Martin Ruthmann
Fachgebiete/Charakteristika
Martin Ruthmann wurde 1963 in Gütersloh geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Marburg, Münster und Lausanne/Schweiz. Nach dem Universitätsstudium war er als Referendar in Paderborn tätig. Direkt im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen und der Zulassung zur Anwaltschaft 1994 folgte die Kanzleigründung. Seither ist er als selbständiger Rechtsanwalt in Rathenow tätig. Der Jurist verfügt über gute Sprachkenntnisse in Französisch und Englisch. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Martin Ruthmann ist vornehmlich zivilrechtlich ausgerichtet. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die Beratung und die Vertretung im Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Grundstücksrecht.
Martin Ruthmann wurde 2004 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Die Tätigkeit im Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Ehevertrag, Scheidungsfolgevereinbarung, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel durch Sozialamt oder Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche beziehungsweise Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, Ehescheidung und Folgesachen, wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinn. Wenden Sie sich außerdem bei Problemen bei Vermögensauseinandersetzung und ehelichem Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, der Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren, Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung, Regelung der Rechtsverhältnisse am Hausrat, Kindschaftssachen, Ehemündigkeit, Eheverbote oder Aufhebung der Ehe sowie der Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsanforderungen an Rechtsanwalt Martin Ruthmann.
Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier berät Martin Ruthmann kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament und Erbvertrag, Grundstücksbewertung nach Bewertungsgesetz, die Gestaltung von Schenkungsvertrag, Ehegattenerbrecht, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung, Erbausschlagung oder Nachlassüberschuldung beziehungsweise Nachlasshaftung geht.
Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Es erteilt zum Beispiel dem Erben einen Erbschein als beweiskräftiges Zeugnis seiner Erbenstellung. Rechtsanwalt Martin Ruthmann berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen - insbesondere Auslandskonten -, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung.
Das Grundstücksrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt von Martin Ruthmann dar. Die rechtlichen Fragen um das Grundstück sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die Verfügung über eine solches in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung oder Beteiligung, die Regelung offener Vermögensfragen im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung (ungeklärte Eigentumsverhältnisse) oder um Verfahren nach dem Sachrechtsbereinigungsgesetz und dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geht, Herr Ruthmann verfügt über weitreichende Erfahrungen.
Im Verkehrsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Martin Ruthmann im Ordnungswidrigkeitenrecht. Wenden Sie sich bei einem nicht gerechtfertigten Bußgeld oder Führerscheinentzug an den Juristen.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Martin Ruthmann die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Martin Ruthmann.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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- Martin Ruthmann
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14712 Rathenow
Brandenburg
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- Homepage
- http://www.ra-ruthmann.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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