Klaus Bommes

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Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Klaus Bommes
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24103 Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Klaus Bommes wurde 1944 in Stralsund geboren und studierte an der Christian-Albrechts-Universität Kiel Rechtswissenschaften. 1973 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1977 ist er außerdem Notar. Er ist an allen Amts- und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht Schleswig zugelassen und verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Klaus Bommes bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen im Erbrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht, Vertragsrecht und Familienrecht an.

In seiner Eigenschaft als Notar ist Herr Bommes Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion Hoheitsträger. Aufgaben und Tätigkeiten eines Notars haben viele Seiten. Er steht den Ratsuchenden vornehmlich als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist ein Notar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für erforderlich hält. So ist der Notar in erster Linie zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Die notarielle Tätigkeit umfasst den Entwurf und die Beurkundung von Verträgen wie Immobilienvertrag, Ehevertrag und Erbvertrag. Der Notar beurkundet ebenso Erbbaurechtsvertrag, Gesellschaftsvertrag und Übergabevertrag, Testament und Vermächtnis, Erbscheinsantrag und Grundpfandrechtsbestellung, Schuldanerkenntnis, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Er beglaubigt die Unterschriften unter einem Löschungsantrag und einer Löschungsbewilligung von Grundpfandrechten.

Die Kanzlei ist in der Lage, kurzfristig alle erforderlichen Unterlagen für die Erstellung Ihres Vertrages, zum Beispiel Grundbuchauszug, Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, von den zuständigen Behörden zu beschaffen, um die notwendigen Informationen für Beratung und Beurkundung zur Hand zu haben.

Als Notar hilft Herr Bommes bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vorerbschaft/Nacherbschaft, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Einsetzung eines Testamentsvollstreckers) und bei der Vermögensordnung im Hinblick auf das künftige Erbrecht (Schenkung, Immobilie, Wohnrecht). Hervorzuheben sind auch Verfahren, in denen es um Erbe, Pflichtteil, Pflichtteilergänzung, Vermächtnis, Auseinandersetzung zwischen den Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Ertrag aus dem Nachlass und ähnliches geht. Weitere Themen sind schließlich Erbschaftskauf, Annahme, Ausschlagung, Erbunwürdigkeit, Verzicht sowie Nachlassverwaltung.

Sowohl die einverständliche als auch die streitige Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften stellen ein weiteres Teilgebiet der Arbeit des Rechtsanwalts im Erbrecht dar. Auch Streitigkeiten im Verfahren auf Erteilung des Erbscheines und um die sogenannte beeinträchtigende Schenkung ergeben sich nach dem Erbfall nicht selten.

Im Immobilienrecht regelt Notar Bommes sämtliche juristischen Formalitäten, die zum Beispiel einen Grundstückskauf, Wohnungseigentumskauf oder sonstige Immobiliengeschäfte betreffen. Sie können seine Hilfe in Anspruch nehmen bei Grundstückskaufverträgen, Eintragungen ins Grundbuch jeglicher Art, Auflassung, Löschung, Vormerkung, Grundbuchänderung und so weiter. Die zusätzliche Qualifikation als Notar ist im Grundstücksrecht zwingende Voraussetzung für die notarielle Beurkundung von Grundstücksangelegenheiten aller Art. Außerdem steht Notar Bommes seinen Mandanten mit seinem Rechtsrat zur Seite bei Grundschuldbestellung, Hypothek, Wohnrechtbestellung, Erbbaurechtbestellung, Eigentumsübertragung et cetera.

Des Weiteren übernimmt Herr Bommes Mandate aus dem Grundstücksrecht. Ob beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf, Rechtsanwalt Bommes berät und unterstützt Sie bei der Abwicklung Ihrer Kaufverträge und beantwortet Ihre Fragen zum Immobilienrecht. Sowohl bei dem Erwerb oder der Veräußerung Ihrer privaten Immobilie wie auch bei den Grundstücksvorhaben Ihres Unternehmens können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung Sie von Herrn Bommes unterstützt oder auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden. Lassen Sie jeden Vertrag rechtzeitig durch den im Grundstücksrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen. Dies empfiehlt sich insbesondere beim Kauf einer Immobilie von einem Bauträger oder als Bauherrenmodell.

In seinem Interessenschwerpunkt Familienrecht berät Sie Rechtsanwalt Bommes in allen Angelegenheiten, beginnend mit der Mithilfe bei der Gestaltung von notariellen Eheverträgen bis hin zur Ehescheidung und den damit verbundenen Folgesachen. Bei Vermögensauseinandersetzungen, bei Fragen zum Güterrecht und bei Trennung oder Ehescheidung berechnet Herr Bommes für Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche. Das Unterhaltsrecht und das Sorgerecht will sorgfältig geprüft und geregelt sein: Klaus Bommes hat langjährige Erfahrung in diesem Bereich und sieht besonders in der Regelung des Umgangsrechts ein wichtiges Aufgabenfeld. Er unterstützt Sie in allen Phasen Ihrer Ehescheidung und wahrt dabei versiert Ihre Interessen. Herr Bommes berät Sie während des Mandats umfassend. Familienrecht ist eine äußerst sensible Angelegenheit, sodass sich Rechtsanwalt Bommes fast als “Seelsorger” versteht. Zudem ist er kommunikativ und verständnisvoll und hat ein offenes Wesen, sodass sich seine Mandanten vertrauensvoll in seine Hände geben können. Von 1981 bis 1997 arbeitete er nebenberuflich als Moderator des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und hat deswegen ein großes journalistisches Interesse. Er ist zudem anwaltliche Gütestelle nach dem Landesschlichtungsgesetz (LSchliG).


Rechtsanwalt und Notar Klaus Bommes zeichnet sich durch sein fächerübergreifendes Wissen und seine langjährige berufliche Erfahrung aus, die es ihm ermöglichen, seine Mandanten individuell und langjährig bei all ihren (rechtlichen) Problemen zu betreuen und ihnen beratend zur Seite zu stehen.

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