Thomas Klüppel
Fachgebiete/Charakteristika
Thomas Klüppel wurde 1948 in Münster geboren. Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen absolvierte Herr Klüppel ein Ingenieurstudium an der Gesamthochschule Kassel, das er als Diplomingenieur abschloss. Nach dem Universitätsstudium war er als Rechtsreferendar in Oldenburg tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen folgte 1985 die Zulassung zur Anwaltschaft. Der Jurist verfügt über Sprachkenntnisse in Englisch sowie über Grundkenntnisse in Französisch.
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Thomas Klüppel betreut Mandate aus den Bereichen privates Baurecht, Eherecht und Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht.
Jeder, der sich schon einmal den Traum vom Bau des eigenen Hauses verwirklicht hat, weiß möglicherweise auch von den Schattenseiten eines solchen Unternehmens zu berichten. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist.
Gut beraten ist also, wer hier bereits früh Vorsorge geleistet hat durch entsprechende Verträge schon vor Baubeginn, wer in der Bauzeit sich stets auf einen kompetenten und versierten Ansprechpartner verlassen kann und wer nach Beendigung des Bauvorhabens im Falle des Auftretens eines Mangels sich durchsetzt, weil er hierfür schon zuvor die Grundlagen geschaffen hat. Juristische Beratung und das Bereithalten der notwendigen Kompetenzen sind gerade bei der Durchführung von Bauvorhaben unerlässlich und ersparen Ihnen nicht nur viel Ärger, sondern auch Geld. Diese Aufgabe wird von Thomas Klüppel gern übernommen und in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und den Sie beratenden wirtschaftlichen, technischen oder baubetrieblichen Experten gelöst.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Thomas Klüppel berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Erben heißt grundsätzlich, fast alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung und Testamentserrichtung sowie die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Thomas Klüppel hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige, eigene Bestimmung vermieden werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Mietrecht. Eigenbedarf, Mietrückstand, Mangel an der Mietsache und Mietzinsminderung, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen und Renovierung: Oft wird bereits durch eine gute Vertragsgestaltung späterer Streit vermieden. Im Mietprozess ist eine effektive Rechtsdurchsetzung — bis hin zur Zwangsvollstreckung — gefragt. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Thomas Klüppel.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Thomas Klüppel - Staugraben 1a
26122 Oldenburg
Bremen
Deutschland
- Telefon
- (04 41) 2 62 72
- Telefax
- (04 41) 2 57 39

- Homepage
- http://www.rechtsanwaelte-horstmann.de
Spezialitäten
Seit 1998 ist Rechtsanwalt Thomas Klüppel dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an einer Fortbildungsveranstaltung mit mind. zehn Stunden Dauer dozierend oder hörend teilnehmen.
Innerhalb des Familienrechtes ist Rechtsanwalt Thomas Klüppel insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
- Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
- Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarung und/oder gerichtliche Verfahren
- Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen — auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
- Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
- Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
Publikationen
Rechtsanwalt Klüppel veröffentlicht unregelmäßig juristische Artikel in Tageszeitungen.
Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzlei hält Herr Klüppel auf Anfrage Vorträge im Erbrecht. Außerdem engagiert er sich im Oldenburger Arbeitskreis Kindschaftsrecht.
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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