Tobias Schuhmacher

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei in Mainz wurde 2001 von Rechtsanwalt Tobias Schuhmacher gegründet. Sie betreut Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen, insbesondere aus dem Handwerksbereich.

Die modernen Kanzleiräume sind in der Isaac-Fulda-Allee (am Europakreisel, Gewerbegebiet Kisselberg), direkt im IKK-Gebäude. Durch die zentrumsnahe Lage haben Sie einen guten Anschluss an den Personennahverkehr der Region. Mandanten, die mit dem Auto kommen, finden in unmittelbarer Nähe Parkplätze.

Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neusten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, und zweckorientiert ausgestattet. Rechtsanwalt Schuhmacher legt Wert auf eine umfassende fachspezifische Bibliothek, unterstützt auch durch modernste Technik. Das Personal ist freundlich, zuvorkommend und fachlich qualifiziert.

Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.30 Uhr und freitags von 08.00 bis 15.30 Uhr. Selbstverständlich sind Termine mit Rechtsanwalt Tobias Schuhmacher auch außerhalb dieser Geschäftszeiten und bei besonderer Veranlassung auch im Hause der Mandanten möglich. Herr Schuhmacher steht seinen Mandanten auch gerne mittels Online-Beratung zur Verfügung.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Tobias Schuhmacher
Isaac-Fulda-Allee 7
55124 Mainz
Rheinland-Pfalz
Deutschland

Telefon
(0 61 31) 57 00-9 17
Telefax
(0 61 31) 57 00-9 19
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Fachgebiete/Charakteristika

Tobias Schuhmacher wurde am 29.01.1972 in Bad Kreuznach geboren. Nach Besuch des Gymnasiums an der Stadtmauer in Bad Kreuznach nahm er 1993 sein Studium der Rechtwissenschaften an der Johannes-Gutenberg Universität in Mainz auf. 1998 legte er das erste juristische Examen ab und begann seine Referendarzeit. Es folgten Stationen in Kaiserlautern, Landstuhl, Bad Kreuznach und Frankenthal, wobei er auch in der Bad Kreuznacher Rechtsanwalts- und Steuerberatersozietät Merk, Schlarb & Partner tätig war. 2000 legte Herr Schuhmacher seine zweite juristische Staatsprüfung ab und erwarb die Zulassung als Rechtsanwalt. Als solcher war er für Merk, Schlarb & Partner sowie die Kanzlei Prof. Dr. Hecker, Thönnes & Kollegen in Koblenz tätig, bevor er sich 2001 bewusst als Einzelanwalt in Mainz niederließ. Rechtsanwalt Tobias Schuhmacher ist an allen Amts-, Landgerichten sowie am Oberlandesgericht zugelassen.

Neben der anwaltlichen Tätigkeit engagiert sich der Jurist als Geschäftsführer des Fachverbands Farbe, Gestaltung, Bautenschutz — dem Landesinnungsverband der Maler und Lackierer in Rheinland-Pfalz — sowie als Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Mainz-Bingen.

Rechtsanwalt sein bedeutet, sich in die Lebenssachverhalte seiner Mandanten einfinden zu können. Nur so ist eine offene, unmissverständliche Kommunikation zwischen Ratgeber und Ratsuchenden gewährleistet. Tobias Schuhmacher kann auf vielseitige Aushilfstätigkeiten während seines Studiums zurückblicken, sei dies als Kellner, Taxifahrer, Rettungssanitäter und Ausbilder beim Arbeiter-Samariter-Bund, , Croupier bei der Spielbank Mainz oder als freier Mitarbeiter bei dem juristischen Schulungsdienstleister Forum in Mainz.

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristin insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck sorgfältig aufgenommen und bearbeitet wird.

Rechtsanwalt Tobias Schuhmacher berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, privaten Baurecht und Allgemeinen Zivilrecht.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber berät und vertritt er zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen kleinere bis mittelständische Unternehmen, insbesondere aus dem Handwerksbereich. Bei Rechtsanwalt Schuhmacher finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zum Kündigungsrecht und vielem mehr.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflichen Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Tobias Schuhmacher beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

Im privaten Baurecht werden Sie von Rechtsanwalt Tobias Schuhmacher kompetent beraten und vertreten. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.

Rechtsanwalt Schuhmacher berät Sie umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf die Geltendmachung ausstehender Zahlungen, Rechts- und Sachmangel, die Verjährung von Mängelansprüchen, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Rechtsanwalt Schuhmacher selbstverständlich auch gerichtlich vertreten.

Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung von Rechtsanwalt Schuhmacher Vertragsrecht und Schadensersatzrecht. Im Vertragsrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach deutschen sowie international geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.

Außerberufliche Engagements

Herr Schuhmacher engagiert sich seit 1994 in verschiedenen Vereinen und Verbänden, sei es im Arbeiter-Samariter-Bund, im Gesangverein, oder im kommunalpolitischen Bereich (Freie Wähler). Seit 2005 ist er darüber hinaus Mitglied der Wirtschaftsjunioren Mainz (Rheinhessen), einer regionalen Gliederung der weltweiten Organisation Junior Chamber International (www.jci.cc).

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de