Hans Schmitz

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kurzprofil

Rechtsanwalt Schmitz berät Sie sowohl in gewerblichen als auch in privaten Rechtsfragen.

Neben dem allgemeinen Zivilrecht liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Schmitz im Verkehrsrecht, namentlich im Verkehrsstrafrecht und im Verkehrszivilrecht.

Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags, dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 13.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr. Eine telefonische Erreichbarkeit ist auch außerhalb der Bürozeiten gewährleistest. Besprechungstermine können jederzeit – auch kurzfristig – vereinbart werden.

Die Kanzlei liegt in der Innenstadt von Bochum, in unmittelbarer Nähe des Land- und Amtsgerichtes. Vom Hauptbahnhof ist die Kanzlei in nur zwei Gehminuten durch die Fußgängerzone erreichbar.

Mit dem Fahrzeug erreichen Sie die Kanzlei über die A 40, die Sie an der Ausfahrt „Bochum-Stahlhausen“ (aus Richtung Essen kommend) oder an der Ausfahrt „Bochum-Ruhrstadion“ (aus Richtung Dortmund kommend) verlassen. Bei Anreise über die A 43 oder die A 44 verlassen Sie die Autobahn am Autobahnkreuz „Bochum/Witten“ in Fahrtrichtung Bochum.

Danach folgen Sie der Beschilderung in Richtung Stadtmitte (Hauptbahnhof) und fahren über den Südring in das Parkhaus P1 oder P2 unter der Fußgängerzone.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Hans Schmitz
Kortumstr. 54
44787 Bochum Mitte
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Nach dem Abitur studierte Rechtsanwalt Schmitz Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität in Bochum. 1978 absolvierte er das erste juristische Staatsexamen im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Nach dem Studium folgte die Referendariatszeit beim Landgericht Essen mit einer Wahlstation bei der deutsch-australischen Auslandshandelskammer in Sydney, Australien.

Seit 1982 verfügt Rechtsanwalt Schmitz über seine Zulassung als Rechtsanwalt, zunächst beim Landgericht Düsseldorf, danach beim Landgericht Wuppertal und derzeit beim Landgericht Bochum und beim Oberlandesgericht Hamm.

Seit 2006 verfügt Rechtsanwalt Schmitz über die Zusatzqualifikation zum „Fachanwalt für Verkehrsrecht“.

Das Verkehrsrecht war schon immer einer der Tätigkeitsschwerpunkte des Juristen. Er verfügt über weitreichende und langjährige Erfahrungen, die von seinen Mandanten hoch geschätzt werden. Im Verkehrsstrafrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Schmitz Sie bei der Verteidigung in Strafverfahren und Bußgeldverfahren, insbesondere bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot. Im Verkehrszivilrecht steht im Mittelpunkt seiner Arbeit die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz bei Sachschaden und bei Personenschaden sowie bei Garantie oder Gewährleistung.

Im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts befasst sich Rechtsanwalt Schmitz in erster Linie mit dem allgemeinen Vertragsrecht, namentlich mit sämtlichen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Begründung oder der Aufhebung und Kündigung von Vertragsverhältnissen ergeben. Dies gilt für sämtliche Vertragstypen, die das Gesetz kennt, wie z. B. Arbeitsvertrag, Architektenvertrag, Bauvertrag, Ehevertrag, Erbvertrag, Handelsvertretervertrag, Kaufvertrag, Leasingvertrag, Mietvertrag und Werkvertrag.

Neben dem Verkehrsrecht und dem allgemeinen Zivilrecht liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Familien- und Erbrecht.

Das Familienrecht ist ein sehr sensibles Rechtsgebiet. Mit viel Fingerspitzengefühl erarbeit Rechtsanwalt Schmitz individuelle Lösungen. So ist eine Ehescheidung oft eine seelische
Belastung. Die Abwicklung einer Scheidung zieht wichtige Fragen nach sich. Sind Kinder vorhanden, müssen Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht oder Umgangsrecht geklärt werden. Auch Unterhaltsanspruch, Hausratsteilung und Güterrechtsbestimmung müssen berücksichtigt werden, des Weiteren Versorgungsausgleich und Zugewinnanspruch. Dabei ist Rechtsanwalt Schmitz als juristischer Beistand von immenser Hilfe und berät sie auch gerne bei der Abfassung einer einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarung.

Im Erbrecht berät Sie Rechtsanwalt Schmitz hinsichtlich sämtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsnachfolge, sei es auf der Grundlage der gesetzlichen Erbfolge oder auf der Grundlage eines Testamentes. Darüber hinaus berät Sie Rechtsanwalt Schmitz auch bei der Errichtung eines Testamentes oder eines Erbvertrages und bei deren Anfechtung sowie bei Fragen zur Ausschlagung einer Erbschaft oder zum Erbverzicht.

Rechtsanwalt Schmitz sieht sich als anwaltlicher Berater in der Pflicht, auch die wirtschaftlichen Interessen seiner Mandanten mit in Betracht zu ziehen. Ein Rechtsstreit, der sich über mehrere Jahre durch die Instanzen zieht, kann nämlich weniger ergiebig sein, als ein rechtzeitiger Vergleich.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Schmitz Mitglied in verschiedenen Organisationen:

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Berlin
  • Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft, Hamburg
  • Institut für Europäisches Verkehrsrecht, Trier
  • PEOPIL – Pan-European Organisation of Personal Injury Lawyers, Birmingham

Rechtsanwalt Schmitz ist Vertrauensanwalt der Zentralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH).

Rechtsanwalt Schmitz ist Vertragsanwalt des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs
(ADAC).

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de