Bettina Hünnighausen
Fachgebiete/Charakteristika
Bettina Hünnighausen wurde 1966 in Völklingen geboren. Nach absolvierter Ausbildung zur Bankkauffrau nahm Frau Hünnighausen das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes auf. Bereits während des Studiums als auch während des Referendariats in Saarbrücken war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig, zuletzt an einem Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht. Seit der Zulassung zur Anwaltschaft im Februar 1995 ist sie in der Kanzlei Staab & Kollegen tätig und übernahm mit den Aufbau der Dresdner Kanzlei, die sie gemeinsam mit dem Kollegen Dieter Staab leitet. Frau Hünnighausen spricht gut Französisch. Sie ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Aufgrund der Schwerpunktsetzung während der Berufsausbildung und der universitären Ausbildung steht Bettina Hünnighausen den Mandanten als Ansprechpartnerin im Familienrecht, Erbrecht und Steuerrecht zur Verfügung. Sie übernimmt des Weiteren die Beratung und Vertretung der Mandate in Bußgeld- und Strafverfahren.
Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung bildet die Gestaltung von Testament, gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag naturgemäß einen Schwerpunkt. Daneben gehört auch die Testamentsvollstreckung zum erbrechtlichen Tätigkeitsbereich. Bettina Hünninghausen verfügt über die technischen und personellen Ressourcen für eine umfassende Nachlasserfassung und Nachlassabwicklung. Die Juristin unterstützt Sie bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Erbinteressen im Klageweg. Sie ist für Sie sowohl bei der Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs als auch bei der Abwehr derartiger Ansprüche tätig. Zur weiteren erbrechtlichen Beratung gehören die Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft sowie die Nachlasshaftungsberatung und Nachlassinsolvenzberatung.
Nichts zwischen Bürger und Staat erfüllt die Deutschen wohl mit mehr Unbehagen als die Vorstellung, sich mit dem Steuerrecht auseinandersetzen zu müssen. Dabei ist es unerheblich, ob es nur um eine jährliche Steuererklärung für nichtselbständig Beschäftigte geht oder ob Einkünfte aus Unternehmen steuerlich betrachtet werden sollen. Und wer schon einmal seine Steuererklärung selber gemacht hat, weiß, dass am Ende immer das Gefühl übrig bleibt, ob nicht doch etwas Entscheidendes für eine höhere Rückzahlung vergessen wurde.
Dies führt dazu, dass die Gerichte, die mit den Streitfragen des Steuerrechts beschäftigt sind, eine Unzahl von Urteilen produziert haben, die man beachten muss, um eine wirklich perfekte Steuererklärung zu erstellen. Und als ob die Deutschen mit ihrem nationalen Steuerrecht noch nicht genug gestraft wären, finden zunehmend Vorschriften der Europäischen Union Anwendung und nehmen Einfluss auf die Auslegung der deutschen Steuerrechtsvorschriften. Vertrauen Sie hier auf die Hilfe von Rechtsanwältin Bettina Hünnighausen.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Bettina Hünnighausen - Schandauer Str. 43
01277 Dresden Leuben
Sachsen
Deutschland
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- (03 51) 340 11 23

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Spezialitäten
Bettina Hünnighausen wurde 2000 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Die meisten Menschen kommen mit den weitverzweigten Regelungen des Familienrechts bei einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Anwalts. Bei der Scheidung einer Ehe bestimmt das Familiengericht über die Ausübung der elterlichen Sorge und führt den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch. Diese Verfahren werden von Amts wegen eingeleitet, es sei denn, minderjährige Kinder sind nicht vorhanden und der Versorgungsausgleich wurde wirksam ausgeschlossen.
Das vierte Buch des BGB ist unter der Überschrift “Familienrecht” in die drei Abschnitte “Bürgerliche Ehe”, “Verwandtschaft” und “Vormundschaft” gegliedert. Damit wird der vom Familienrecht geregelte Bereich bezeichnet. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinzuziehung mindestens eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung hat gute Gründe. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwältin Hünnighausen versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt sie das Verfahren natürlich auch streitig, aber mit der gebotenen Ruhe vor Gericht fort.
Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinanderzugehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Frau Hünnighausen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.
Rechtsanwältin Bettina Hünnighausen gehört als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht dem Deutschen Anwaltverein sowie dem Deutschen Juristinnenbund an.
Außerberufliche Engagements
Frau Hünnighausen hält unregelmäßig Vorträge im Familienrecht.
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