Dominik Jager
Fachgebiete/Charakteristika
Dominik Jager wurde 1972 im saarländischen Illingen geboren. Der seit 2000 für die Kanzlei Dr. Staab & Kollegen tätige Jurist absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Im Anschluss an das Universitätsstudium folgte das Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Saarbrücken und an der Deutschen Verwaltungshochschule in Speyer. Dominik Jager wurde im Januar 2000 zur Anwaltschaft zugelassen. Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch. Der Rechtsanwalt ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Dominik Jager übernimmt Ihre Mandate aus dem Baurecht, Architektenrecht und dem Arbeitsrecht. Herr Jager ist des Weiteren Ansprechpartner für die Vollstreckungsabteilung im Hause, die mit über fünfundzwanzigtausend Mandaten zu einer der größten Vollstreckungsabteilungen im südwestdeutschen Raum gehört. Der Jurist ist Mitglied sowohl im Deutschen als auch im Saarländischen Anwaltverein.
Seit 2005 ist Rechtsanwalt Dominik Jager befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht” zu führen. Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten etc.). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Jagers nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.
Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dominik Jager Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:
- Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
- Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmerverträgen und Generalunternehmerverträgen, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
- Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten
Dominik Jager ist seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieses Rechtsgebiet ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von Fragestellungen sowie großen Beratungsbedarf. So kann der Arbeitsvertrag nicht beliebig befristet werden, Fristen müssen eingehalten werden, und Regelungen zum Kündigungsschutz sind zu beachten. Sowohl von Seiten des Arbeitgebers wie auch des Arbeitnehmers ist die anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses dringend anzuraten, denn es gibt viele Problemfelder, zum Beispiel hinsichtlich des notwendigen Inhalts einer Abmahnung oder der Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung.
Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig geregelt — und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Auch die Gewerbeordnung enthält Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts, zum Arbeitszeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Im Weiteren sind das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz sowie das BGB zu berücksichtigen. Um Ihnen einen Überblick über arbeitsrechtliche Probleme zu geben, nehmen Sie die kompetente Hilfe durch Rechtsanwalt Jager in Anspruch, vor allem dann, wenn es um Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag geht. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Herr Jager nach entsprechender Terminsvereinbarung gern zur Verfügung.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Dominik Jager - Sulzbachstr. 26
66111 Saarbrücken
Saarland
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Außerberufliche Engagements
Rechtsanwalt Dominik Jager ist Mitglied des Prüfungsausschusses für Rechtsanwaltsgehilfinnen im Saarland.
Mitgliedschaften:
- Saarländischer Anwaltverein
- Deutscher Anwaltverein (DAV)


