. Ein Schaden kann Sie jederzeit treffen, durch Unfall im Urlaub, in der Mietwohnung, bei der Arbeit oder im Straßenverkehr. Bei Rechtsanwalt Brause bekommen Sie genau das, was Sie gerade benötigen: einen schnellen Tipp oder eine ausführliche Beratung, bloß eine zweite Meinung oder die umfassende Vertretung Ihres Falles. Er kümmert sich um die Regulierung Ihres Schadens.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag.

Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Brause die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwalt Hans-Jürgen Brause.

Mitgliedschaften:

- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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