Yvonne Schmitz

Fachgebiete/Charakteristika

Yvonne Schmitz wurde 1967 in Trier geboren, wo sie von 1986 bis 1992 Jura studierte. Die anschließende Referendarausbildung absolvierte sie in Koblenz und Trier. Des Weiteren konnte sie durch die Mitarbeit in einem Anwaltsbüro in Paris Auslandserfahrung sammeln. Die Juristin spricht in fließend Französisch. Darüber hinaus verfügt sie über Englischkenntnisse und Grundkenntnisse in Italienisch. Frau Schmitz, seit Juni 1995 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Spezialisierung ist heute die Basis für eine ausgewogene und kompetente Beratung. Rechtsanwältin Yvonne Schmitz berät und vertritt ihre Mandanten ausschließlich in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht.

Yvonne Schmitz seit 1995 auf dem Gebiet des Familienrechts tätig und seit 1999 Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Das Familienrecht ist ein weites Feld und umfasst neben dem Eherecht, dem Recht der Beziehungen zwischen ehelichen und nicht-ehelichen Kindern zu ihren Eltern sowie dem Recht des Verwandtenunterhalts auch Unterhaltsansprüche der nicht-ehelichen Mutter, das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft und jeweils angrenzende Rechtsgebiete. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Yvonne Schmitz innerhalb des Familienrechts liegt in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwältin Yvonne Schmitz berät Sie in allen Angelegenheiten rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten.

Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Yvonne Schmitz hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden. Um einen abgerundeten Service im Erbrecht bieten zu können, absolvierte Frau Schmitz einen Lehrgang zum Testamentsvollstrecker.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Yvonne Schmitz
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Außerberufliche Engagements

Frau Schmitz ist seit 2001 in der Referendarsausbildung tätig. Hier unterrichtet sie junge Juristen im Familienrecht und Erbrecht. In diesen Rechtsgebieten hält sie auch Vorträge vor unterschiedlichen Verbänden.

Darüber hinaus ist sie aktiv bei den Wirtschaftsjunioren des Saarlandes und ist dort Mitbegründerin der Arbeitsgemeinschaft “Internationales”.

Mitgliedschaften:
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
- Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
- Fachanwaltsausschusses für Familienrecht der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
- Fachanwaltsausschusses für Erbrecht der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

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