Christian Schiefer

Kanzlei Dr. Schiefer

Fachgebiete/Charakteristika

Christian Schiefer, der 1964 in der Gemeinde Übersee geboren wurde, studierte von 1985 bis 1990 an der Ludwig-Maximilian-Universität in München Rechtswissenschaften. Den Referendarsdienst absolvierte er bis 1993 am Landgericht und Landratsamt Traunstein sowie am Amtsgericht und Landratsamt Rosenheim. 1994 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und trat der Kanzlei seines Vaters in Rosenheim als freier Mitarbeiter bei. Darüber hinaus leitet der Jurist, der über gute Kenntnisse in Englisch und Italienisch verfügt, eine eigene Kanzlei an einem anderen Standort.

Rechtsanwalt Christian Schiefer berät und vertritt seine Mandanten in den Gebieten Arbeitsrecht, privates Baurecht, Mietrecht und Pachtrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht.

Rechtsanwalt Christian Schiefer hat sich aufgrund seines Verständnisses für technische Fragen und Abläufe insbesondere auf das Bau- und Werkrecht spezialisiert.

Das private Baurecht kommt in Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht insbesondere immer dann zum Tragen, wenn bei der Herstellung eines Bauwerks Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bauherrn als Auftraggeber und der am Bau beteiligten Firmen (Handwerker, Bauunternehmen) auftreten. Rechtsanwalt Christian Schiefer kann dann alle Belange regeln, die sich aus der Anbahnung oder Durchführung eines Werk- oder Bauvertrags ergeben, vor allem die Durchsetzung von Werklohnforderungen (Schlussrechnung), Ergreifen von Sicherungsmaßnahmen usw. Das Gewährleistungsrecht im Werk- und Baurecht nimmt ein sehr breites Feld ein. Im Falle der Herstellung eines mit einem oder mehreren Fehlern behafteten Werkes verhilft Rechtsanwalt Christian Schiefer Ihnen als Auftraggeber zur Durchsetzung von Mängelbeseitigungs-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen gegen den Bauunternehmer oder Handwerker. Ebenso vertritt Rechtsanwalt Christian Schiefer Handwerker und Bauunternehmer, also die Auftragnehmer, und wehrt für diese eben gerade unberechtigte Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche ab.
Da sich oftmals schon während der Bauausführung Mängel an der Bausache zeigen, müssen rechtzeitig alle Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang der Mängel geklärt werden. Hierzu ist oftmals bereits die Einschaltung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen und die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens erforderlich.

Zudem zählt das Architektenrecht zum Tätigkeitsfeld des Juristen, welches oftmals die Durchsetzung  offener Honorarforderungen, welche sich meist nach der Vergütungsverordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnen, und Haftungsfragen wegen Planungsfehlern zum Gegenstand hat.

Einen weiteren Schwerpunkt des Juristen stellt das Strafrecht dar, in welchem er neben verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten, Straf- und Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung, Wirtschaftsdelikten, Insolvenzstraftaten sowie viele andere Delikte bearbeitet.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, getanes Unrecht im Sinne des Strafgesetzbuches zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen. Hierbei kann es sich auch um Diebstahl und Körperverletzung handeln. Die Straftaten, die mit einem erhöhten Strafmaß - meist einer mehrjährigen Haftstrafe - bedroht sind, sind Verbrechen, etwa im Falle des Raubes, Totschlags oder Mordes. Strafrechtlich erfasst wird nicht nur das Verhalten schwer krimineller Personen; auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung, eine unklare Erklärung vor Behörden oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Christian Schiefer vertritt und berät Klienten neben Verfahren wegen Betrugs, Diebstahls, Körperverletzung, wegen Taten mit sexuellem Hintergrund u.a., vor allem auch dann, wenn es sich um Verstöße gegen das Betäubungsmittelrecht handelt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden wiederum kompetent beraten, wenn der Vorwurf der illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit) erhoben wird und sich in diesem Zusammenhang weitere Straftaten wie Hinterziehung der Sozialversicherung, Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt oder gar Schleusung ergeben.

Der Jurist übernimmt im Arbeitsrecht Mandate sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten. Das Individualarbeitsrecht hat insbesondere Fragen zum Kündigungsschutz, Schutz besonderer Personengruppen (Behinderte, Schwangere, Auszubildende, Wehrdienstleistende), Abmahnung, Urlaubsanspruch, Urlaubsanspruchsberechnung und Lohnanspruch zum Gegenstand. Oftmals ergeben sich auch Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Arbeitszeit, Versetzung, Zeugnis und Abfindung. Schwierigste Fragen ergeben sich im Arbeitsrecht im Rahmen betriebs-, personen- und verhaltensbedingter Kündigungen in Form von ordentlichen oder außerordentlichen fristlosen Kündigungen. Bei mangelnder sozialer Rechfertigung der Kündigung steht Christian Schiefer seinen Mandanten beratend zur Seite und erhebt eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.

Im Kollektivarbeitsrecht bearbeitet der Jurist vorwiegend Rechtsfragen im Bezug auf das Tarifvertragsrecht und das Betriebsverfassungsrecht.

Im Mietrecht und Pachtrecht übernimmt Rechtsanwalt Christian Schiefer das Mandat sowohl für Mieter als auch Vermieter bei Rechtsstreitigkeiten aus Wohnraum- oder Geschäftsraummietverhältnissen — auch die Verpachtung von landwirtschaftlichen Betrieben fällt hierunter. In sein Tätigkeitsfeld fallen Fragen des Kündigungsschutzes der Mieter, Räumungsklagen nach Kündigungen, Fragen zur Miethöhe sowie Fragen allgemein zum Mietvertrag. Er führt Mieterhöhungen nach erfolgter Modernisierung des Wohnraums bzw. nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen durch. Ebenso werden Mietminderungsbegehren wegen Mängel der Mietsache durchgesetzt. Auch die Abwicklung von entstandenen Schäden und die damit einhergehenden Forderungen auf Schadenersatz aus der Verletzung mietvertraglicher Regelungen werden durch rechtsanwalt Christian Schiefer bearbeitet. Ferner können sich Mandanten bei allen Fragen über Mietkaution und Nebenkostenabrechnung an Herrn Schiefer wenden. Insbesondere das Thema Schönheitsreparaturen ist häufig Anlass für Auseinandersetzungen. Da die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs starre Fristen zur Durchführung solcher Reparaturen für unwirksam hält, kommt es nun vielmehr auf den Einzelfall und die Dringlichkeit und Erforderlichkeit solcher Reparaturen an.

Im Verkehrsrecht erstreckt sich die rechtliche Beratung und Vertretung durch Herrn Schiefer über das Zivilrecht auch auf das Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht. In zivilrechtlicher Hinsicht geht es insbesondere um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie Nutzungsausfall, Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem steht der Jurist seinen Klienten dabei zur Seite, bei einem durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung — hierzu zählen zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Nichtbeachten von Verkehrzeichen — haben ein Bußgeld und gegebenenfalls ein Fahrverbot zur Folge und werden im Ordnungswidrigkeitenrecht von Herrn Schiefer geregelt. Er übernimmt dann die Überprüfung von Bußgeldbescheiden sowie die Einsprucherhebung gegen solche.

Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Trunkenheitsfahrten, fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort werden im Verkehrsstrafrecht von Rechtsanwalt Christian Schiefer bearbeitet, genauso wie fahrlässige Körperverletzung und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Die Klienten werden gerichtlich und außergerichtlich bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis beraten und vertreten, ebenso wenn es mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis Probleme gibt. Hier ist besonders die oftmals durch die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der Wiedererlangung angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu erwähnen, durch welche die Klienten geleitet werden.

Rechtsanwalt Christian Schiefer schätzt an seinem Beruf vor allem die Möglichkeit, selbständig zu arbeiten und sich den Zeitplan so zu gestalten, dass der persönliche Kontakt zum Klienten stets möglich ist. Es ist ihm zudem sehr wichtig, dass er, je nach Mandat und Mandant,  auch soziales Engagement in den Fall einbringen kann.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Christian Schiefer
Reifenstuelstr. 12
83022 Rosenheim
Bayern
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Außerberufliche Engagements

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt zeigt Herr Christian Schiefer soziales Engagement im Bereich der Jugendsportförderung in der Funktion als Schatzmeister des Radsportvereins Rosenheim.

Persönliches

Herr Schiefer ist verheiratet, hat zwei Söhne und schätzt die Familie als eines der höchsten Güter ein. Neben seiner Familie, hierzu zählen auch Geschwister, Neffen und Nichten, ist ihm zum Ausgleich und persönlichen Entspannung eine intensive, sehr naturverbundene sportliche Betätigung wichtig. Frühe Fernreisen, der Kontakt zu fremden Kulturen und die humanistische Erziehung  haben bewirkt, dass er politischen, sozialen Problemen und eben auch den Problemen seiner Klienten als Jurist offen begegnet und versucht, für seine Klienten den größtmöglichen und unter Abwägung aller Vor- und Nachteile vernünftigsten Erfolg zu erreichen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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