Matthias Koch
Fachgebiete/Charakteristika
Matthias Koch wurde 1956 geboren. Das erste juristische Staatsexamen legte er nach dem Studium der Rechte an der Ludwig–Maximilians–Universität in München und der Georg–August–Universität in Göttingen ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Koch in Bremen. Seit 1989 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Vor dem Eintritt in die Kanzlei 1992 war Herr Koch in einer großen Kanzlei in Oldenburg beschäftigt. Der Jurist spricht gut Englisch.
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Matthias Koch übernimmt Ihre Mandate aus dem Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Schadensersatzrecht und dem allgemeinen Vertragsrecht (z. B. Werkverträge, Kaufverträge u.v.m).
Matthias Koch berät Sie in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht, insbesondere auch bei allen Rechtsfragen rund um den Verkehrsunfall sowie die versicherungsrechtliche Abwicklung. Im Bereich Zivilrecht geht es dabei vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei durch einen Verkehrsunfall erlittenem Personenschaden einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen.
Oftmals kommt man mit dem Verkehrsrecht in Berührung durch eine Ordnungswidrigkeit (zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Fahren unter Alkoholeinwirkung und/oder Rauschmitteleinwirkung oder Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug), was dann meist ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot zur Folge hat. Wenn der Verstoß gröber war, kann auch eine Strafe drohen. In jedem Fall erhalten Sie die Gelegenheit, sich zu der Sache, oft in einem Anhörungsbogen, zu äußern. Bereits an dieser Stelle kann die anwaltliche Beratung sehr hilfreich sein.
Der Schwerpunkt Arbeitsrecht beinhaltet die Regelungen, die für Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht, das Kündigungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im Wesentlichen die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz, das Abmahnungsrecht, das Abfindungsrecht und das Zeugnisrecht zu berücksichtigen, ferner die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch für den Aufhebungsvertrag und den Abwicklungsvertrag, wobei hier die Gefahr besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verfügt, wodurch sich zusätzlich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt. Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Matthias Koch erstreckt sich im Arbeitsrecht von der Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich über die Gestaltung von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung bis hin zur Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsrat und Personalrat — außergerichtlich beratend sowie prozessvertretend vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Matthias Koch - Staugraben 1a
26122 Oldenburg
Bremen
Deutschland
- Telefon
- (04 41) 2 62 72
- Telefax
- (04 41) 2 57 39

- Homepage
- http://www.rechtsanwaelte-horstmann.de
Spezialitäten
Seit 2004 ist Rechtsanwalt Matthias Koch dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Matthias Koch die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich übernimmt Matthias Koch auch eine strafrechtliche Pflichtverteidigung.
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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