Michael Zimmermann

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Michael Zimmermann wurde 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. In jenem Jahr gründete er seine eigene Kanzlei in Bochum. Seitdem betreut er  Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen sowohl im Inland als auch im Ausland. Daher korrespondiert er auch in Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch.

Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags durchgehend von 08.30 bis 17.30 Uhr, freitags von 08.30 bis 16.00 Uhr. Während dieser Zeiten können Termine vereinbart werden, die auch außerhalb der Öffnungszeiten liegen können, also auch am Wochenende. Überdies besteht die Möglichkeit zu Beratungsterminen vor Ort beim Mandanten.

Die Kanzlei Zimmermann befindet sich in der fünften Etage des 2003 errichteten Bürogebäudes Viktoriastraße 10 im Zentrum Bochums, direkt neben dem Amts- und Landgericht. Im Gebäudehof finden Sie die der Kanzlei zugewiesenen Stellplätze Nummer 1 bis 3 sowie 27. Zur Wahrnehmung eines Kanzleitermins können Sie dort kostenlos parken.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Michael Zimmermann
Viktoriastraße 10
44787 Bochum Mitte
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (234) 369280
Telefax
+49 (234) 3692820
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.rechtsanwaltbochum.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Zimmermann wurde 1964 in Bochum geboren. Er studierte Rechtwissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und an der Ruhr-Universität in Bochum.

Für seine Sprachstudien besuchte er die Universitäten Annecy und Avignon in Frankreich mit dem Abschluss Certificat des Hautes Études des Lettres et Civilisation Françaises. Außerdem besuchte er die Universidad de Salamanca (Spanien), die Universidad de Guadalajara (Mexiko) sowie die Università per Stranieri di Perugia (Italien). Sein Referendariat absolvierte er unter anderem in der Anwaltskanzlei C. Bates in Santa Barbara/USA. Außerdem ist Herr Zimmermann Absolvent der “Eigth Session on the Law of the European Union” (Europarecht) an der Academy of European Law in Florenz.

1996 erhielt Michael Zimmermann seine Zulassung als Rechtsanwalt. Seit November 2001 ist er Fachanwalt für Strafrecht sowie seit November 2005 Fachanwalt für Erbrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Michael Zimmermann ist Absolvent des Grundkurses “Anwaltsnotariat” an der Deutschen Notar-Akademie. Er ist an allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Zimmermann ist Mitglied in folgenden Vereinen:

  • Bochumer Anwaltverein
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
  • Strafverteidigervereinigung NRW e.V.
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. 

Michael Zimmermann ist Fachanwalt für Strafrecht und berät Sie in allen Fragen rund um dieses Rechtsgebiet. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Rechtsanwalt Zimmermann ist auch Fachanwalt für Erbrecht. In den nächsten Jahren wird in Deutschland ein Billionenvermögen vererbt werden. Statistisch gesehen erstellt aber nur jeder fünfte Deutsche überhaupt ein Testament. Von diesen Testamenten sind nahezu 75 Prozent rechtlich bereits aufgrund von Formfehlern nichtig. Weitere 20 Prozent sind rechtlich und steuerlich unausgewogen und schöpfen bei weitem nicht die Möglichkeiten aus, die das Rechts- und Steuersystem bietet. Deshalb berät Sie Herr Zimmermann umfassend in erbrechtlichen und erbschaftssteuerrechtlichen Fragen, sei es vor oder nach dem Erbfall. Er bietet Ihnen eine vollständige Betreuung in Ihren erbrechtlichen Angelegenheiten.

Innerhalb des Erbrechtes ist Rechtsanwalt Zimmermann insbesondere tätig bei Testament, Pflichtteil, Schenkung, Vertrag zugunsten Dritter mit Banken und Bausparkassen, Lebensversicherungsbegünstigung, Unternehmensnachfolge, Stiftungsgründung, Altersabsicherung, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Haftung der Erben für die Nachlassschulden und Vermeidung dieser Haftung, Haftung des Nachlasses für die Schulden des Erben und Vermeidung dieser Haftung. Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Es erteilt zum Beispiel dem Erben einen Erbschein als beweiskräftiges Zeugnis seiner Erbenstellung.

Herr Zimmermann berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen — insbesondere Auslandskonten —, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung. Auch wenn es nach Eintritt des Erbfalls zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, steht Ihnen der Fachanwalt kompetent zur Seite.

Rechtsanwalt Zimmermann berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung zum Ehevertrag. Hierzu gehören außerdem Themen wie Voraussetzung einer Scheidung, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Aufteilung von Hausrat und Vermögen. Aber auch die Gebiete Abstammung, Adoption, Verwandtschaft oder die rechtlichen Wirkungen des Zusammenlebens Unverheirateter sind Teil der anwaltlichen Tätigkeit Michael Zimmermanns. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Rechtsanwalt Zimmermann, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken.

Ob als Fußgänger oder Autofahrer: Verkehrsteilnehmer sind wir alle. Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen, die das Verkehrsrecht betreffen, erfordert jedoch spezielle Kenntnisse, die Ihnen Rechtsanwalt Zimmermann bieten kann. Häufig kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Daher ist Herr Zimmermann hauptsächlich in der Unfallregulierung tätig, also bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Zimmermann führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Herr Zimmermann für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung. Des weiteren vertritt Herr Zimmermann Sie auch kompetent in allen Bußgeldangelegenheiten.

Im Kaufrecht, insbesondere im Immobilien- und Pkw-Kaufrecht, treten Käufer aber auch Verkäufer an Rechtsanwalt Michael Zimmermann heran, wenn es etwa um die Geltendmachung von Gewährleistungsanspruch und Garantieanspruch oder um die Durchsetzung einer Kaufpreisforderung geht. Falls der Wunsch besteht, von einem Kaufvertrag zurückzutreten, so steht der Jurist seinen Klienten bei der Rückabwicklung des Vertrages gerne zur Seite.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

3831 Zugriffe seit dem 08.09.2006