Thomas Sturm
Kurzprofil
Herr Rechtsanwalt Sturm ist seit dem Jahr 1988 als Anwalt tätig. Seit 2005 ist er auch in München tätig. Seine Leistungen bietet Herr Rechtsanwalt Sturm bundesweit an. Je nach Terminlage können kurzfristig, meist innerhalb von 24 Stunden, erforderliche Besprechungen, Verhandlungen und Ortstermine durchgeführt werden. Außerdem ist durch die Verwendung modernster Kommunikationsmittel eine schnelle Reaktion per Telefon, Fax und E-mail jederzeit möglich.
Im Vordergrund steht für Herrn Rechtsanwalt Sturm die persönliche Betreuung des Mandanten und das gemeinsame Erarbeiten von Lösungswegen. Dabei stehen die jeweiligen Belange des Mandanten im Vordergrund. Gemeinsam und offen wird die strategische Lösung des juristischen Problems erörtert.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Thomas Sturm
- Zenettistr. 7
80337 München Maxvorstadt
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (89) 747224-0
- Telefax
- +49 (89) 747224-11

Fachgebiete/Charakteristika
Thomas Sturm wurde 1960 in Hildesheim geboren. Seit 1988 ist er als Rechtsanwalt tätig. Seit August 1994 ist Herr Rechtsanwalt Sturm Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit September 1997 Fachanwalt für Strafrecht. Die Bezeichnungen „Fachanwalt“ weisen eine zusätzliche Berufsqualifikation nach, die durch die Rechtsanwaltskammern zuerkannt werden, wenn der Rechtsanwalt auf dem jeweiligen Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen kann.
Im Arbeitsrecht berät Herr Rechtsanwalt Sturm sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, insbesondere bei Kündigungen und in Kündigungsrechtsstreitigkeiten (Beendigungs- und Änderungskündigungen, Abmahnungen etc.), sowie bei der Durchsetzung von Zeugnis-, Vergütungs- und Schadensersatzansprüchen, bei Mobbing, im Arbeitsvertragsrecht, Tarifvertragsrecht und bei Eingruppierungsrechtsstreitigkeiten.
Im Strafrecht umfasst die Tätigkeit des Herrn Rechtsanwalt die Strafverteidigung und die Vertretung in Nebenklageverfahren im allgemeinen Strafrecht, Straßenverkehrs-, Wirtschafts-, Steuer-, Betäubungsmittel-, Jugend- und Kapitalstrafrecht sowie die Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeitenverfahren).
Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Sturm sind das Baurecht, das Familienrecht, das Arzthaftungsrecht sowie das allgemeine Vertragsrecht.
Das Baurecht umfasst unter anderem das private Baurecht und Architektenrecht, das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches und die VOB/B. Herr Rechtsanwalt Sturm ist sowohl beratend als auch in der Prozessführung und der Durchführung von Beweissicherungsverfahren tätig.
Im Arzthaftungsrecht übernimmt Herr Rechtsanwalt Sturm die Vertretung in Schadensersatz- und Schmerzensgeldverfahren. Außerdem nimmt Herr Rechtsanwalt Sturm auch im Arzthaftungsrecht Verteidigungen und Vertretungen in Strafverfahren wahr.
Im Familienrecht ist Herr Rechtsanwalt Sturm auf den Gebieten der Scheidung und der Scheidungsfolgesachen, des Unterhaltsrechts, Kindschaftsrechts, sowie in Vermögensauseinandersetzungen tätig.
Auf dem Gebiet des Vertragsrechts ist Herr Rechtsanwalt Sturm sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig. Seine Tätigkeit umfasst die Gestaltung und Prüfung von Verträgen aller Art sowie deren Abwicklung und Durchsetzung von Forderungen (Inkasso) aus Vertragsverhältnissen.
Herr Rechtsanwalt Sturm ist bundesweit tätig und an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Außer in Zivilsachen ist eine Vertretung auch bis zu den obersten Bundesgerichten durch Herrn Rechtsanwalt Sturm möglich.
Persönlicher Kommentar des Rechtsanwaltes:
„Im Jahr 1998 habe ich zunächst meine Kanzlei in Hildesheim gegründet. Seit dem Jahr 2005 bin ich auch in München und Umgebung tätig. Zunächst haben mich persönliche Gründe nach Oberbayern geführt. Zwischenzeitlich stehe ich meiner Mandantschaft praktisch jede Woche mehrere Tage für Beratungen und Terminwahrnehmungen in München und Umgebung zur Verfügung. Aufgrund der noch bis zum 31. Mai 2007 bestehenden gesetzlichen Regelungen ist es mir nach der Bundesrechtsanwaltsordnung jedoch noch nicht gestattet, eine Zweigstelle in München zu betreiben. Allerdings steht dies meiner anwaltlichen Tätigkeit in München nicht entgegen. Infolge der zwischenzeitlich jedoch erlassenen gesetzlichen Neuregelung ist es mir ab dem 01. Juni 2007 nunmehr erlaubt, auch dauerhaft ein Büro in München einzurichten und dort eine Zweigstelle zu betreiben. Die Zweigstelle werde ich per 01.06.2007 in der Dachauer Str. 37 einrichten. Unabhängig davon kann ich jedoch meine Dienstleistungen auch jetzt bereits in München und Umgebung anbieten. Soweit dem nicht unaufschiebbare Gerichtstermine entgegenstehen, können Besprechungen, Verhandlungen und Ortstermine in der Regel innerhalb von 24 – 48 Stunden durchgeführt werden. Im Rahmen meiner Tätigkeit biete ich auch weiterhin meinen Mandanten an, Besprechungen nach Wunsch bei diesen oder in von mir zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten in München durchzuführen. In einem Umkreis von ca. 20 km um München berechne ich für Besprechungstermine bei meinem Mandanten keine zusätzlichen Kosten. Außerdem biete ich eine kostengünstige, telefonische sowie persönlichen Erstberatung an, über die ich Sie gerne informieren würde.“
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


