Dr. Karl W. Bergmann
Fachgebiete/Charakteristika
Karl W. Bergmann wurde 1940 in Schwerte/Westfalen geboren. Nach dem Studium der Rechte an der Universität des Saarlandes leistete er das Referendariat im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken ab. 1982 erwarb er den akademischen Grad eines Doktors der Rechte. Von 1972 bis 2005 war Dr. Bergmann als Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz tätig, zuletzt als Präsident des Verwaltungsgerichts Mainz sowie als Vorsitzender der dort angesiedelten Berufsgerichte für Architekten und Heilberufe. Seit seiner daran anschließenden Zulassung als Rechtsanwalt im November 2005 ist Herr Dr. Bergmann Mitarbeiter der Kanzlei Staab & Kollegen in Saarbrücken.
Rechtsanwalt Dr. Bergmann steht seinen Mandanten in sämtlichen Bereichen des Verwaltungsrechts zur Seite.
Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Bundesrepublik Deutschland, Land Saarland, Kreis, Stadt oder Gemeinde. Das Spektrum ist weitgefächert und reicht von Baugenehmigungsfragen über Planungsrecht und behördliche Genehmigungen aller Art bis hin zum Schulrecht sowie dem Disziplinarrecht der Beamten, dem Gebührenrecht und dem Gewerberecht und Konzessionsrecht.
Das öffentliche Baurecht ist vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar. In vielen Fällen bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts. In Betracht kommen zum Beispiel Immissionsschutzrecht, Fachplanungsrecht, Naturschutzrecht/Forstrecht/Wasserrecht, Abgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Denkmalschutz. Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen. Häufig wiederkehrende Fragen in diesem Bereich beziehen sich auf Baugenehmigung, Vorbescheid, Baunachbarrecht aus Sicht des Bauherrn und aus Sicht des Nachbarn, Bebauungsplan, Beitragsrecht Erschließungsbeitrag, Straßenbaubeitrag, Ausgleichsbetrag etc.
Das öffentliche Baurecht regelt die städtebauliche Bebauungsplanung (BauGB) und die Anforderungen an die Ausführung des einzelnen Bauwerks (LBO). Gerade das Bauplanungsrecht verlangt vom Bauwilligen die Bewältigung zahlreicher Rechtsfragen, wenn die Gemeinde durch Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan bestimmt, wie Grundstücke baulich genutzt werden dürfen. Zur Durchsetzung ihrer Planung kann sie Maßnahmen wie Veränderungssperre, Zurückstellung, Teilungsgenehmigung, Vorkaufsrecht sowie Enteignung und Erschließung ergreifen. Auch die Bauordnungen der Länder enthalten viele konstruktive und gestalterische Anforderungen an die Errichtung, Änderung, Nutzung oder den Abbruch von baulichen Anlagen. Bei einem Landschaftsschutzgebiet oder Wasserschutzgebiet kommt es oft zu schwierigen Verhandlungen mit der Behörde über Ausnahmen und Befreiungen. Liegen alle Voraussetzungen vor, hat der Bauwillige einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, wobei die Rechte etwaiger Nachbarn gewahrt werden müssen. Gerichtlicher Rechtschutz wird oft unumgänglich, wenn die Behörde die Genehmigungserteilung ablehnt und Stilllegungsverfügung, Nutzungsverbot oder Beseitigungsanordnung erlässt.
Rechtsanwalt Dr. Bergmann betreut seine Mandanten sowohl im Bauplanungsrecht als auch im Bauordnungsrecht. Die Beratung erstreckt sich dabei von der Phase der Planaufstellung bis zur Genehmigung und Ausführung von Projekten. Die Bezüge zum Umweltrecht und insbesondere zum Immissionsschutzrecht werden von ihm hergestellt und beherrscht.
Hervorzuheben ist auch die Tätigkeit im Kommunalabgabenrecht. Dr. Bergmann sieht sich dabei sowohl als Rechtsanwalt der Beitragspflichtigen als auch als Berater der Kommunen, Kreise und kommunalen Verbände. Sein Beratungsspektrum reicht vom Beitragsrecht (Erschließungsbeitrag, Straßenausbaubeitrag et cetera) bis zum Gebührenrecht (Abfallgebühren, Wassergebühren usw.). Dabei berät er auch Kommunen in diesbezüglich, aber auch sonstigen, kommunalen Verfassungsstreitigkeiten
Das Straßenrecht regelt im Wesentlichen die Verkehrssicherheit und die Nutzungsrechte des Bürgers an der Straße. Um die Sicherheit des Straßenverkehrs geht es bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen, dem Entzug der Fahrerlaubnis, der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens sowie bei Fahrtenbuchanordnung und Stilllegungsanordnung. Umstritten sind immer wieder auch Abschleppmaßnahme und Verkehrsverstoß im Rahmen des Punktesystems mit entsprechendem Gebührenbescheid und Bußgeldbescheid. Unter Umständen kann der Bürger sogar die Aufstellung oder Entfernung eines Verkehrsschildes verlangen. Bei der Straßennutzung durch den Bürger geht es meist um die Frage, ob eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist. Bedeutsam wird dies beim Abstellen eines Werbeanhängers, der Durchführung von Straßenfesten sowie dem Aufstellen von Verkaufsstand und Warenautomat. Schließlich kann es problematisch werden, ob die Verwaltung Fußgänger- und Parkzonen einrichten oder den Zugang der Anlieger zu ihren Grundstücken einschränken darf. Dr. Bergmann betreut Sie bei diesen und ähnlichen rechtlichen Problemen.
In allen von ihm vertretenen Rechtsangelegenheiten geht es Dr. Bergmann darum, den Mandanten ein objektives, realistisches Bild der Sach- und Rechtslage zu vermitteln und die Erfolgsaussichten eines Verwaltungsverfahrens bzw. Verwaltungsrechtsstreits möglichst verlässlich einzuschätzen.
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Außerberufliche Engagements
In seiner Freizeit entspannt Dr. Bergmann sich durch die Beschäftigung mit klassischer wie moderne Literatur, dem Besuch künstlerischer Veranstaltungen aber auch durch sportliche Betätigung (Stunden und Skifahren).
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