Matti Zahn
Fachgebiete/Charakteristika
Matti Zahn wurde 1976 in Magdeburg geboren. Nach dem Studium der Rechte an der Universität Potsdam, leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar in Potsdam. Herr Zahn war zunächst im Rahmen der Referendarsausbildung von 2002 bis 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Kanzlei tätig. Der Eintritt als Rechtsanwalt erfolgte nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft 2005. Er ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Matti Zahn spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Russisch.
Rechtsanwalt Matti Zahn betreut Sie im Verkehrsrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Strafrecht, privaten Baurecht und Arzthaftungsrecht.
Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Rechtsanwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst Matti Zahn aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder gar unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt der Jurist sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf, um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von Herrn Zahn zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Zahn kompetent beraten und betreut.
Vertrauen Sie Herrn Zahn bei allen rechtlichen Problemen rund um das Mietrecht und Pachtrecht. Treten in Ihrem Mietobjekt Mängel auf oder hat die Mietsache Fehler, dann muss der Vermieter sie beseitigen beziehungsweise reparieren. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können Sie unter Umständen den Mangel selbst auf Kosten Ihres Vermieters beheben lassen. Außerdem haben Sie möglicherweise Schadenersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete. Bei besonders gravierenden Mängeln können Sie als Mieter sogar fristlos kündigen. Ihr wichtigstes Recht bei Wohnungsmängeln ist Ihr Recht auf Mietminderung. Dabei ist es unerheblich, ob der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder nicht. Selbst Mängel, die von Dritten (Mitmietern, Hausnachbarn, Bauarbeiter et cetera) verursacht werden und auf die der Vermieter keinen unmittelbaren Einfluss hat und sie daher auch nicht selbst abstellen kann, berechtigen zur Minderung. Der Auszug aus einer Mietwohnung führt nicht automatisch zur Pflicht des Mieters die „alte“ Wohnung zu renovieren. So genannte Schönheitsreparaturen sind Sache des Vermieters. Nur dann, wenn in Ihrem Mietvertrag die Schönheitsreparatur wirksam vereinbart worden sind, müssen Sie auch renovieren. Auch bei Fragen rund um die Räumungsklage ist Rechtsanwalt Matti Zahn für Sie der geeignete Ansprechpartner.
Das private Baurecht ist ein weiterer Hauptschwerpunkt von Rechtsanwalt Matti Zahn. Es behandelt diejenigen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Errichtung oder Renovierung einer Immobilie für den Bauherrn ergeben können. Hierzu zählen beispielsweise die Rechte und Pflichten des Bauherrn aus Bauvertrag und Bauträgervertrag, die Leistung, die der Bauherr verlangen kann, Gewährleistung, Insolvenz des Bauträgers, Verjährung oder Schadensersatz bei Mangel in der Bauausführung.
Schließlich übernimmt Rechtsanwalt Matti Zahn in der Kanzlei Ruthmann Mandate aus dem Arzthaftungsrecht. Anlässlich einer ärztlichen Behandlung kommt es zwischen Patienten und Arzt zu einem Vertrag. Danach ist der Arzt zu einer ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und der Patient (beziehungsweise seine Krankenversicherung) zur Zahlung des ärztlichen Honorars verpflichtet. Der Arzt muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Beschwerden des Patienten zu erkennen. Dabei muss er alle Maßnahmen und Behandlungen einleiten, die dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Hierzu gehören sowohl die fachgerechte und sachgerechte Diagnose als auch die richtige Behandlung. Verstößt ein Arzt schuldhaft gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen), so kann sich hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ableiten. Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeldansprüche können auch nebeneinander geltend gemacht werden. Kommt es zu Behandlungsfehlern im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, dann haftete der Arzt oder das Krankenhaus für die entstandenen Schäden. Unter Umständen steht dem Patienten auch ein Schmerzensgeld zu. In diesem Rechtsgebiet werden sowohl Ärzte, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen, als auch Patienten, die die Geltendmachung etwaiger Ansprüche begehren, beraten und vertreten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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- Matti Zahn
- Bahnhofstr. 26
14712 Rathenow
Brandenburg
Deutschland
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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