Wolfgang Buse
Kurzprofil
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Wolfgang Buse
- Sternstraße 58
40479 Düsseldorf Stadtmitte / Pempelfort / Derendorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (211) 49149-0
- Telefax
- +49 (211) 49149-10

Fachgebiete/Charakteristika
Wolfgang Buse wurde 1950 in Düsseldorf geboren und absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg und an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel.
Nach einer befristeten Mitarbeit in einer Anwaltskanzlei in New York ist er seit 1976 als Rechtsanwalt tätig. 1984 trat er als Partner in die ehemalige Kanzlei Rolf Maassen ein. Nach dem Tod des Kanzleigründers 1986 führte Herr Buse das Büro zunächst als Einzelkanzlei fort.
Herr Buse ist Fachanwalt für Transport – und Speditionsrecht sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Spedition und Logistik des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Rechtsanwalt Buse betreut in der Kanzlei die Bereiche Transportrecht/Speditionsrecht, Erbrecht, Forderungsmanagement, Kaufrecht, Leasingrecht und gewerbliches Mietrecht.
Das Transportrecht/Speditionsrecht umfasst das Recht der inländischen und der grenzüberschreitenden Beförderung von Gütern auf allen Verkehrsträgern, also den Gütertransport auf der Straße, auf der Schiene, in der Luft, auf See, auf Binnengewässern sowie die Kombinationen hiervon, den multimodalen Transport, der in der Praxis die Mehrzahl der Transporte ausmacht. Auch Spedition, Logistik, Umschlag und Lagerhaltung gehören in diesen Bereich. Den gesetzlichen Rahmen für den nationalen Transport bildet im Wesentlichen das Handelsgesetzbuch. Die konkrete Ausgestaltung des Frachtvertrages wird aber im Regelfall durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) modifiziert, die im Streitfall einer genauen Kontrolle zu unterziehen sind.
Bei internationalen Transporten kommt eine Vielzahl von internationalen Übereinkommen zum Tragen. In diesem komplexen Bereich, der regelmäßig durch Fragen aus dem internationalen Privatrecht und dem internationalen und europäischen Zivilprozessrecht angereichert wird, bietet Rechtsanwalt Buse alle benötigten rechtlichen Dienstleistungen an, insbesondere Unterstützung bei der Konzeption von Frachtvertrag und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Schadensfall — etwa bei Güterverlust, Güterschaden, Transportschaden oder verspäteter Ablieferung —, Durchführung von Regress und Prozess und Schiedsverfahren. Im Übrigen überprüft Rechtsanwalt Buse Ihren Versicherungsschutz und gestaltet Logistikvertrag und sonstige Verträge sowie AGB für Spediteur, Frachtführer und deren Auftraggeber.
Das Speditionsrecht und Logistikrecht ist Teil des Transportrechts. Dieser Teilbereich verdient besondere Erwähnung, weil er vom praktischen Inhalt her bei weitem nicht auf den reinen Gütertransport beschränkt ist. Derzeit entwickelt sich die Speditionsbranche zu einer immer komplexeren Logistikbranche fort. Der Spediteur muss heute, einhergehend mit dem Outsourcing entsprechender Betriebsteile bei seinen Kunden, Aufgaben übernehmen, die über die klassische Organisation des Transports weit hinausgehen und in den Warenvertrieb hineinreichen.
Der erweiterte Aufgabenbereich des Spediteurs ist rechtlich nicht ohne weiteres von den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckt. Vielmehr können Warenvertriebsrecht, Fragen des E-Commerce oder der Produkthaftung eine Rolle spielen. Damit treten neue Haftungsrisiken auf. Kommt es zum Streit, steht Ihnen Rechtsanwalt Buse zur Verfügung, um Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.
Im Erbrecht gestaltet Rechtsanwalt Wolfgang Buse Erbvertrag, Testament, Ehegattentestament, Nachlassregelung, Vorsorgeregelung und Patientenverfügung. Wenn Sie Ihren Erben schon vor dem Erbfall Vermögensgüter übertragen wollen, wird der Rechtsanwalt die vorweggenommene Erbfolge für Sie regeln. Im Falle einer Erbschaft ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die Erbauseinandersetzung zwischen den Hinterbliebenen regelt. Im Erbfall kommt es fast immer zu Streitigkeiten zwischen den Erben oder den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft. Herr Buse vertritt Ihre Interessen als Hinterbliebener und sichert Ihre Ansprüche. Darüber hinaus steht er Ihnen bei Pflichtteilsanspruch, Erbschaftsausschlagung und Erbschein zur Verfügung.
Auch beim Forderungsmanagement steht Ihnen Rechtsanwalt Buse gerne zur Verfügung. Unter Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen — zum Beispiel aus Darlehensverträgen, Handwerkerforderungen et cetera — sowie bei der gegebenenfalls daran anschließenden Vollstreckung zu verstehen. Auf diesem Gebiet geht es häufig jedoch nicht um große Werte. Vielmehr steht auch eine schwierige Beziehung zu einem guten Kunden im Raum. Hier bedarf es der Erfahrung und des Fingerspitzengefühls von jemandem, der sich auf dem Gebiet der Forderungsbeitreibung auskennt.
Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Buse ist das Kaufvertragsrecht. Zum Kaufvertragsrecht gehören sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Kauf eines Gegenstandes entstehen können. Dies kann sowohl ein mobiler Gegenstand (Radio, Pkw, Kleidungsstücke) als auch ein immobiler Gegenstand (Wohnung, Grundstück) sein. Zu den Rechtsfragen gehören unter anderen das Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages, Mangelgewährleistung, zugesicherte Eigenschaften, arglistige Täuschung, Verjährung, Garantie, Lieferung des Gegenstandes, Zahlung oder Verjährung.
Leasing beinhaltet, dass der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer bleibt. Dennoch ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass man den Leasinggegenstand nach Vertragsende behalten darf oder ein Anrecht darauf hat, diesen zu dem kalkulierten Restwert zu erwerben. Es wird zwischen Mobilien-Leasing, wie zum Beispiel Kfz-Leasing oder Geräte-Leasing, und Immobilien-Leasing unterschieden. Eine weitere Unterscheidung im Leasingrecht erfolgt durch die Wahl der Vertragsart, beispielsweise Kilometervertrag, Restwertgarantie, Teilamortisation oder Vollamortisation, und der Kündigungsmöglichkeit, beispielsweise durch feste Laufzeit unter Ausschluss der ordentlichen Kündigung.
Im Leasingrecht ist auch zu unterscheiden, ob der Leasingvertrag von einem privaten Leasingnehmer (Privat-Leasingvertrag) oder einem gewerblichen Leasingnehmer (Gewerbe-Leasingvertrag) abgeschlossen wurde. Abhängig hiervon hat die Rechtsprechung zahlreiche vertragliche Klauseln für unwirksam erklärt, denn es handelt sich in der Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die nur in einem bestimmten rechtlichen Rahmen Gültigkeit besitzen. Wenn Sie Bedarf an einer rechtlichen Betreuung durch einen Rechtsanwalt haben, der Erfahrung im Bereich Kfz-Leasing hat, wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Buse.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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