Anika Bücking

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Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Anika Bücking
Sternstraße 58
40479 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Anika Bücking studierte an den Universitäten von Bielefeld, London, Salzburg und Köln. Ihr Referendariat absolvierte sie in Aachen. Seit 2004 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Frau Bücking spricht fließend Englisch und vertritt viele englische Mandate.

Im Familienrecht befasst sich Frau Bücking mit allen Rechtsfragen aus den Themenschwerpunkten Trennung und Scheidung. Hierunter fallen die Durchsetzung von Unterhaltsanspruch, eine Trennungsvereinbarung, die Regelung der elterlichen Sorge, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsrecht und die Vermögensauseinandersetzung. Des Weiteren vertritt die Juristin ihre Mandanten beim Zugewinnausgleich. Dann werden von ihr vor allem güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, wozu unter anderem die Zuweisung von Hausrat und Wohnung zählt. Ferner begleitet Rechtsanwältin Bücking ihre Mandanten bei der Vaterschaftsfeststellung oder der Vaterschaftsanfechtung. Im Familienrecht ist es das besondere Anliegen von Frau Bücking, neben den rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.

Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht und die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen, außerdem um die Prüfung einer Mieterhöhung, die Beratung zu Kündigung und Räumung sowie bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zur Betriebskostenabrechnung. Mieter und Vermieter werden von Frau Bücking im Mietrecht vertreten und beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommt. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind im Allgemeinen Uneinigkeit über Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mietzahlungsanspruch, Mangel an der Mietsache und die entsprechenden Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Räumungsklage, Kostenvorschussklage und Kautionsrückzahlung. Aber auch die Befristung des Mietvertrags, Schönheitsreparaturen, die Nebenkostenabrechnung und ihre Prüfung im gewerblichen und privaten Mietrecht sowie Auseinandersetzungen mit Nachbarn — zum Beispiel wegen störenden Mieterverhaltens — werden im Mietrecht geregelt.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Bei Rechtsanwältin Bücking finden die Betroffenen kompetente Beratung.

Schließlich steht die Juristin ihren Mandanten bei allen rechtlichen Problemen zur Verfügung, die sich aus den Verträgen des täglichen Lebens ergeben können. Dieses Rechtsgebiet wird häufig als Allgemeines Zivilrecht bezeichnet. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Kaufvertrag handelt — zum Beispiel Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz —, Anika Bücking informiert Sie über Ihre Rechte und setzt diese gegenüber dem Vertragspartner durch. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Sie die Rückabwicklung eines Kaufvertrages oder ähnlichem wünschen oder Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden sollen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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