Regine Magnussen

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Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Regine Magnussen
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24103 Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Regine Magnussen wurde 1957 in Elmshorn geboren und studierte an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel Rechtswissenschaften. Ihre Zulassung als Rechtsanwältin erhielt sie 1987. Sie ist an allen Amts- und Landgerichten zugelassen.

Frau Magnussen spricht fließend Englisch und hat solide Grundkenntnisse in Französisch und Italienisch. Seit vielen Jahren übernimmt sie regelmäßig die Notarvertretung für ihren Kollegen Bommes.

In ihrem Interessenschwerpunkt Miet- und Pachtrecht ist Rechtsanwältin Magnussen unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage. Ferner gehören zu ihrem Tagesgeschäft folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (Mietzins, Kaution), Anzeige der Mietmängel, Geltendmachung und Abwehr von Mietminderung, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung und Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.

Insbesondere im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) können Sie sich an Frau Magnussen wenden bei Fragen zur Eigentumswohnung sowie zu Rechten und Pflichten der Eigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie ist eine kompetente Ansprechpartnerin bei Streitigkeiten um Wohngeld, Hausgeld, Hausgeldabrechnung, Verwaltertätigkeit, Hausverwaltung, Wirtschaftsplan, Sondereigentum, Teileigentum oder Teilungserklärung. Zwischen Ihnen als Eigentümer und einem eingesetzten Verwalter können sich Differenzen ergeben über einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Um Ihre Rechte als Eigentümer durchzusetzen, wird Ihnen die Rechtsanwältin beim Beschlussanfechtungsverfahren juristisch zur Seite stehen. Überdies bietet sie Rechtsbeistand bei Problemen mit der Verwalterwahl und ihrer Anfechtung.

Auch arbeitsrechtlich wird die Volljuristin im Individualarbeitsrecht tätig. Dieses Gebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Vor Abschluß eines Arbeitsvertrages ist es für beide Seiten sinnvoll, diesen auf arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten überprüfen zu lassen, um schon im Vorfeld Auseinandersetzungen zu vermeiden. Zwischen den Arbeitsvertragsparteien ergeben sich vornehmlich Streitigkeiten um Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeitregelung, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz oder Schwerbehinderung (SGB IX).

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die betriebsbedingte, ordentliche oder fristlose Kündigung ausgesprochen hat, übernimmt die Arbeitsrechtlerin Ihre Interessenvertretung und wird gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Sie können Rechtsanwältin Magnussen auch bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung in Anspruch nehmen, die meist nur Vorboten einer Kündigung sind. Bei Fragen um Arbeitslohn, Vergütungsanspruch, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung, Zeugnis, Aushändigung der Arbeitspapiere können Sie sich ebenso an die Volljuristin wenden.


Auch das gesamte Schadenersatzrecht (auch: Schadensersatzrecht) gehört zu den Tätigkeitsgebieten von Frau Magnussen. Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (zum Beispiel nach dem Straßenverkehrsgesetz). Zum Schadenersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (zum Beispiel die Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Regine Magnussen berät Sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden.

Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes (zum Beispiel Handwerksleistungen oder geistige Werke) stehen. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel am Werk, Zurückbehaltungsrecht oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt es ab, so kann die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben und Schadensersatz oder Minderung der Vergütung verlangt werden.

Unter privatem Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem privaten Bauherrn und den am Bau eines Gebäudes Beteiligten verstanden. Dies sind der Bauherr, die Bauhandwerker, der Architekt, die weiteren Planer, der Generalunternehmer, der Bauträger und der Baubetreuer. Seine Regeln sind zunächst im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthalten, darüber hinaus aber auch in Sondervorschriften wie der Gewerbeordnung (GewO), der Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV), der Verdingungsordnung für Bauleistungen — Teil B (VOB/B) und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Typische Fragen des privaten Baurechts drehen sich um Gewährleistung, Beseitigung von Baumangel, Richtigkeit von Abrechnungen über Bauleistungen, Durchsetzung einer Vertragsstrafe sowie Streit um Bausicherheit. Welche Möglichkeiten es hier gibt, zeigt Ihnen Frau Magnussen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Rechtsanwältin Magnussen betreut ihre Mandanten bereits seit vielen Jahren individuell und mit großem persönlichen Engagement. Sie liebt die Begegnung mit Menschen und die Herausforderung, ihnen Wege aus ihren Konflikten aufzuzeigen und sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Bei dieser kompetenten und einfühlsamen Anwältin sind Menschen mit ihrem Anliegen in den besten Händen.

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