Wolfgang Geiter
Kurzprofil
Die Kanzlei Geiter resultiert aus einer ehemaligen Sozietät mit drei Juristen. Nach deren Auflösung 1981 führte Rechtsanwalt Wolfgang Geiter die Kanzlei zunächst als Einzelanwalt. 1989 gründete er mit einer Kollegin eine Bürogemeinschaft, die nach und nach erweitert wurde und sich heute aus Rechtsanwalt Geiter und drei Kollegen zusammensetzt. Herr Geiter betreut sowohl Privatleute wie auch Unternehmen des Mittelstandes.
Die Büroöffnungszeiten sind von montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr. Die Kanzlei ist sehr flexibel bei der Gestaltung der Termine, die auch in den Abendstunden oder am Wochenende abgehalten werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Mandantengespräche vor Ort stattfinden zu lassen.
Die Kanzlei liegt im Zentrum von Saarbrücken. Parkplätze sind in ausreichender Zahl in direkter Umgebung vorhanden. Zudem besteht eine gute Anbindung an den Personennahverkehr.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Wolfgang Geiter
- Bahnhofstraße 89/91
66111 Saarbrücken
Saarland
Deutschland
- Telefon
- +49 (681) 37050
- Telefax
- +49 (681) 397924

Fachgebiete/Charakteristika
Wolfgang Geiter wurde 1944 in Trier geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Saarbrücken. Seit 1981 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er ist Mitglied im Interessenkreis der Strafverteidiger und war während seiner Zeit in der Sozietät als Berater für Mietvereine in der Region tätig.
Im Verkehrsrecht behandelt Rechtsanwalt Geiter alle Mandate, die in dieses Rechtsgebiet fallen, von der juristischen Abwicklung eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden oder Sachschaden bis hin zu der Bearbeitung einer Verkehrsüberschreitung wie Falschparken oder einem Geschwindigkeitsdelikt.
Des Weiteren ist Rechtsanwalt Geiter im Familienrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er betreut und vertritt Sie unter anderem bei Scheidung, Unterhalt, Unterhaltsanspruch, Güterrechtsbestimmung, Umgangsrecht, Hausratsteilung, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Zugewinn und Zugewinnanspruch.
Im Mietrecht und Pachtrecht betreut er Sie bei Fragen zu Betriebskosten, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Kaution, Mieterhöhung oder Mietsenkung, Zeitmietvertrag und Staffelmietvertrag oder bei allgemeinen Fragen zum Mietvertrag, dessen Gestaltung, Anfechtung oder Kündigung.
Im Arbeitsvertrag zählen primär Arbeitnehmer zur Klientel von Rechtsanwalt Geiter. Er bearbeitet alle individualarbeitsrechtliche Mandate. Dies beinhaltet beispielsweise Themen wie Arbeitszeugnis, Arbeitszeit, Vergütung, Lohnfortzahlung, Urlaub, Kündigungsschutz, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung.
Im Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
In seiner Praxis ist es Rechtsanwalt Wolfgang Geiter wichtig, seinen Mandanten eine seriöse und zweckorientierte Beratung zu bieten und auch mal über den Tellerrand hinauszuschauen. Engagement und Einsatz zum Wohl des Mandanten bilden dabei die Basis seiner juristischen Arbeit.
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