Susanne Köhler
Fachgebiete/Charakteristika
Susanne Köhler wurde 1961 im nordrhein-westfälischen Moers geboren. Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Das anschließende Referendariat leistete sie in Karlsruhe. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft 1990 war Frau Köhler zunächst als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig. In der Zeit von 2000 bis 2005 arbeitete sie in einer Kanzlei in Freiberg/Sachsen. Im Oktober 2005 erfolgte der Eintritt in die Kanzlei Dr. Staab & Kollegen in Dresden. Frau Köhler spricht fließend Englisch, außerdem verfügt sie über Grundkenntnisse in Französisch. Die Juristin ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Als Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, Familienrecht und Wirtschaftsrecht zu nennen. Darüber hinaus wird Susanne Köhler unterstützend in den übrigen Fachgebieten der Dresdner Kollegen tätig.
Susanne Köhler berät und vertritt Sie in allen Streitigkeiten im Arbeitsrecht. Dies beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Sie steht Ihnen außerdem bei Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind.
Gerade bei einer Kündigung kann sich die Hilfe der Rechtsanwältin auszahlen. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist durch den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz eingeschränkt. Das wichtigste Gesetz zur Begrenzung der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Kündigungsschutzgesetz. Es sichert in seinem Geltungsbereich für den Arbeitnehmer einen Bestandsschutz und Vertragsinhaltsschutz seines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz, den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung und den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen.
Wichtig ist die Beachtung der Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um gegen diese gerichtlich vorgehen zu können. Häufig wird in einer Kündigungsschutzklage dem Arbeitnehmer eine Abfindung im Hinblick auf den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Die Höhe der Abfindung bemisst sich unter anderem nach der Beschäftigungsdauer sowie nach dem zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt. Im Übrigen finden Sie bei Problemen wie Abmahnung, Zeugnis oder Mobbing in Rechtsanwältin Köhler eine kompetente Ansprechpartnerin, die Sie bei Bedarf vor allen Arbeitsgerichten vertritt.
Im Wirtschaftsrecht konzentriert sich die anwaltliche Tätigkeit von Susanne Köhler auf das Vertragsrecht sowie auf das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht. Des Weiteren weist es auch Bezüge zum Erbrecht auf. Hier beschäftigt sich die Juristin vorwiegend mit der Unternehmensnachfolge.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Susanne Köhler - Schandauer Str. 43
01277 Dresden Leuben
Sachsen
Deutschland
- Telefon
- (03 51) 31 67 80
- Telefax
- (03 51) 340 11 23

- Homepage
- http://www.staab-online.com
Spezialitäten
Nach erfolgreicher Qualifikation wurde Rechtsanwältin Susanne Köhler 2002 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Derzeit bereitet sie ihren Antrag auf die Anerkennung des Fachanwaltes für Arbeitsrecht vor.
Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit Susanne Köhlers innerhalb des Familienrechts liegt in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.
Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld für die Anwältin dar. Viele Paare einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wollen vorab ihre gemeinsamen Lebensbereiche umfassend regeln, zum Beispiel durch einen gemeinsamen Mietvertrag, gegenseitige Vollmachten, ein Auskunftsrecht bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Absicherungen, vertragliche Regelungen bei gemeinsamen Darlehen.
Außerberufliche Engagements
Susanne Köhler leitet Seminare und Schulungen. Beispielhaft sind Existenzgründerschulungen bei der Industrie- und Handelskammer und Fortbildungen für das Sächsische Justizministerium oder Regierungspräsidien zu erwähnen. Als geladene Sachverständige trat sie im Sächsischen Landtag auf.
Im Übrigen leitet sie die Landesgruppe Sachsen des deutschen Juristinnenbundes (DJB) und ist dort Vorstandsvorsitzende. Des Weiteren ist sie Mitglied der djb-Kommission “Gewalt gegen Frauen und Kinder”.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Juristinnenbund, Vorsitzende der Landesgruppe Sachsen und der Regionalgruppe Dresden
- Kommission “Gewalt gegen Frauen und Kinder”
- Vereinigung Dresdner Bündnis gegen häusliche Gewalt
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