Peter Staab
Fachgebiete/Charakteristika
Peter Staab, geboren 1971, schloss zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann ab. Im Anschluss daran absolvierte er sein Studium der Rechte an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Darauf folgte das Rechtsreferendariat beim Bundeskartellamt in Bonn, bei der Bundesbank sowie in zwei Großkanzleien in Frankfurt am Main. Herr Staab verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch.
Peter Staab promovierte an der Universität Mainz zu einem Thema aus dem Wettbewerbsrecht.
Rechtsanwalt Peter Staab ist im Bankrecht, Anlegerrecht, allgemeinen Vertragsrecht, und Handelsrecht und Gesellschaftsrecht tätig. Der Jurist hält Vorträge für Banken und Sparkassen im Bankrecht.
Peter Staab berät und unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihrer Bankgeschäfte und Finanzierungsgeschäfte. Dabei wird er im Bereich Einlage und Kreditgeschäft im Kreditsicherungsrecht, mit Schwerpunkt auf Bürgschaft und Bürgschaftsrecht, Leasing, Factoring nebst allen Varianten tätig. Im Verhältnis zu Banken prüft er Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kontokorrentverhältnis wie auch Wertpapiergeschäft, Effektengeschäft, Emissionsgeschäft und Investmentgeschäft. Herr Staab berät im Kapitalanlagerecht und vertritt auch geschädigte Investoren gegenüber Anlageunternehmen aller Wirtschaftsstufen.
Im Handelsrecht berät und vertritt Herr Staab in Bezug auf Handelskauf, Bürgschaft zwischen Kaufleuten oder das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Es erfolgt die Vertretung und Beratung der Mandanten bei der Gründung von Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der stillen Gesellschaft. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Gründung von Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der GmbH & Co. KG und der Aktiengesellschaft (AG). Auch bei der Umwandlung von Gesellschaften (Nachfolgeregelungen) und bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern steht der Jurist seinen Mandanten zur Seite.
Rechtsanwalt Peter Staab unterstützt und vertritt Sie bei der Gestaltung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorhaben. Durch die vernünftige und den wechselseitigen Interessen entsprechende vertragliche Regelung kann eine denkbare Streitigkeit unter Gesellschaftern und Inhabern von Unternehmen schon im Vorwege verhindert werden. Lassen Sie sich daher eingehend von Peter Staab beraten, bevor Sie vertragliche Bindungen eingehen.
Rechtsanwalt Staab berät und vertritt Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Er übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Peter Staab - Sulzbachstr. 26
66111 Saarbrücken
Saarland
Deutschland
- Telefon
- +49 (681) 309040
- Telefax
- +49 (681) 3090433

- Homepage
- http://www.staab-online.com
Außerberufliche Engagements
Peter Staab engagiert sich in einem großen Jugendverband auf Bundesebene für die evangelische Jugendarbeit.
Mitgliedschaften:
- Saarländischer Anwaltverein
- Deutscher Anwaltverein


