Pascal Jenal
Fachgebiete/Charakteristika
Pascal Jenal, geboren 1973 in Saarlouis, studierte an der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaften. Er absolvierte sein Referendariat im Oberlandegerichtsbezirk Saarbrücken. Während und nach dem Referendariat war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts-, Finanz- und Steuerrecht von Prof. Dr. Wendt an der Universität des Saarlandes tätig. Im Rahmen seiner halbjährigen Tätigkeit an der deutschen Botschaft in Dublin konnte er darüber hinaus Auslandserfahrung sammeln. Herr Jenal, seit März 2002 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Der Jurist spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Die Schwerpunkte von Rechtsanwalt Pascal Jenal liegen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Daneben ist er für die Immobilienzwangsvollstreckung zuständig und im Familienrecht und Sozialrecht tätig.
Die Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren, das darauf abzielt, einen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner durchzusetzen. Die wichtigste Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist, dass ein sogenannter Vollstreckungstitel vorliegt. Vollstreckungstitel sind insbesondere Urteile, Vollstreckungsbescheide, vor Gericht abgeschlossene Vergleiche, vollstreckbare notarielle Urkunden und gerichtliche Beschlüsse. Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, also Immobilien, kann durch Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung oder Eintragung einer Sicherungshypothek erfolgen. Die Zwangsversteigerung verfolgt den Zweck, das Grundstück selbst zu verwerten, um den Erlös zur Abdeckung der Forderung des Gläubigers zu verwenden. Zuständig für diese Maßnahme ist das Vollstreckungsgericht, das durch den Rechtspfleger entscheidet. Die Zwangsverwaltung dient dazu, die Erträge des Grundstücks dem Gläubiger nutzbar zu machen (zum Beispiel bei Mietshaus, Geschäftshaus oder landwirtschaftlichem Betrieb). Die Grundstückssubstanz bleibt dem Schuldner erhalten. Durch die Zwangshypothek erreicht der Gläubiger lediglich eine Sicherung seiner Forderung, nicht ihre Erfüllung. Vertrauen Sie hier ganz auf Rechtsanwalt Jenal.
Rechtsanwalt Pascal Jenal berät Sie im Familienrecht unter anderem zum Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Seine Beratung erstreckt sich insbesondere auf Fragen der Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtssprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen auf den Gebieten allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht. Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung und den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, absolviert Pascal Jenal regelmäßige Fortbildungen im Familienrecht.
Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze im Sozialrecht wird immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der Agenda 2010 oder Hartz IV, wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Aus diesem Grund begleitet Sie Pascal Jenal durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.
Nach erfolgter Mahnung und Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwalt Pascal Jenal mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand und in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Pascal Jenal - Sulzbachstr. 26
66111 Saarbrücken
Saarland
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Spezialitäten
Rechtsanwalt Pascal Jenal ist seit 2006 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Mietrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben.
Das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Jenal im Wohnungseigentumsrecht reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Jenal berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.


