Roman Bücker
Fachgebiete/Charakteristika
Roman Bücker wurde 1957 in Saarbrücken geboren. Nach Absolvierung seines Zivildienstes beim Deutschen Roten Kreuz studierte er an der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaften. Das erste Staatsexamen legte er im Januar 1990 ab, das zweite 1992 im Anschluss an die Referendarzeit in Kaiserslautern. Von 1990 an war er als Referendar in der heutigen Kanzlei tätig und ist seit Mai 1993 Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Staab & Kollegen.
Rechtsanwalt Roman Bücker berät und vertritt Sie im Verkehrsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Roman Bücker erstreckt sich über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Innerhalb des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Herrn Bücker kompetent beraten und betreut.
Nach mehrjähriger Tätigkeit beim ADAC während des Studiums ist er heute Vertragsanwalt des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs und somit unter anderem Ansprechpartner für alle ADAC-Mitglieder. 2005 wurde Herr Bücker als stellvertretendes Mitglied in den Fachanwaltsausschusses für Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes berufen.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Roman Bücker die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehören hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Herrn Bücker.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Roman Bücker - Sulzbachstr. 26
66111 Saarbrücken
Saarland
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