Rolf L. Klante
Kurzprofil
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Rolf L. Klante
- Sternstraße 58
40479 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (211) 49149-0
- Telefax
- +49 (211) 49149-10

- Homepage
- http://www.team-recht.de
Fachgebiete/Charakteristika
Rolf L. Klante wurde 1959 in Mönchengladbach geboren und absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Nach einer befristeten Tätigkeit an der Deutsch-Italienischen Außenhandelskammer in Mailand begann er 1988 seine anwaltliche Tätigkeit.
Seit 1995 ist Herr Klante Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner in der Kanzlei. Er ist Mitautor des Praxishandbuches “Außenstände erfolgreich eintreiben”. Rechtsanwalt Klante Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Rechtsanwalt Rolf Klante betreut die Bereiche Arbeitsrecht, Forderungsmanagement, Dienstvertragsrecht, Kaufrecht und Handelsrecht.
Im Arbeitsrecht berät Herr Klante sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. In der Regel geht es dabei um die Abmahnung oder Kündigung eines Arbeitnehmers und um den gesetzlichen Kündigungsschutz. Es lassen sich aber auch Arbeitnehmer beraten, denen der Lohn über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt wurde. Soll ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Änderungskündigung beendet oder umgestaltet werden, empfiehlt es sich, vor der Unterzeichnung die einzelnen Vertragsregelungen überprüfen zu lassen, um gravierende Nachteile zu verhindern. So kann etwa ein Aufhebungsvertrag eine Sperre für das Arbeitslosengeld nach sich ziehen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des Dienstvertragsrechts. Hier unterstützt der Rechtsanwalt entweder Geschäftsführer bzw. Vorstände oder die Unternehmen bei der Erstellung oder Überprüfung von Anstellungsverträgen oder aber Streitigkeiten aus diesem Bereich.
Herr Klante bearbeitet auch Mandate, die das öffentliche Dienstrecht betreffen. Hierbei handelt es sich um das besondere Arbeitsrecht für die im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Er berät Angestellte im öffentlichen Dienst und klärt alle arbeitsrechtlichen Fragen unter Berücksichtigung der dienstrechtlichen Vorschriften, wie zum Beispiel Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Vergütungsrecht et cetera.
Rechtsanwalt Klante übernimmt bei ausstehenden Geldforderungen den Forderungseinzug für seine Mandanten. Das Rechtsgebiet Forderungseinzug beinhaltet den juristischen Beistand bei der Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird Rolf Klante von Firmen und auch Privatleuten bei der Forderungsbeitreibung gern in Anspruch genommen. Wenn Sie als Gläubiger Ihren Schuldner mit einer in 30 Tagen fällig werdenden Rechnung oder einer ausgesprochenen Mahnung bereits in Verzug gesetzt haben, so trifft die Kostenerstattungspflicht die Gegenseite. Das bedeutet, ab In-Verzug-Setzung muss Ihr Schuldner die Kosten für Ihren Rechtsanwalt als Verzögerungsschaden begleichen. Herr Klante wird Ihrem Schuldner abermals eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von zehn Tagen zukommen lassen. Wenn sich dieser auch hierauf nicht zur Zahlung bewegen lässt, strengt der Volljurist das gerichtliche Mahnverfahren beim Amtsgericht an, um für Sie einen vollstreckungsfähigen Titel zu erhalten.
Zum Kaufvertragsrecht gehören sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Kauf eines Gegenstandes entstehen können. Dies kann sowohl ein mobiler Gegenstand (Radio, Pkw, Kleidungsstücke) als auch ein immobiler Gegenstand (Wohnung, Grundstück) sein. Zu den Rechtsfragen gehören unter anderen das Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages, Mangelgewährleistung, zugesicherte Eigenschaften, arglistige Täuschung, Verjährung, Garantie, Lieferung des Gegenstandes, Zahlung oder Verjährung.
Rechtsanwalt Klante berät und vertritt Sie auch in allen Angelegenheiten des Handelsrechts. Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht für Kaufleute regelt. Es modifiziert und konkretisiert das Bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Kaufleute an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind. Der Vertrieb von Ware und Dienstleistung über Handelsvertreter und Vertragshändler hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, gerade für mittelständische Industrieunternehmen und Handelsunternehmen. Rechtliche Beratung der Unternehmen ist notwendig im Einkaufsbereich, wenn Handelsunternehmen Produkte auswärtiger Hersteller einkaufen, um sie mit Exklusivrechten auf dem deutschen, französischen oder europäischen Markt zu vertreiben.
Zunehmend spielt hierbei auch EU-Recht eine wichtige Rolle, beispielsweise die Kartellvorschriften. Erforderlich ist aber auch die juristische Ausarbeitung der Verträge mit dem eigenen Handelsvertreter, zumal hier je nach Ausrichtung des Unternehmens verschiedene Modelle denkbar sind. Großer Beratungsbedarf besteht regelmäßig für alle Beteiligten bei den Verhandlungen zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters und Vertragshändlers nach § 89b Handelsgesetzbuch (HGB). Die Vertretung Ihrer Interessen durch Rechtsanwalt Klante erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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