Ute Westiner
Kurzprofil
Die Kanzlei Westiner & Kollegen ist vorwiegend zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland sowie aufgrund zahlreicher Kontakte zu Partnern europäischer Kanzleien auf Nachbarländer — insbesondere Italien, Österreich und Tschechien.
Die Kanzlei expandierte bis heute auf eine Größe von sechs Anwälten. Jeder von Ihnen arbeitet spezialisiert auf mehreren einschlägigen Rechtsgebieten. Zu den Mandanten gehören Banken, Versicherungen, mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen, Krankenhäuser, international tätige Verlage ebenso wie kleinere Betriebe und Privatleute.
Bei der Bearbeitung der Fälle wird aufgrund der jahrelangen, reichen Kanzleierfahrung vor allem Wert gelegt auf eine Harmonisierung von Fachkompetenz, Zeitmanagement und Einvernehmen mit dem Mandanten. Dadurch gelingt es, eine Vielzahl der Fälle bereits außergerichtlich einer interessensgerechten (und oftmals kostengünstigeren) Lösung zuzuführen.
Sie finden die Kanzlei im Stadtzentrum von Regensburg, direkt zwischen dem Neuen Rathaus und dem Hallenbad. Im Innenhof der Kanzlei finden Sie Parkplätze in ausreichender Anzahl.
Die Termin-Vereinbarung erfolgt individuell.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Ute Westiner
- Landshuter Str. 7
93047 Regensburg
Bayern
Deutschland
- Telefon
- (09 41) 7 05 77-0
- Telefax
- (09 41) 7 05 77-10

- Homepage
- http://www.rae-westiner.com
Fachgebiete/Charakteristika
Ute Westiner wurde 1958 in Regensburg geboren. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der dortigen Universität mit dem Wahlfach Arbeits- und Sozialrecht. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie ebenfalls in Regensburg und wiederum mit dem Wahlfach Arbeits- und Sozialrecht. Das zweite juristische Staatsexamen schloss sie 1988 ab. Nach der Zulassung als Rechtsanwältin am Amts- und Landgericht Regensburg im Juli 1988 folgte ihre praktische Tätigkeit als Rechtsanwältin in der zivilrechtlich orientierten Kanzlei Miedl & Kollegen in Regensburg (1988 bis 1997).
Seit Juli 1993 ist sie an allen Oberlandesgerichten sowie am Bayerischen Obersten Landesgericht München auftretungsberechtigt.
Von September 1997 bis Dezember 2002 war sie Gesellschafterin in einer Regensburger Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfungskanzlei.
Im Januar 1998 wurde ihr der Titel “Fachanwältin für Familienrecht” zuerkannt. Seit Januar 2003 ist sie Gesellschafterin der Kanzlei Westiner & Kollegen in Regensburg.
Da es Frau Westiner am Herzen liegt, Menschen in Konfliktsituationen zu helfen, liegt ihr Schwerpunkt im Familienrecht. Vor einer Eheschließung informiert sie Sie zu den weitreichenden Folgen einer Heirat, zum Ehevertrag und darüber, welche Formerfordernisse zu beachten sind. Kernpunkt des Familienrechtes sind alle Fragen, die sich mit der Ehescheidung beschäftigen. Dazu gehören: Voraussetzung einer Scheidung, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Verteilung des Hausrates und die Aufteilung des Vermögens. Aber auch Abstammung, Adoption, Verwandtschaft oder die rechtlichen Wirkungen des Zusammenlebens Unverheirateter sind Teil der anwaltlichen Tätigkeit von Frau Westiner.
Außerdem trägt Ute Westiner die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt werden. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Da das Bankrecht in den vergangenen Jahren eine immer größere Bedeutung erlangte, hat Rechtsanwältin Westiner einen weiteren Schwerpunkt auf dieses Rechtsgebiet gesetzt. Sie steht für Anleger (Bankkunden) und Banken als Interessenvertreterin zur Verfügung.
Das private Baurecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer. Tritt am Bauwerk ein Mangel auf, folgt daraus zunächst ein Anspruch auf Nachbesserung und ein Zurückbehaltungsrecht. Wird der Mangel nicht ordnungsgemäß beseitigt, kann der Bauherr Schadensersatz geltend machen. Rechtsanwältin Westiner vertritt überwiegend Bauherren. Meist geht es bei den Streitigkeiten, zu denen sie hinzugezogen wird, um den Zahlungsanspruch oder die Durchsetzung von Ansprüchen wie Mängelbeseitigung oder Schadensersatz.
Ein weiterer Schwerpunkt der Rechtsanwältin liegt im Verkehrsrecht. Hier erstreckt sich die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Häufiger Gegenstand im Zivilrecht ist die Unfallregulierung, also die Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung. Die anwaltliche Vertretung im Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst die Verteidigung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder einem anderen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Bei Problemen, bei denen Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, finden Sie in Rechtsanwältin Westiner eine kompetente Ansprechpartnerin. Oft handelt es sich hier um eine Trunkenheitsfahrt oder um Unfallflucht, aber auch Körperverletzung im Straßenverkehr fällt in dieses Gebiet.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Westiner liegt auf dem Versicherungsrecht, welches sich mit Haftpflichtsachen und Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen befasst. So fallen hierunter zum Beispiel Verkehrshaftpflichtsachen, die mit Verkehrsunfallregulierung sowie mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schmerzensgeld einhergehen. Bei allen Fragen zur Haftpflichtversicherung, Rentenversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Unfallversicherung oder Krankenversicherung finden die Mandanten in Rechtsanwältin Westiner eine kompetente Ansprechpartnerin. Sie vertritt ihre Mandanten auch, wenn berechtigter Einspruch gegen die Entscheidung einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung eingelegt werden soll. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird abgeschlossen, um sich eine Berufsunfähigkeitsrente zu sichern für den Fall, dass man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, den erlernten Beruf weiter auszuüben (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit). Tritt dies ein und kommt die Versicherung den vertraglichen Anforderungen nicht nach, so steht Rechtsanwältin Westiner ihren Mandanten bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber den Versicherern zur Seite.
Rechtsanwältin Ute Westiner betreut Architekten und Architektengemeinschaften bei ihren Rechtsfragen. Ein Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Durchsetzung einer offenen Architekten-Honorarforderung. Leistung will bezahlt sein. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten aber oft ungeahnten Problemen gegenüber. Des Weiteren ist Rechtsanwältin Westiner auch bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen auf Seiten der Architekten tätig. Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Architekt für eine Baukostenüberschreitung in Anspruch genommen werden kann. Derartige Ansprüche können für Architekten von existentieller Bedeutung sein, da der Haftpflichtversicherungsvertrag des Architekten bei einer Baukostenüberschreitung in der Regel einen Ausschlussgrund vorsieht, so dass der Haftpflichtversicherer nicht zugunsten des Architekten eingreift.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


