Marc Duchon
Kurzprofil
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Marc Duchon existiert seit März 2004. Nach der Zulassung zum Rechtsanwalt im Februar 2003 war der Jurist zunächst als angestellter Anwalt in einer renommierten Münchner Strafrechtskanzlei tätig. Im März 2004 gründete er seine eigene Rechtsanwaltskanzlei, in der er als Einzelanwalt tätig ist. Er betreut überwiegend Privatleute aus dem In- und Ausland.
Die Kanzlei hat sich auf das Strafrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Duchon hat bereits während seines Studiums eine Passion für dieses Rechtsgebiet entwickelt und sich früh darauf spezialisiert. Seit März 2006 ist er befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” zu führen, und somit als engagierter Strafverteidiger Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Überdies bearbeitet Rechtsanwalt Duchon das Ausländerrecht. Auch in diesem Rechtsgebiet bearbeitet er unter anderem Mandate, die in Zusammenhang mit strafrechtlichen Bezügen stehen.
Die Rechtsberatung von Herrn Duchon erstreckt sich über München hinaus. Er ist selbstverständlich auch in den angrenzenden Amtsgerichtsbezirken (Starnberg, Landsberg, Fürstenfeldbruck, Dachau, Aichach, Freising, Erding, Ebersberg, Miesbach, Rosenheim, Garmisch-Partenkirchen) und Landgerichtsbezirken (Traunstein, Memmingen, Kempten, Augsburg, Ingolstadt, Landshut, Deggendorf, Passau), sowie auch bundesweit tätig.
Die Büroöffnungszeiten sind montags bis freitags von 08.30 bis 17.00 Uhr. Nach vorheriger Absprache können Termine auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten abgehalten werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Beratung in den Räumlichkeiten der Mandanten oder vor Ort.
Die Kanzlei liegt in der Innenstadt von München, direkt am Wittelsbacherplatz. Mandanten mit Pkw fahren vom Oskar-von-Miller-Ring kommend in die Kardinal-Döpfner-Straße. Diese wird nach dem Wittelsbacherplatz zur Finkenstraße, einer Einbahnstraße, in der die Kanzlei Duchon ist. Parkplätze mit Parkuhr gibt es in ausreichender Zahl direkt vor der Kanzlei. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist sie einfach zu erreichen mit den U-Bahn-Linien U 3, 4, 5 und 6 über die Haltestelle “Odeonsplatz”.
Auf der kanzleieigenen Homepage (www.duchon.de) können sich Interessierte zusätzlich informieren.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Marc Duchon - Finkenstr. 5
80333 München Maxvorstadt
Bayern
Deutschland
- Telefon
- (0 89) 28 72 49 96
- Telefax
- (0 89) 280 52 19

- Homepage
- http://www.duchon.de
Fachgebiete/Charakteristika
Marc Duchon wurde1972 in München geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität zu München, an der Université de Droit in La Rochelle, Frankreich und an der Universität zu Köln. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er in seiner Geburtsstadt. Seit Februar 2003 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit März 2006 verfügt er zudem über die Fachanwaltschaft im Strafrecht.
Mit der Arbeit als Strafverteidiger hat Rechtsanwalt Duchon seine Leidenschaft zum Beruf gemacht. Seine Ansprüche sind hoch. Neben fachlicher Kompetenz und Engagement nimmt die soziale Kompetenz einen zentralen Stellenwert ein. Der konkrete persönliche Kontakt bildet dabei die Basis seines Arbeitens.
Der Jurist führt Beratungen — neben Deutsch — auch in Englisch und Französisch durch. In Französisch ist er verhandlungssicher, in Englisch verfügt er über solide Grundkenntnisse.
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Duchon umfasst die ganze Bandbreite des Strafrechts. Als Strafverteidiger vertritt er Sie sowohl im klassischen Strafrecht wie auch in strafrechtlichen Nebengebieten. Benötigen Sie beispielsweise einen Strafverteidiger im Kapitalstrafrecht, so etwa bei einem Tötungsdelikt wie Mord oder Totschlag? Oder benötigen Sie rechtlichen Beistand aufgrund einer begangenen Körperverletzung oder Brandstiftung? Auch bei Delikten wie Diebstahl, Raub, räuberischer Erpressung oder Sachbeschädigung wird der Jurist für Sie tätig.
In den strafrechtlichen Nebengebieten sind Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsstrafrecht die primären Tätigkeitsfelder des Juristen.
Im Jugendstrafrecht vertritt Marc Duchon straffällig gewordenen Jugendliche. Da man davon ausgeht, dass es sich bei der Jugendkriminalität häufig um relativ harmlose Entgleisungen ohne große kriminelle Energie handelt, steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund der Maßregelung. Hieraus ergeben sich, verglichen mit dem allgemeinen Strafrecht, Unterscheide im Verfahren und in den Maßnahmen. So können beispielsweise Arbeitsauflagen, Weisungen oder Arrest verhängt werden oder bei schweren Straftaten auch eine Jugendstrafe.
Im Betäubungsmittelstrafrecht vertritt Rechtsanwalt Duchon Mandanten, die mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Konflikt geraten sind. Dies kann unter anderem das Anbauen, Besitzen, Konsumieren oder Verkaufen von als illegal geltenden Betäubungsmitteln wie beispielsweise Cannabis, Opium, Kokain, Pilze, Heroin, LSD, Amphetamine oder Ecstasy beinhalten.
Im Wirtschaftsstrafrecht wird der Jurist bei Themen wie Insolvenzverschleppung, Betrug, Korruption, Straftaten im Bankbereich und im Wertpapierhandel Steuerhinterziehung und Abgabenhinterziehung aktiv.
Im Steuerstrafrecht unterstützt er Sie bei ihrem Steuerstrafverfahren. Er berät und vertritt Sie unter anderem aber auch beim Vorwurf der Steuerhinterziehung sowie bei Ihrem Vorgehen bei Selbstanzeige, Steuerprüfung, Steuerfahndung oder Kontrollmitteilung.
Im Ordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsstrafrecht umfasst die Arbeit von Rechtsanwalt Duchon beispielsweise die Vertretung bei Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheitsfahrten, Körperverletzungsdelikten oder Nötigungen im Straßenverkehr. Wurde Ihnen zum Beispiel der Führerschein entzogen und benötigen nun rechtlichen Beistand, so steht Ihnen der Rechtsexperte helfend zur Seite und informiert Sie über weitere Schritte.
Bereits während seiner Tätigkeit als angestellter Anwalt hat Herr Duchon auch zahlreiche ausländerrechtliche Mandate übernommen und sich in dieses Thema intensiv eingearbeitet. Somit ist das Ausländerrecht eine weitere Säule der Kanzlei. Im Fokus seiner Arbeit stehen Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Aufenthaltsgenehmigung. Oft haben diese einen strafrechtlichen Bezug. Haben Sie beispielsweise Probleme mit der Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung, eventuell aufgrund einer vorangegangenen Straftat? Droht Ihnen Abschiebung oder Abschiebehaft? Rechtsanwalt Duchon betreut Sie fachkundig und erfolgsorientiert. Auch bei Fragen zu Duldung, Visum und Einbürgerung steht er Ihnen mit Rat und tat zur Seite.
Rechtsanwalt Marc Duchon ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV), in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, im Münchner Anwaltsverein und im Deutschen Verein für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ).
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


