Henning Horstmann

Fachgebiete/Charakteristika

Henning Horstmann wurde 1956 in Oldenburg geboren. Nach Erlangung der Hochschulreife folgte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld mit Referendariat in Bielefeld und Brüssel. Nach dem Examen im Jahre 1985 war er zunächst als Sachbearbeiter in der Großschadenabteilung eines großen süddeutschen  Kfz-Haftpflichtversicherers tätig. Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch sind vorhanden.

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Henning Horstmann ist zivilrechtlich ausgerichtet. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die Beratung und die Vertretung im Versicherungsrecht, Bankrecht, Verkehrsrecht sowie Zwangsversteigerungsrecht.
Spezialitäten

Seit 2004 ist Rechtsanwalt Henning Horstmann dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Versicherungsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Henning Horstmann berät und vertritt seine Mandanten in ihren gesamten versicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Angelegenheiten. Insoweit geht es um Leistungsansprüche aus  Versicherungsverträgen aller Art, insbesondere Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Feuer-, Gebäudeversicherung, Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, aber auch spezielle betriebliche Versicherungen wie D und O Versicherung, Vermögensschadenhaftpflicht usw. Die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen etwa im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall oder einem sonstigen zum Schadenersatz verpflichtenden Verhalten zählt darüber hinaus zu den Haupttätigkeitsbereichen.

Sowohl im Verkehrsrecht wie im Versicherungsrecht allgemein vertritt Rechtsanwalt Horstmann sowohl Versicherungsnehmer wie Versicherer. Dadurch ist immer eine objektive Interessenvertretung gewährleistet, was letztendlich beiden Seiten zugute kommt.

Zudem besteht eine rege Zusammenarbeit mit allen größeren Rechtsschutzversicherern, so dass die Frage der Eintrittspflicht beim Rechtsschutz regelmäßig ohne zusätzliche Kosten mit übernommen wird.

Im Bankrecht bezieht sich die Tätigkeit hauptsächlich auf die Überprüfung von Darlehensverträgen, Fragen zur grundbuchrechtlichen Absicherung sowie der Vertretung von Banken oder Darlehensnehmern im Zusammenhang mit Vollstreckung oder Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung.


 

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Henning Horstmann
Staugraben 1a
26122 Oldenburg
Bremen
Deutschland

Telefon
+49 (441) 26272
Telefax
+49 (441) 25739
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://rechtsanwaelte-horstmann.de


 
 

Außerberufliche Engagements

Als Ausgleich zu seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Henning Horstmann in seiner Freizeit ein begeisterter Hochseesegler. Die verkehrsrechtliche Tätigkeit und Freizeit sind durch häufige Fahrten in einem Oldtimer, DKW Baujahr 1937, verbunden.

Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Bank- und Börsenrecht im DAV
- Universitätsgesellschaft Oldenburg
- Schiffergesellschaft Oldenburg
- Segelclub Weserstrand Elsfleth
- Luftsportfreunde Westerstede

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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