Ullrich Brauns
Kurzprofil
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Ullrich Brauns
- Sternstraße 58
40479 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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- http://www.team-recht.de
Fachgebiete/Charakteristika
Ullrich Brauns wurde 1956 in Köln geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen sowie an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg begann er seine anwaltliche Tätigkeit 1988 am Landgericht Ulm. Bis 1993 besaß Herr Brauns eine Simultanzulassung am Landgericht und Oberlandesgericht Karlsruhe. Mittlerweile ist er an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Informationstechnologie des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie der europäischen Anwaltsvereinigung (DACH e.V.).
Rechtsanwalt Ullrich Brauns betreut die Bereiche Leasingrecht, Versicherungsrecht, privates Baurecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht).
Leasing beinhaltet, dass der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer bleibt. Dennoch ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass man den Leasinggegenstand nach Vertragsende behalten darf oder ein Anrecht darauf hat, diesen zu dem kalkulierten Restwert zu erwerben. Es wird zwischen Mobilien-Leasing, wie zum Beispiel Kfz-Leasing oder Geräte-Leasing, und Immobilien-Leasing unterschieden. Eine weitere Unterscheidung im Leasingrecht erfolgt durch die Wahl der Vertragsart, beispielsweise Kilometervertrag, Restwertgarantie, Teilamortisation oder Vollamortisation, und der Kündigungsmöglichkeit, beispielsweise durch feste Laufzeit unter Ausschluss der ordentlichen Kündigung.
Im Leasingrecht ist auch zu unterscheiden, ob der Leasingvertrag von einem privaten Leasingnehmer (Privat-Leasingvertrag) oder einem gewerblichen Leasingnehmer (Gewerbe-Leasingvertrag) abgeschlossen wurde. Abhängig hiervon hat die Rechtsprechung zahlreiche vertragliche Klauseln für unwirksam erklärt, denn es handelt sich in der Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die nur in einem bestimmten rechtlichen Rahmen Gültigkeit besitzen. In allen Fragen zu den oben genannten Themen unterstützt Sie Rechtsanwalt Brauns.
Ein Gebiet, auf dem sich Herr Brauns umfangreich auskennt, ist das Versicherungsrecht. In diesem Bereich unterstützt der Rechtsanwalt Versicherungsnehmer wie Versicherungen bei Auseinandersetzungen oder Berät über Risiken einer Auseinandersetzung, so da außergerichtliche Einigungen erzielt werden können.
Außerdem ist Rechtsanwalt Brauns auf das private Baurecht spezialisiert. Jeder, der sich schon einmal den Traum vom Bau des eigenen Hauses verwirklicht hat, weiß möglicherweise auch von den Schattenseiten eines solchen Unternehmens zu berichten. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Bauunternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.
Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfinden soll. Gut beraten ist also, wer hier bereits früh Vorsorge geleistet hat durch entsprechende Verträge schon vor Baubeginn, wer in der Bauzeit sich stets auf einen kompetenten und versierten Ansprechpartner verlassen kann und wer nach Beendigung des Bauvorhabens im Falle des Auftretens eines Mangels sich durchsetzt, weil er hierfür schon zuvor die Grundlagen geschaffen hat. Juristische Beratung und das Bereithalten der notwendigen Kompetenzen ist gerade bei der Durchführung von Bauvorhaben unerlässlich und erspart Ihnen nicht nur viel Ärger, sondern auch Kosten. Diese Aufgabe wird von Rechtsanwalt Brauns gern übernommen und in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und den Sie beratenden wirtschaftlichen, technischen oder baubetrieblichen Experten gelöst.
Im Wohnungseigentumsrecht (WEG) können Sie sich an Herrn Brauns wenden beim Thema Eigentumswohnung sowie bezüglich Rechten und Pflichten der Eigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er ist ein kompetenter Ansprechpartner bei Streitigkeiten um Wohngeld, Hausgeld, Hausgeldabrechnung, Verwaltertätigkeit, Hausverwaltung, Wirtschaftsplan, Sondereigentum, Teilungseigentum oder Teilungserklärung. Zwischen Ihnen als Eigentümer und einem eingesetzten Verwalter können sich Differenzen ergeben über einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Um Ihre Rechte als Eigentümer durchzusetzen, wird Ihnen der Rechtsanwalt beim Beschlussanfechtungsverfahren juristisch zur Seite stehen. Überdies ist er Ihr Rechtsbeistand bei Problemen mit der Verwalterwahl und ihrer Anfechtung.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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