Jens D. Schulze

Kurzprofil


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Jens D. Schulze
Konrad-Wolf-Straße 103
13055 Berlin Lichtenberg
Deutschland

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(0 30) 9 71 10 09
Telefax
(0 30) 28 47 75 29
E-Mail
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Homepage
http://www.anwaltskanzlei-klier.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Schulze wurde 1970 in Berlin geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität „Viadrina“ in Frankfurt/Oder und an der Humboldt-Universität in Berlin. Seine Referendarzeit absolvierte er im Kammergerichtsbezirk Berlin und in der Kanzlei seines jetzigen Sozietäts-Partners

Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen folgte 2004 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Seither ist er als Rechtsanwalt in der Sozietät „Klier & Schulze“ in Berlin und Neuruppin tätig. Der Jurist verfügt über Sprachkenntnisse in Englisch und Russisch.

Die Kanzlei Klier & Schulze geht auf die 1996 von Rechtsanwalt Gerd Klier in Neuruppin gegründete Kanzlei zurück. Im Jahre 2004 wurde zusammen mit Rechtsanwalt Jens D. Schulze eine überörtliche Sozietät gegründet.

Der Jurist, 1996 ist vor allen Amts- und Landgerichten, Arbeits-, Landesarbeits-, Sozial- und Landessozialgerichten vertretungsberechtigt.

Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte der Sozietät sind das Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.

Verkehrsrecht beinhaltet z.B. Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsunfälle, Verkehrsstraftaten, Verkehrsunfallflucht, Bußgelder, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Punkte im Zentralregister Flensburg, Rotlichtmissachtung, Nötigung, Trunkenheit am Steuer, Alkoholfahrten, etc.

Für Rechtsanwalt Schulze ist es wichtig, dass der Mandant die Arbeit und Vorgehensweise des Anwalts versteht und nachvollziehen kann. Es handelt sich bei der Sozieät um keine anonyme „Rechtsfabrik“, sondern der Kontakt zum Mandanten wird hier noch groß geschrieben.

Seit 1999 ist der Sozietätsgründer Gerd Klier Fachanwalt für Arbeitsrecht . Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zum Erwerb der Bezeichnung „Fachanwalt“ muss man mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Gerade nach Verkehrsunfällen gibt es viele Überschneidungen im Verkehrsrecht, Privatversicherungsrecht, Schadensersatzrecht auf der einen Seite und Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht auf der anderen Seite, dass sich die Spezialisierungen der beiden Rechtsanwälte gut ergänzen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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