Eberhard Vivell

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Vivell in Stuttgart wurde 1974 von Rechtsanwalt Eberhard Vivell gegründet. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch Unternehmen aus den Bereichen Textilwirtschaft, Bauwirtschaft, Generalunternehmen oder Reisewirtschaft.

Die Büroräume der Kanzlei Vivell sind in der Hölderlinstraße 55, unweit des Hölderlinplatzes in Stuttgart. Parkplätze finden Sie vor dem Kanzleigebäude und im Hof. Im Übrigen besteht durch die zentrumsnahe Lage ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 17.30 Uhr vereinbart werden. Sie sind auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Eberhard Vivell
Hölderlinstr. 55
70193 Stuttgart West
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
(07 11) 22 41 40
Telefax
(07 11) 22 41 422
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-vivell.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Das erste juristische Staatsexamen legte Eberhard Vivell nach seinem Studium der Rechte an der Universität Freiburg ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Vivell in Rottweil, Wolfach und Stuttgart. Der Jurist, 1973 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Vivell ließ sich bewusst als Einzelanwalt in eigener Sozietät nieder. Der unmittelbare Kontakt zu seinen Mandanten und ständige Erreichbarkeit ist dem engagierten Juristen wichtig. Rechtsanwalt Vivell sieht es nicht zuletzt als seine Aufgabe an, den Mandanten eine über die juristischen Beratungsfelder hinausgehende Hilfestellung anzubieten. Die anwaltliche Tätigkeit des Juristen ist vielseitig, so auch seine Fähigkeiten. Bekannt ist der Rechtsanwalt für sein wirtschaftsorientiertes Denken, seine Handlungsführung und durchsetzungsstarke Interessenvertretung.

Rechtsanwalt Vivell berät und vertritt Sie im Zivilrecht, Vertragsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht.

Im Zivilrecht umfasst seine anwaltliche Leistung Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Im Vertragrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach deutschen oder internationalen Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.

Das Familienrecht, das älteste Buch des Zivilrechts, regelt neben dem Namensrecht auch das Eherecht, Kindesrecht, Betreuungsrecht und Pflegschaftsrecht. Das Kerngebiet der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Vivells liegt hier im Eherecht, Güterrecht und nicht zuletzt dem Scheidungsrecht.

Aber auch im Erbrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Vivell mit Rat und Tat zur Seite. Er berät Sie, wenn Sie ein Testament erstellen wollen, sowie zum Nachlassrecht und Pflichtteilsrecht.

Das Gesellschaftsrecht und Handelsrecht stellen wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Vivell dar. Hier berät der Jurist Sie von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zur rechtmäßigen Auflösung ebendieser. Wie in vielen, so auch in diesem Rechtsgebiet besteht ein übergreifender Zusammenhang zu anderen Rechtsgebieten, vorliegend dem Handelsrecht. Hier kümmert sich Rechtsanwalt Vivell für Sie um Franchisevertrag, Lizenzvertrag und Handelsvertretervertrag. Zu seinen Leistungen zählen des Weiteren vertragliche Gestaltung und Beratung bei Gründung und Betrieb von Personen- und Kapitalgesellschaften, Beratung bei der Auswahl von Gesellschaftsformen, Umwandlung, Verträge zwischen Gesellschaftern, Beratung bei Verwaltungsrats- und Gesellschaftsversammlungen. Vertrauen Sie hier auf die fachliche Kompetenz und die berufliche Erfahrung von Rechtsanwalt Vivell in dieser schwierigen Materie.

Aufgrund der anwaltlichen Schwerpunktleistung im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht bietet Ihnen Rechtsanwalt Vivell die Prüfung von Jahresabschlüssen nach rechtlichen Standards für Sie und Ihre Gesellschaft an. Aber auch Durchführung von Pflichtprüfungen nach dem Handelsgesetzbuch von mittelgroßen Kapitalgesellschaften gehören zu den Leistungen des Juristen sowie das Erstellen von Gutachten zur Unternehmensbewertung und Bewertung von Gesellschaftsanteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften.

Eberhard Vivell berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen überwiegend mittelständische bis große Wirtschaftsunternehmen.

Bei Rechtsanwalt Vivell finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Eberhard Vivell.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Eberhard Vivell beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de