Dieter Staab

Fachgebiete/Charakteristika

Dieter Staab wurde 1960 in Saarbrücken geboren. Er studierte in Saarbrücken und Heidelberg Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat in Kaiserslautern und der Zulassung zur Anwaltschaft 1991 war er zunächst in der Kanzlei Staab & Kollegen in Saarbrücken tätig. Seit August 1994 leitet er das Dresdner Büro. Dieter Staab spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch. Er ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Dieter Staab ist in der Kanzlei Ansprechpartner für die Arbeitsgebiete Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Allgemeines Zivilrecht.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt beim Versicherungsrecht. Innerhalb des Versicherungsrechts befasst sich Herr Staab hauptsächlich mit dem Recht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, der privaten Unfallversicherung und der Kraftfahrtversicherung.

In der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung stellt sich häufig die Frage, ab wann der Versicherte berufsunfähig ist. Oft gibt es Probleme und Meinungsverschiedenheiten bei der Prüfung von vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen, also inwieweit der Versicherte beim Vertragsschluss gegenüber dem Versicherer wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat und welche Schlüsse hieraus zu ziehen oder zu erwarten sind.

Der Versicherte hat einen Unfall und erleidet einen Körperschaden. Als Leistungsfälle kommen die Invaliditätsentschädigung, Krankenhaustagegeld, Übergangsgeld, Unfallkrankentagegeld, Bergungskosten oder die Todesfallentschädigung in Betracht. Geleistet wird je nach vertraglicher Vereinbarung. Meinungsverschiedenheiten gibt es oft bei der Frage, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt, als auch beim Umfang der Leistung.

Im Bereich des Versicherungsrechts ist Rechtsanwalt Dieter Staab sowohl für Versicherungsnehmer als auch eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften tätig.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dieter Staab
Schandauer Str. 43
01277 Dresden Leuben
Sachsen
Deutschland

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(03 51) 31 67 80
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(03 51) 340 11 23
E-Mail
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Homepage
http://www.staab-online.com


 
 

Spezialitäten

Rechtsanwalt Dieter Staab ist ein Spezialist für Probleme rund um das Verkehrsrecht. Als Vertragsanwalt des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs in Dresden ist er unter anderem Ansprechpartner für alle ADAC-Mitglieder.

Nach dem (unverschuldeten oder verschuldeten) Verkehrsunfall, bei dem es Probleme mit dem Unfallgegner oder der Versicherung gibt, im Zusammenhang mit dem Gebrauchtwagenkauf oder Gebrauchtwagenverkauf, bei dem etwas nicht geklappt hat, oder bei Ärger mit der Leasinggesellschaft des Pkw — wer zu seinem Recht kommen will, braucht einen Anwalt. Er sollte natürlich möglichst auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisiert und in der Nähe sein. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gehört zum Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Dieter Staab.

Nicht immer können Ansprüche nach dem Grundsatz “Wer auffährt, hat Schuld” durchgesetzt werden. Oft bestehen Schwierigkeiten, den tatsächlichen Unfallhergang zu rekonstruieren. Zeugen sind insoweit sehr hilfreich sowie eine Dokumentation der Unfallstelle sowie der entstandenen Schäden. Durch ein verkehrsanalytisches Gutachten kann jedoch ebenfalls weitergeholfen werden. Für Detailfragen und die Vorgehensweise bei Verkehrsunfällen steht Ihnen Herr Staab gern zur Verfügung.

Zum Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche, wie beispielsweise Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch in diesem Bereich steht Ihnen Herr Stab gerne hilfreich zur Seite.

Herr Rechtsanwalt Dieter Staab ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.