Gerd Klier

Kanzlei Klier & Schulze

Fachgebiete/Charakteristika

Das erste juristische Staatsexamen legte Gerd Klier nach seinem Studium der Rechte an der Humboldt-Universität in Berlin ab. Seine Referendarzeit absolvierte er am Kammergerichtsbezirk Berlin und in einer Kanzlei in der Schweiz. Während der Referendarzeit absolvierte Herr Klier 1994 ein Zusatzstudium an der Cambridge-Universität. Der Jurist, 1996 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, Arbeits-, Landesarbeits-, Sozial- und Landessozialgerichten und beim Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht vertretungsberechtigt. Seit 1999 ist Gerd Klier berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen, seit 2000 zudem die Bezeichnung “Fachanwalt für Sozialrecht”. Gerd Klier hat gute Sprachkenntnisse in Englisch und Russisch und Grundkenntnisse in Chinesisch. Bei Bedarf können qualifizierte Dolmetscher hinzugezogen werden.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Klier im Fachanwaltsprüfungsausschuss Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg. Seit 2006 steht er diesem als Vorsitzender vor. Darüber hinaus ist Gerd Klier in Vortragstätigkeiten überregionaler Verbände eingebunden wie der IHK und bei Sozial- und Unternehmerverbänden.

Rechtsanwalt Klier ist Autor zahlreicher Artikel in regionalen und überregionalen Zeitschriften wie dem Wochenspiegel und der von der IHK veröffentlichten Zeitschrift zu aktuellen Rechtfragen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit engagiert sich Herr Klier als Berater des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft, des Expertennetzwerkes „MittelstandPlus“ der DIHK, KfW, Wirtschaftswoche und ist Abgeordneter im Stadtparlament und dort insbesondere im Wirtschaftsausschuss tätig.

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristin insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten auch in schwierigen Situationen. Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.

Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte des Juristen sind das Arbeitsrecht und Sozialrecht. Seit 1999 ist Gerd Klier Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2000 Fachanwalt für Sozialrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Gerd Klier berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer und kleinere bis mittelständische Unternehmen. Bei Rechtsanwalt Klier finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie als Gekündigter oder in Unternehmen Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Gerd Klier.

Im öffentlichen Dienstrecht werden Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit vertreten. Hierbei müssen u.a. der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD) und das Vergütungsrecht beachtet werden.

Im kollektiven Arbeitsrecht wird durch Rechtsanwalt Gerd Klier beraten zu Fragen im Betriebsverfassungsrecht, wie im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit, der Anhörung des Betriebsrates oder der Betriebsratswahl. Eine wesentliche Bedeutung im kollektiven Arbeitsrecht haben der Tarifvertrag, die Tarifbindung, Tarifanwendung und die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Gerd Klier beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

Rechtsanwalt Klier berät und vertritt Sie kompetent im Sozialrecht. Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Auch das Sozialrecht unterliegt aufgrund häufiger Gesetzesänderungen dem ständigen Wandel. Rechtsanwalt Gerd Klier begleitet die Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten.

Das Sozialrecht und das Sozialversicherungsrecht umfassen unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht auf soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie die Anerkennung einer Berufskrankheit.

Häufig sind schwierige sozialrechtliche Fragen für Mandanten zu klären, welche sich befassen mit Erwerbsfähigkeit, teilweiser und voller Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Unfallrente, private Unfallversicherung, Leistungen nach dem SGB II  wie Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialgeld und nach SGB XII, Pflegegeld, Pflegeheimkosten und Hilfe zur Pflege.

Des Weiteren gehört zum Tätigkeitsbereich des Juristen das Schwerbehindertenrecht. Im Zentrum stehen hier insbesondere die Feststellung der Schwerbehinderten-Eigenschaft sowie die Anrechnung des Nachteilsausgleichs wie zum Beispiel beim Kündigungsschutz, beim Zusatzurlaub, beim steuerfreien Pauschalbetrag, bei der KFZ-Steuer oder der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente. Die Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Vertretung von Leistungsträgern, etwa bei der Geltendmachung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen.

Gerade nach Verkehrsunfällen gibt es viele Überschneidungen im Verkehrsrecht, Privatversicherungsrecht, Schadensersatzrecht auf der einen Seite und Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht auf der anderen Seite, dass sich die Spezialisierungen der beiden Rechtsanwälte gut ergänzen.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Gerd Klier
Fehrbelliner Str. 138
16816 Neuruppin
Brandenburg
Deutschland

Telefon
+49 (3391) 454011
Telefax
+49 (3391) 454020
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.anwaltskanzlei-klier.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

523 Zugriffe seit dem 09.09.2006