Gabriele Eger-Graf

Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht

Kurzprofil

Der Weg zum Anwalt ist häufig von persönlichen Sorgen und Schwierigkeiten begleitet. Rechtsanwältin Gabriele Eger-Graf hilft Ihnen bei der Bewältigung dieser Probleme. Im vertraulichen Gespräch wird sie mit Ihnen gemeinsam erörtern, was Ihnen am Herzen liegt. Beratung steht dabei an oberster Stelle. Frau Eger-Graf informiert Sie zunächst ausführlich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und berät gemeinsam mit Ihnen über das richtige Vorgehen. Vorsorgende Gestaltung kann in vielen Fällen die Entstehung von Konflikten verhindern. Lassen Sie sich von Gabriele Eger-Graf beraten, damit es erst gar nicht zu Auseinandersetzungen kommt. Bei ihr erfahren Sie kompetente gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung. Haben Sie ein Problem, das nicht in das juristische Gebiet von Frau Eger-Graf fällt, hilft sie Ihnen, einen geeigneten Ansprechpartner zu finden.

Besprechungstermine können zu jeder Tageszeit ohne Beschränkung auf sonst übliche Kanzleizeiten vereinbart werden. Wenn Sie es wünschen, steht die Juristin auch für Besprechungen in Ihrem Hause oder einer Ihnen sonst vertrauten Umgebung jederzeit gerne zur Verfügung. Zur Terminvereinbarung steht Ihnen das Sekretariat von 08.00 bis 17.30 Uhr zur Verfügung, darüber hinaus ist Frau Eger-Graf jederzeit über ihr Mobiltelefon erreichbar.

Die Kanzleiräume sind schön und geschmackvoll eingerichtet. In einer freundlichen Atmosphäre empfangen Sie sehr hilfsbereite Mitarbeiter. Für Gabriele Eger-Graf ist es ausgesprochen wichtig, dass der Mandant am Ende eines Gespräches Hilfe bei seinen Sorgen und Problemen bekommen hat.

Die Kanzlei ist im Stadtbergen sehr nahe der Stadtautobahn B17 gelegen, Parkplätze stehen ausreichend vor dem Kanzleigebäude zur Verfügung. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei gut zu erreichen.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Gabriele Eger-Graf
Kappbergstr. 1
86391 Stadtbergen bei Augsburg
Bayern
Deutschland

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(08 21) 44 09 80
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Fachgebiete/Charakteristika

Gabriele Eger-Graf studierte nach dem Abitur Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und absolvierte das anschließende Referendariat in Nördlingen, Augsburg und München. Seit Februar 1990 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Sie spricht sehr gut Englisch und besitzt solide Grundkenntnisse in Französisch, Italienisch und Spanisch.

Seit 1995 ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 1997 Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltkammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Die Fachanwältin arbeitet schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts. Das betrifft vornehmlich die Ehescheidung sowie die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen. Bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung empfiehlt es sich unbedingt, sich anwaltlich beraten zu lassen. In vielen Fällen liegt der Beratungsbedarf auf der Hand, zum Beispiel über die Unterhaltshöhe, Nutzung der Ehewohnung, Aufteilung der Wohnungseinrichtung. Oftmals ergeben sich aber auch durch Unkenntnis der komplizierten Rechtslage und infolgedessen falsches Handeln oder Untätigkeit gravierende vermögensrechtliche oder unterhaltsrechtliche Nachteile, die später meistens nicht mehr auszugleichen sind. Frau Eger-Graf berät Sie umfassend zur Scheidungsfolgenvereinbarung, die beide Partner selbst und unabhängig von einer Entscheidung des Gerichts treffen können und die oft gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine erhebliche Kostenminimierung bedeuten.

Zum Familienrecht gehören aber auch unabhängig von einer Ehescheidung alle auf Unterhalt und Kindschaftssachen bezogenen Fragen. Dies betrifft zum Beispiel den Unterhaltsanspruch von Kindern gegenüber Eltern und umgekehrt, aber auch zum Beispiel der Mutter des nichtehelichen Kindes gegen den Vater, sowie das Sorgerechtsverfahren, die Umgangsregelung und Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung. Selbstverständlich gehört hierzu auch der strafrechtliche Bereich der Unterhaltspflichtregelung. Das Fachgebiet von Rechtsanwältin Eger-Graf umfasst auch die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Zum Familienrecht zählt außerdem die Betreuung von Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In zunehmendem Maße lassen sich aber auch Mandanten von ihr beraten, die sich für eine individuelle Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung interessieren. Mit einer solchen Verfügung ist es möglich, verbindliche Regelungen für den Fall einer späteren eigenen Betreuungsbedürftigkeit zu treffen.

Auch im Bereich Gewaltschutz hilft Ihnen Frau Eger-Graf gerne weiter. Den gesetzlichen Schutz können alle von häuslicher Gewalt betroffenen Personen beantragen, also Ehe- und Lebenspartner und andere Familienangehörige. Nicht unmittelbar durch das Gewaltschutzgesetz geschützt werden Kinder, die von ihren Eltern misshandelt werden. Zwischen Eltern und Kindern gelten die speziellen Vorschriften aus dem Pflegschaftsrecht, Sorgerecht und Vormundschaftsrecht. Kinder und Jugendliche können so durch Maßnahmen des Jugendamts und des Familiengerichts Schutz finden.

Rechtsanwältin Gabriele Eger-Graf kann nicht nur auf eine langjährige berufliche Erfahrung bei der Interessenvertretung in Familiensachen zurückgreifen, sondern besitzt als Mutter von drei Kindern weit über die anwaltliche Tätigkeit hinausgehendes praktisches und soziales Wissen.

Arbeitsrecht

Bei Rechtsanwältin Eger-Graf finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigung und Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnissen oder einzelnen Zeugnisformulierungen, zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung durch die Juristin bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Rechtsanwältin Eger-Graf.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Belegschaft und Arbeitgeber. Bei umfangreichen und in der Regel langwierigen Tarifverhandlungen finden Sie in Rechtsanwältin Eger-Graf genau die richtige Ansprechpartnerin. Beratungsbedarf besteht aber vor allem bei Betriebsübergang oder Betriebsänderung durch Stilllegung oder Verlegung. Damit geht meist auch ein massiver Stellenabbau einher. Auf Wunsch wirkt Frau Eger-Graf an einer Betriebsvereinbarung mit und setzt Mitwirkungsrechte durch. Sie vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.

In Sachen Erbrecht geht es vor Eintritt des Erbfalls überwiegend um die Regelung der Erbfolge, die Errichtung eines Testaments, um Zuwendungen durch Schenkung und Vermächtnis und um die Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht — kurz, um alles, was mit dem lebzeitigen oder erbrechtlichen Vermögensübergang zu tun hat. Nach Eintritt des Erbfalls stehen vor allem die Erbauseinandersetzung, die Geltendmachung von Pflichtteilanspruch und Auskunftsanspruch sowie die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung im Vordergrund. Sowohl die Planung und Gestaltung der Erbfolge als auch die Erbauseinandersetzung erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhalts und fundierte juristische Kenntnisse. Die Rechtsanwältin berät und unterstützt Sie hier kompetent, im Bereich der außergerichtlichen Konfliktlösung auch in ihrer Eigenschaft als Mediatorin. Auch für die Erstellung der heute so wichtigen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung steht Ihnen Frau Eger-Graf zur Verfügung.

Die Tätigkeit von Rechtsanwältin Gabriele Eger-Graf im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen, dazu gehören auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Er ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH als Beispiel genannt. Um Verträge jeglicher Art (Mietvertrag, Ehevertrag, Pachtvertrag, Werkvertrag et cetera) aufzusetzen und damit Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwältin Eger-Graf für Sie die geeignete Ansprechpartnerin.

Schließlich steht die Juristin ihren Mandanten bei allen rechtlichen Problemen zur Verfügung, die sich aus den Verträgen des täglichen Lebens ergeben können. Dieses Rechtsgebiet wird häufig als Allgemeines Zivilrecht bezeichnet. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Kaufvertrag handelt — zum Beispiel Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz —, Rechtsanwältin Eger-Graf informiert Sie über Ihre Rechte und setzt diese gegenüber dem Vertragspartner durch. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Sie die Rückabwicklung eines Kaufvertrages oder ähnlichem wünschen oder Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden sollen.

Mandate mit Bezug zum Verwaltungsrecht bearbeitet Rechtsanwältin Eger-Graf in Kooperation, ebenso wie ihr bei Fragen zu bestehendem oder geplantem Immobilienbesitz in Spanien ein Kollege aus der Nähe von Barcelona zur Seite steht. Bei steuerlichen Fragen arbeitet sie eng mit ihrem Bruder zusammen, der Steuerberater ist.

Regelmäßig veröffentlicht Rechtsanwältin Gabriele Eger-Graf zu aktuellen Themen Artikel im “Augsburg Journal”.

Publikationen im Bereich Rechtstipps

Aus dem Bereich Arbeit & Soziales:

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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