Günter Staab

Fachgebiete/Charakteristika

Günter Staab, geboren 1958 in Saarbrücken, absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Nach dem Universitätsstudium war er als Rechtsreferendar in Saarbrücken tätig. Direkt nach dem zweiten juristischen Staatsexamen und der Zulassung zur Anwaltschaft 1987 trat er in die Kanzlei Dr. Staab & Kollegen ein. Herr Staab ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht gut Französisch und verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Günter Staab übernimmt Ihre Mandate aus dem Bankrecht und Insolvenzrecht.

Herr Staab ist auf das Bankrecht spezialisiert. Zu diesem Rechtsgebiet gehören Beratungen und Prozessvertretungen in allen Angelegenheiten rund um Darlehen und Kredit, Sicherheiten — wie zum Beispiel Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek —, Wertpapiergeschäfte — sei es mit Aktien, Investmentfonds oder Anleihe —, Geldanlage und Anlageberatung, EC-Karte und Kreditkarte, Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Dauerauftrag etc.) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändung, Zwangsversteigerung, Verwertung von Sicherheiten).

Dabei gehören die Überprüfung von Kreditvertrag und Sicherheiten ebenso zum Leistungsumfang wie die Vorbereitung von Bankgeschäften und Finanzierungsgeschäften. Hier berät und unterstützt der Jurist, um eventuell anfallende Problemfelder zu vermeiden oder auszuräumen. In Zeiten steigender Insolvenzen und der Globalisierung des Wirtschaftsverkehrs steigt das Bedürfnis der Vertragspartner nach ausreichender Absicherung. Bürgschaften spielen in der Praxis eine erhebliche Rolle. Die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Bürgen einerseits, die Abwehr unberechtigter Ansprüche zugunsten des Bürgen andererseits erfordern aufgrund der neueren Rechtsprechung vertiefte Kenntnisse im Bürgschaftsrecht.

Der Rat von Rechtsanwalt Günter Staab ist auch immer dann gefragt, wenn Verluste bei Kapitalanlagen eingetreten sind. Derartige Verluste sind häufig die Folge mangelhafter Aufklärung und Beratung durch Finanzdienstleister und Banken. Zum Nutzen der geschädigten Anleger nimmt Herr Staab die Rechtsangelegenheit unter die Lupe und leitet für den Mandanten die richtigen Schritte in die Wege. Zu seinem anwaltlichen Selbstverständnis gehört das Vertrauen der Mandantschaft sowie das Anliegen des Mandanten als Ganzes zu begreifen und ihn aktiv zu vertreten.


 

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Günter Staab
Sulzbachstr. 26
66111 Saarbrücken
Saarland
Deutschland

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+49 (681) 309040
Telefax
+49 (681) 3090433
E-Mail
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Homepage
http://www.staab-online.com


 
 

Spezialitäten

Seit 1994 ist Günter Staab als Konkurs- und Insolvenzverwalter tätig und verfügt daher über eine große Erfahrung. Seit 2003 ist er auch Fachanwalt für Insolvenzrecht. Insolvenzrechtliche Beratung beginnt nicht erst dann, wenn formal ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden ist, sondern weit früher. Denn Insolvenzen treten nicht plötzlich auf. Sie kündigen sich meist über einen längeren Zeitraum an, in dem sie noch abgewendet werden können, wenn man die Anzeichen einer Krise rechtzeitig erkennt und wirksame Gegenmaßnahmen ergreift. Eine solche wirtschaftliche Krise birgt aber eine Reihe von Risiken in sich, in denen Gesellschaften, ihre Gesellschafter und Organe, aber auch Gläubiger anwaltlicher Unterstützung bedürfen.

Unternehmenskrisen und Insolvenzen stellen hohe Anforderungen an die unternehmerische Flexibilität und an die nachhaltige Bereitschaft zu Umstrukturierungsmaßnahmen. Es ist deshalb erforderlich, dass Unternehmer und deren Berater umfassend mit den Instrumentarien vertraut sind, die für die Vorbeugung gegen Unternehmenskrisen, den “Turnaround”, also die Vornahme einer drastischen Kursänderung, und die Sanierung von Unternehmen notwendig und geeignet sind. Das Insolvenzrecht bietet interessante Möglichkeiten zur außergerichtlichen Sanierung von Unternehmen, beispielsweise die vereinfachte Kapitalherabsetzung bei der GmbH, die Erleichterung der Kapitalaufnahme sowie Änderungen im Eigenkapitalersatzrecht, die es Gläubigern und Dritten erlauben, sich zu Sanierungszwecken an einem Unternehmen zu beteiligen, ohne eine rückwirkende Umqualifizierung ihrer Darlehen in Eigenkapitalersatz befürchten zu müssen. Ihr Unternehmen kann auch “durch” die Insolvenz saniert werden. Hierfür ist Rechtsanwalt Günter Staab der geeignete Ansprechpartner.

Publikationen

Rechtsanwalt Günter Staab ist Mitautor des Buchs “Handbuch Firmenkreditgeschäft”, Herausgeber S. Ahnert, M. Engel, G. Rohleder, Stuttgart 2005.

Mitgliedschaften:
- seit 1998 Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
- Versorgungswerk für Rechtsanwälte
- Ausschuss zur Vergabe des Fachanwalts für Insolvenzrecht

Außerberufliche Engagements

Neben der anwaltlichen Tätigkeit hält Günter Staab in seinen Fachgebieten Bankrecht und Insolvenzrecht regelmäßig Schulungen und Seminare für Banken und die Sparkassenakademie ab.